Hier die aktuellen Branchennews für Sie!

Juristische Hilfe auf hohem Niveau

von RA Peter Klein - am 15.03.2023 - 03:58:33

Es gibt Erbstreitigkeiten, Probleme mit dem Aufsetzen eines Testaments oder Sie haben einfach allgemeine Fragen zum Thema Erbrecht? Dann sind Sie bei den Rechtsexperten genau an der richtigen Adresse. Anwälte und Fachanwälte kümmern sich kompetent und zuverlässig um Ihr Anliegen.

Der vertrauensvolle Austausch zwischen Rechtsanwalt und Mandant ist enorm wichtig - die Chemie muss stimmen. Umfangreich beraten und unterstützen Sie die Experten mit dem nötigen Fachwissen. Fachanwälte befinden sich in regelmäßiger Fortbildung in den verschiedenen Rechtsbereichen.

Erfahrung und Kompetenz

von RA Peter Klein - am 15.03.2023 - 12:07:40

Langjährige Erfahrung und Kompetenz machen eine gute Rechtsanwältin bzw. einen guten Rechtsanwalt aus. Wenn im Leben schwierige Situationen entstehen und Betroffene sich großen Herausforderungen stellen müssen, ist juristische Hilfe gefragt.

Die Rechtsexperten finden mit Ihnen einvernehmliche Lösungen und geben einen professionellen Rat. Das Erstgespräch dient immer dazu, dass sich Anwalt und Mandant näher kennenlernen und der Rechtsexperte eine erste Einschätzung des Sachverhaltes bekommt.

Hilfe in schwierigen Lebenssituationen

von Kanzlei M. A. - am 06.03.2023 - 02:55:59

Rechtsanwälte: Unterstützung vom Experten

Eine neue komplizierte Lebenssituation erfordert schnelle und zuverlässige Hilfe. Viele Menschen stehen plötzlich und unerwartet vor einer großen Herausforderung, die sie nicht alleine bewältigen können.

Gibt es eine Trennung oder Scheidung oder ist der Partner verstorben? Jetzt ist die fachmännische Hilfe der Experten gefragt. Erfahrene Rechtsanwälte unterstützen Sie bei den verschiedensten juristischen Belangen. Anwälte können zügig reagieren und so vorab eine Strategie zur Lösung des Problems entwickeln.
Hier ist juristische Hilfe gefragt

von Kanzlei M. A. - am 06.03.2023 - 12:10:16

Rechtsanwälte stehen mit Rat und Tat zur Seite

Viele Menschen träumen von der eigenen Immobilie – dem eigenen Haus oder der Eigentumswohnung. Doch bis der Traum Realität werden kann, ist es meistens noch ein weiter Weg. Rechtliche Fragestellungen kommen auf und sind unvermeidlich.

Probleme mit dem Makler, Architekten oder dem Handwerker sind da oft an der Tagesordnung. Eine nervenaufreibende Odysee, dabei sollte der Hauskauf doch eigentlich reibungslos funktionieren. Doch da müssen Sie nicht alleine durch – hier sind die Experten für Immobilienrecht gefragt. Das Gebiet ist umfangreich. Es gibt viele Details, die beachtet werden müssen, der Laie braucht dann einen guten Rat.
Volksbank Darmstadt-Südhessen eG verliert Rechtsst

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 20.02.2023 - 09:14:36

Volksbank Darmstadt-Südhessen eG verliert Rechtsstreit in Phishing-Fall: Unsere Mandantin/die Klägerin machte Ansprüche wegen der missbräuchlichen Verwendung von Zahlungsinstrumenten, resultierend aus dem Diebstahl Ihrer EC-Karte und der Ausspähung von Daten, geltend. Dabei wurden nicht autorisierte Transaktionen in Höhe von mehrere Tausend Euro ausgelöst und durch die Täter vereinnahmt. Nachdem die Volksbank Darmstadt bereits in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht Darmstadt unterlegen war und hiergegen zu allem Überfluss auch noch Berufung einlegte, nahm Sie die Berufung kurzer Hand vor dem LG Darmstadt zurück. Das Urteil gegen die Volksbank Darmstadt ist damit rechtskräftig! Wir freuen uns für unsere Mandantin! Für die Klägerin: Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services.
Wann ist ein Fachanwalt für Mietrecht gefragt?

von Anwaltskanzlei Dr. Baumgarten - am 25.09.2022 - 04:31:11

Eine der vielen juristischen Dienstleistungen, die ein Fachanwalt anbietet, ist das Mietrecht. Diese Art von Recht befasst sich mit Themen wie Miete, Kautionen, Zahlungsverzug, Kündigungen und Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern. Wenn Sie Probleme mit Ihrem Mietvertrag haben oder Hilfe bei der Beilegung eines Streits zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter benötigen, kann ein Anwalt eine wertvolle Hilfe sein.

Was versteht man unter Mietrecht und was sind seine wichtigsten Bereiche?

Das Mietrecht setzt sich mit den Pflichten und Rechten von Mietern und Vermietern auseinander. Es umfasst Themen wie Miete, Reparaturen und Zwangsräumung. Das Mietrecht ist wichtig, weil es festlegt, wer das Recht hat, an einem bestimmten Ort zu wohnen und weil es das tägliche Leben vieler Menschen beeinflusst.
Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht

von Anwaltskanzlei Dr. Baumgarten - am 25.09.2022 - 12:17:40

Wenn Sie erwägen, einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht zu beauftragen, ist es wichtig, die Unterschiede zwischen den beiden Berufen zu kennen. Ein Steuerberater unterstützt Steuerzahler bei der Vorbereitung und Einreichung ihrer Steuern, während ein Rechtsanwalt Rechtsberatung und -vertretung im Zusammenhang mit Steuern anbietet. Viele Menschen nehmen beide Berufe in Anspruch, je nachdem, um was es geht. Wenn Sie jedoch den Unterschied zwischen den beiden Berufen kennen, können Sie entscheiden, welcher für Sie der Beste ist.

Was sind die Aufgaben eines Steuerberaters?

Steuerberater beraten in der Regel Privatpersonen, Unternehmen und steuerbefreite Organisationen in Bezug auf ihre steuerlichen Pflichten. Sie können auch Nachforschungen zu bestimmten Steuerfragen anstellen oder bei der Erstellung von Steuererklärungen oder anderen Steuerunterlagen helfen. Steuerberater können auch bei der Beilegung von Steuerstreitigkeiten behilflich sein.
Kreditkartenbetrung-Skimming-Pishing:

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 28.06.2022 - 11:50:45

Zur Haftungslage bei missbräuchlicher Verwendung Kreditkarte kursieren zum Teil bizarre Ansichten, dabei ist die Gesetzeslage unmissverständlich: § 675 u BGB regelt, dass bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang seitens des Kartenausstellers kein Anspruch auf Zahlung gegen den Kunden besteht. Grundsätzlich ist die kartenemitierende Bank somit dem Kunden zur Erstattung verpflichtet, wenn Dritte, häufig Straftäter, die Karten des Bankkunden verwenden und Gelder unberrechtigt vereinnahmen.. Die Haftungsverteilung bei einer missbräuchlichen – d.h. ohne Zustimmung des Zahlers – Verwendung eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments richtet sich nach den Vorschriften der § 675 u ff. BGB. Die Haftung des Zahlers/Karteninhabers ist hiernach gem. § 675 u BGB grundsätzlich ausgeschlossen. Der Schaden besteht insoweit, als die Bank verpflichtet ist, alle mit der Karte getätigten Zahlungen zu begleichen. Wurde die Karte missbräuchlich verwendet und ein Betrag vom Konto des Karteninhabers abgebucht, so muss die Bank diesen Betrag wieder ausgleichen. § 675u BGB regelt, dass der Kontoinhaber („Zahler“) gegen sein Kreditinstitut („Zahlungsdienstleister“) einen Rückzahlungsanspruch bei nicht autorisierten Zahlungen hat. Unter „nicht autorisierten Zahlungen“ versteht man Zahlungsvorgänge, die ohne wirksame Zustimmung des Kontoinhabers ausgeführt werden. Diesem Grundsatz nach muss die Bank dem Kunden den Zahlungsbetrag unverzüglich erstatten und das Konto wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte. Regelmäßg argumentieren Banken, der Kunde habe gegen Sorgfaltspflichten verstoßen. Dies trifft realiter aber häufig gerade nicht zu. Dies zeigt: Bankkunden haben in der Regel gute Chancen den durch missbräuchliche Verwendung durch Straftäter häufig abhandengekommenen Betrag von Ihrer Bank erstattet zu bekommen. Unsere Erfahrung zeigt: Häufig bedarf es einer Klage gegen die Bank, um diese zum Einlenken zu bewegen. Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., verklagt regelmäßig Banken und Sparkassen im Namen geschädigter Kreditkarteninhaber. Dies bundesweit.
Schufa-Eintrag löschen lassen!

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 20.06.2022 - 11:23:19

Betroffene von negativen Schufa-Einträgen sollten sich mit der Zerstörung Ihrer hierdurch ausgelösten Bonität nicht zufrieden geben, sondern die Einträge auf Ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen lassen. Folgende Beispiele aus unserer Kanzleipraxis aus der jüngeren Vergangenheit stehen exemplarisch für ein erfolgreiches Vorgehen gegen die Schufa Holding AG: 1. Inkassounternehmen ("Real Solution") veranlasst Löschung eines negativen Schufa-Eintrages im Zuge einer Darlehenskündigung. Real Solution veranlasst die Löschung der Einmeldung aus dem Datenbestand der Schufa Holding AG im Zuge unseres Einschreitens! Erneuter Erfolg für unsere Kanzlei. Die Real Solution Inkasso GmbH & CO. KG kommt unserer Aufforderung binnen weniger Tage nach und beantragt ihrerseits die Löschung des von Ihr zuvor bei der Schufa eingemeldeten Vorgangs! Zu Grunde lag ein gekündigter Darlehensvertrag des Inkassoauftraggebers, der Berliner Sparkasse Niederlassung der Landesbank Berlin AG. Wir freuen uns für unseren Mandanten über diesen Erfolg. Es handelt sich um einen von vielen Fällen, wo uns die sofortige Löschung von Schufa-Einträgen - so auch unter Vermeidung der Dreijahresfrist - in letzter Zeit gelungen ist. In aller Regel führt die Löschung dazu, dass die Kreditwürdigkeit der Schufa-Betroffenen wieder hergestellt wird. Wir betreuen Schufa-Betroffene bundesweit. 2. Löschung von Schufa-Einträgen in 6 (!) Fällen. Erneute Erfolge für die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann. In weiteren sechs Fällen gelang uns in jüngster Zeit die vorzeitige Löschung von Schufa-Einträgen! Verantwortlich für die Einträge waren: 1. Sparda-Bank Baden Württemberg 2. Advanzia Bank 3. Targo Bank 4. Kreissparkasse Waiblingen 5. Consors 6. Barclays Die überglücklichen Mandanten können sich jetzt eines wieder besseren Schufa-Orientierungswerts/Scores erfreuen! Wir betreuen Betroffene negativer Schufa-Einträge bundesweit! 3. Schufa-Eintrag - gemeldet durch BNP Parisbas S.A. Niederlassung Deutschland - Consors gelöscht: Erneut ein Erfolg für unsere Kanzlei wegen eines unberechtigten Schufa-Eintrages, diesmal eingemeldet durch die Bank BNP Parisbas S.A. Niederlassung Deutschland - Consors! Bereits wenige Tage nach Aufnahme unserer Tätigkeit entschließt sich die Schufa Holding AG, diesen unberechtigten Eintrag zu löschen. Wir freuen uns über diesen Erfolg für unsere Mandantschaft! 4 Fazit: Schufa-Einträge sind häufig nicht "in Stein gemeiselt". Aufgrund der häufig desaströsen Folgen für die Betroffenen - häufig steht die gesamte Kreditwürdigkeit aufgrund von Negativeinträgen bei der Schufa auf dem Spiel und Darlehensaufnahmen werden erheblich erschwert oder unmöglich - raten wir dringend, Schufa-Einträge einer anwaltlichen Prüfung zu unterziehen und im Zweifel auf eine vorzeitige Löschung hinzuwirken. Wir begleiten Schufa-Betroffene bundesweit und konnten in vielen Fällen - aus unterschiedlichen Gründen - unseren Mandanten aus der "Schufa-Falle" helfen. Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Rechtsanwalt und Notar - Das sind die Unterschiede

von RA Peter Klein - am 04.06.2022 - 03:12:37

Rechtsanwälte und Notare, ist doch ein und dasselbe. So oder so ähnlich sehen es wohl viele Menschen. Doch obwohl die Arbeit von Rechtsanwälten und Notaren viele Schnittstellen aufweist, gibt es doch erhebliche Unterschiede zwischen den Berufsständen. Um ein Notar werden zu können, müssen sich die Bewerber unter anderem zuvor als besonders erfahrene und qualifizierte Juristen hervorgetan haben.

Die Gemeinsamkeiten von Rechtsanwälten und Notaren

Sowohl Rechtsanwälte als auch Notare werden den rechtskundigen Berufsgruppen zugeordnet, das bedeutet, dass sie das Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen und praktische Ausbildungszeiten absolviert haben. In ihrem Arbeitsalltag arbeiten beide Berufsgruppen mit juristischen Fragestellungen und Problemen. Doch während ein Notar vorsorgende Rechtspflege betreibt und Träger eines öffentlichen Amtes ist, vertritt der Rechtsanwalt die Interessen seines Mandanten.
Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?

von RA Peter Klein - am 04.06.2022 - 12:08:49

Den Begriff des Pflichtverteidigers hat vermutlich jeder schon einmal gehört. Ob in Büchern oder im Fernsehen, wurde ein Verbrechen begangen, werden Beschuldigte in der Regel von einem Polizisten darüber aufgeklärt, dass sie Anspruch auf einen Anwalt haben und einen Verteidiger gestellt bekommen, wenn sie sich keinen Anwalt leisten können. Doch bei einem Pflichtverteidiger handelt es sich, entgegen des allgemeinen Irrglaubens, nicht um einen "Anwalt für Arme". Vielmehr ist die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht primär von den finanziellen Mitteln des Angeschuldigten bzw. des Angeklagten abhängig, sondern von den Voraussetzungen des § 140 Abs. 1 StPO.
Erbengemeinschaft: Rechte und Pflichten

von Anwaltsportal24 - am 05.04.2022 - 05:54:02

Der Tod eines Familienmitglieds kann für die anstehenden Erben zur Zerreißprobe werden. Vor allem dann, wenn es sich bei den anstehenden Erben um eine Erbengemeinschaft handelt. Dieser spezielle Fall tritt in der Regel ein, wenn der oder die Verstorbene seine Erben testamentarisch nicht benannt hat oder es kein Testament zu den Nachlässen gibt.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft besteht einfach gesagt aus mehreren Erben. Es gibt keinen Einzelerben, sondern eine gewisse Anzahl an Personen, welche aufgrund des Testaments oder des Verwandtschaftsgrades erbberechtigt sind. Alle diese Erben werden als Erbgemeinschaft bezeichnet und unterliegen gewissen Rechten und Pflichten bei der Nachlassverwaltung.
Wann ist das Landgericht zuständig?

von Holger Hoffmann - am 25.03.2022 - 07:18:13

Landgericht: Wann und für was genau ist es eigentlich zuständig? Die Frage, wann das Landgericht für einen Fall zuständig ist, dürfte so manchen Leser beschäftigen. Viele wundern sich ganz zurecht, warum einmal eine Sache vor dem Amtsgericht und dann wider vor dem Landgericht verhandelt wird. Hier erhalten Sie deshalb die nötigen Hintergrundinformationen, um sich anschließend selbst ein Bild machen zu können.

Ordentliche Gerichtsbarkeit

Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist in Deutschland gewissermaßen der Normalfall. Hier werden sowohl Zivilverfahren als auch Strafverfahren durchgeführt. Über die ordentliche Gerichtsbarkeit führt im Regelfall auch der Instanzenweg. Zu ihr gehören demnach alle herkömmlichen Gerichte, angefangen beim Amtsgericht bis hinauf zum Bundesgerichtshof. Auch das Landgericht ist Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit und des Instanzenwegs. Arbeits- und Sozialgerichte gehören hingegen ebenso wenig dazu wie beispielsweise das Bundesverfassungsgericht.
Kreditkartenmissbrauch

von Holger Hoffmann - am 24.03.2022 - 07:05:13

Wann haftet die Bank für den entstandenen Schaden

Kredit- und Bankkarteninhaber haben grundsätzlich Anspruch auf das Haftungsrecht der Bank, wenn die eigene Karte von Dritten missbraucht wird. Das gilt auch für fehlerhafte Transaktionen auf dem mit der Karte verbundenen Bankkonto. Verbraucher müssen nachweisen, dass ein Missbrauch vorliegt, sofern die Bank nicht mittelbar davon betroffen ist.

Nicht autorisierte Kartenzahlungen Grundsätzlich haftet die Bank für nicht autorisierte Kartenzahlungen, also solche, dem der Karteninhaber nicht eingewilligt hat. Das regelt der § 675 u S. 2 BGB mit einigen Ausnahmen. Denn nicht immer hat der Kunde einen sofortigen Anspruch auf einen Schadensausgleich, denn die Bank hat das Recht auf diverse Gegenleistungen, die stets Vertragsbestandteile zwischen Banken und Kunden sind.

Mietrecht: Hier darf ein Vermieter kündigen

von Holger Hoffmann - am 24.03.2022 - 04:44:17

Vermieter dürfen ihren Mietern nicht unbegründet kündigen, das sieht der gesetzliche Kündigungsschutz vor. Fristgerechte Kündigungen auslaufender Mietverträge sind ebenso rechtens wie fristlose Kündigungen bei begründetem Vergehen des Mieters. Vermieter müssen ihren Mietern grundsätzlich die Vertragskündigung schriftlich übermitteln, am besten mittels Einschreiben mit Rückschein, um den Versand der Kündigen nachweisen zu können.

Störung des Hausfriedens

Mieter müssen sich in Mehrmietparteienhäusern rücksichtsvoll verhalten, dass andere Mieter im Haus nicht in ihrer Ruhe und dem Frieden gestört werden. Hält sich ein Mieter nicht an die Hausregeln und stört massiv den Hausfrieden, muss der Vermieter den Mieter schriftlich abmahnen. Ist auch nach der zweiten Abmahnung der Mieter nicht bereit, den Hausfrieden zu wahren und die Hausregeln einzuhalten, dürfen Vermieter Störenfriede fristgerecht kündigen. Unter Berücksichtigung des § 543 Abs. 1 BGB ist es Vermietern gestattet, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
Schufa-Eintrag vorzeitig gelöscht!

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 06.03.2022 - 06:54:22

Schufa-Eintrag - gemeldet durch BNP Parisbas S.A. Niederlassung Deutschland - Consors gelöscht: Erneut ein Erfolg für unsere Kanzlei wegen eines unberechtigten Schufa-Eintrages, diesmal eingemeldet durch die Bank BNP Parisbas S.A. Niederlassung Deutschland - Consors! Bereits wenige Tage nach Aufnahme unserer Tätigkeit entschließt sich die Schufa Holding AG, diesen unberechtigten Eintrag zu löschen. Wir freuen uns über diesen Erfolg für unsere Mandantschaft! Auch dieser Fall zeigt: Schufa-Einträge sind häufig nicht "in Stein gemeiselt". Aufgrund der häufig desaströsen Folgen für die Betroffenen - häufig steht die gesamte Kreditwürdigkeit aufgrund von Negativeinträgen bei der Schufa auf dem Spiel und Darlehensaufnahmen werden erheblich erschwert oder unmöglich - raten wir dringend, Schufa-Einträge einer anwaltlichen Prüfung zu unterziehen und im Zweifel auf eine vorzeitige Löschung hinzuwirken. Wir begleiten Schufa-Betroffene bundesweit und konnten in vielen Fällen - aus unterschiedlichen Gründen - unseren Mandanten aus der "Schufa-Falle" helfen. Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Kontokündigung wegen Rückforderung von Bankgebühr?

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 23.01.2022 - 08:38:18

Kontokündigung wegen Gebührenrückforderung rechtens? Das Landgericht Stuttgart wird in Kürze darüber entscheiden, ob eine Volksbank dem Kunden das Konto Kündigung durfte, weil dieser von der Bank auf Grundlage eines BGH-Urteils Bankgebühren zurückforderte. Vom Bankkunden verklagt wurde die Volksbank Welzheim (Az.: 34 O 98/21 KFH). Das Urteil soll am 15.02.2022 verkündet werden. Die Kanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Ihre Interessen gegenüber Ihrer Bank bundesweit.
Forderung aus Darlehen oder Schenkung?

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 19.01.2022 - 10:01:40

Die Abgrenzung zwischen Darlehen und Schenkung im Familien- und Bekanntenkreis Fließen innerhalb der Familie oder im Bekanntenkreis Geldbeträge, die aufgrund später eingetretener Umstände zurückgefordert werden sollen, stellt sich die Frage, wie eine solche Rückforderung erfolgen kann. Hierbei ist häufig problematisch, in welcher Form der Geldbetrag überlassen wurde- als Schenkung, die nur unter strengen Voraussetzungen zurückgefordert werden kann oder als Darlehen, welches im Zeitpunkt der Fälligkeit an den Darlehensgeber (im Zweifel auch verzinst) zurückgezahlt werden muss. Abgrenzung zwischen Darlehen und Schenkung Insbesondere im privaten Bereich, zwischen Angehörigen und Freunden, kann die Abgrenzung zwischen Darlehen und Schenkung Schwierigkeiten bereiten. Ein Vertragszweck wird in solchen Fällen selten schriftlich und eindeutig fixiert. Vielmehr wird auf die gegenseitige Einhaltung der mündlich vereinbarten Modalitäten vertraut, was bei später auftretenden Streitigkeiten zwischen den Betroffenen zu erheblichen Beweisschwierigkeiten führen kann. Zwar kann ein Darlehensvertrag grundsätzlich formfrei, also auch mündlich vereinbart werden, dies ist jedoch im Hinblick auf folgende Gesichtspunkte nicht zu empfehlen: Im Zivilprozess muss derjenige, der sich auf ein Recht beruft, dieses auch beweisen können. Macht der Darlehensgeber also einen Rückzahlungsanspruch gegen den Darlehensnehmer geltend, muss er die Voraussetzungen dieses Anspruchs beweisen können. Dies setzt voraus, dass er sowohl die Auszahlung der Darlehenssumme, als auch den Abschluss eines Darlehensvertrags und die Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs beweisen kann. Da der Darlehensnehmer in der Regel behaupten wird, er habe den ausbezahlten Geldbetrag schenkungsweise erhalten, ist eine schriftliche Fixierung der wesentlichen Vertragsmodalitäten unerlässlich, um eine Rückzahlung des gewährten Darlehens zu garantieren. Auch ein Darlehensvertrag zwischen Angehörigen und Freunden sollte daher zumindest Angaben über die Vertragsparteien, die Höhe der Darlehenssumme, die Rückzahlungsmodalitäten (Zinsen, Raten, Fälligkeit, etc.) und den Zeitpunkt des Vertragsschlusses enthalten und sowohl vom Darlehensgeber, als auch vom Darlehensnehmer unterzeichnet werden. Fehlt es an diesen Vereinbarungen wird man im Streitfall im Zweifel von einer Schenkung ausgehen, da der Geldempfänger die Voraussetzungen der Schenkung in der Regel beweisen kann. In diesem Fall kann der Geldbetrag nur unter erheblich erschwerten Bedingungen zurückgefordert werden. Möglichkeiten zur Rückforderung einer Schenkung: Grundsätzlich gilt: Wurde etwas im Rahmen einer Schenkung zugewendet, soll der Beschenkte es auch behalten können. Eine Rückforderung ist hingegen nur in gesetzlich streng geregelten Ausnahmefällen möglich. Diese sind Nichtvollziehung einer Auflage (§ 527 BGB), Verarmung des Schenkers (§ 528 BGB), grober Undank des Beschenkten (§ 530 BGB) oder die vertragliche Vereinbarung eines Widerrufsvorbehalts. Wurde die Schenkung von der Erfüllung einer Auflage abhängig gemacht, kann der Schenker bei Nichterfüllung dieser Auflage die Schenkung zurückfordern (§ 527 BGB). Dies setzt jedoch voraus, dass die Auflage explizit zwischen den Parteien vereinbart wurde und der Schenker dies auch beweisen kann. Gerät der Schenker nach der Schenkung in eine finanzielle Schieflage, kann er die Schenkung gegebenenfalls wegen Verarmung zurückfordern (§ 528 BGB). Dies setzt voraus, dass der Schenker beweisen kann, dass er nicht mehr in der Lage ist, seinen angemessenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass eine eventuell vorhandene Erwerbsmöglichkeit des Schenkers diesbezüglich zu seinen Lasten geht. Führt die Verarmung dazu, dass der Schenker Sozialhilfe bezieht oder Privatinsolvenz anmelden muss, kann er sogar zu einer Rückforderung seiner Schenkungen verpflichtet sein. Ein Schenkungswiderruf wegen groben Undanks (§ 530 BGB) kommt in Betracht, wenn sich der Beschenkte dem Schenker oder dessen nahen Angehörigen gegenüber einer schweren Verfehlung schuldig gemacht hat. In diesem Fall kann der Schenker dem Beschenkten gegenüber innerhalb eines Jahres den Widerruf der Schenkung erklären und so das Geschenkte zurückverlangen. Als eine solche schwere Verfehlung können beispielsweise die Bedrohung des Lebens, eine körperliche Misshandlung, schwere Beleidigungen und grundlos erfolgte Strafanzeigen oder falsche Verdächtigungen angesehen werden. Allerdings ist zu beachten, dass eine solche Verfehlung alleine nicht ausreichend ist. Es wird diesbezüglich vielmehr eine Gesamtwürdigung vorgenommen, in deren Rahmen auch der konkrete Gegenstand und die Bedeutung der Schenkung sowie die Hintergründe der Schenkung berücksichtigt werden. Nur, wenn nach alledem die Verfehlung schwer wiegt, kann die Schenkung widerrufen werden. Wer sich ein Rückforderungsrecht für den Eintritt bestimmter Eventualitäten sichern möchte, kann dies durch den Abschluss eines Schenkungsvertrags und einem hierin vereinbarten Widerrufsvorbehalt erreichen. Tritt dann der vereinbarte Rückforderungsfall dann tatsächlich ein, kann der Schenker die Schenkung zurückverlangen. Kündigung des Darlehens: Gelingt dem Darlehensnehmer der Nachweis, dass ein Darlehensvertrag geschlossen wurde, stellt sich die Frage, wie er sein Geld vom Darlehensnehmer zurückfordern kann. Wurde diesbezüglich vertraglich ein Fälligkeitsdatum festgelegt, kann ab diesem Zeitpunkt die Rückzahlung gefordert werden. Sollte in dem abgeschlossenen Darlehensvertrag hingegen keine Bestimmung bezüglich der Fälligkeit getroffen worden sein, muss der Darlehensgeber den Vertrag gegenüber dem Darlehensnehmer (schriftlich) kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt hierfür drei Monate (§ 488 Abs. 3 BGB). Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Ihre Interessen auf Gläubiger- oder Schuldnerseite bundesweit (Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services).
Rechtsanwaltskanzlei Helmut Göttler in München

von Anwaltsportal24 - am 04.11.2021 - 07:52:27

Expertise und Erfahrung vereint Mit der Kanzlei Helmut Göttler haben Sie einen kompetenten Ansprechpartner gefunden, der Ihnen auf vielen Rechtsgebieten Beistand leisten wird. Die Kanzlei in München – gegründet im Jahre 1994 – blickt auf eine langjährige Erfahrung zurück und es werden unterschiedliche Rechtsgebiete angeboten, damit Sie voll umfassend vertreten werden können. Helmut Göttler ist Fachanwalt für das Arbeitsrecht. Zusätzlich können Sie die Kanzlei aufsuchen, wenn es um das Versicherungsrecht geht. Abgerundet wird das Angebot mit dem Bank- und Kapitalmarktrecht.
Schufa-Eintrag Kanzleierfolg (Schufa-Eintrag): Tit

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 01.10.2021 - 06:26:55

Schufa-Eintrag raus! Eintrag tituliert – Schufa löscht Eintrag dennoch: Ein erneuter Erfolg für die Kanzlei MPH Legal Services: Zum wiederholten Male gelingt es uns, bei der Schufa für unsere Mandantschaft eine titulierte Forderung einer vorzeitigen Löschung zuzuführen. Dies zeigt, dass auch augenscheinlich aussichtslose Fälle/Schufa-Einträge anwaltlich überprüft werden sollten. Es steht viel auf dem Spiel. Häufig stehen Schufa-Einträge Kreditaufnahmen im Wege. Wir werden für Sie tätig – dies bundesweit! Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Sie haben Ihre Fahrzeugkauf kreditfinanziert und d

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 25.09.2021 - 09:37:40

Darlehensnehmer aufgepasst! Sie haben Ihre Fahrzeugkauf kreditfinanziert und den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung wirksam angefochten, so kann Ihnen eine Leistungsverweigerungsrecht gegenüber der finanzierenden Bank zustehen. Hierzu müssen Kaufvertrag und Finanzierung eine "wirtschaftliche Einheit" darstellen. Als Folge hieraus können Sie Ihrer Bank gegenüber den Darlehensdienst verweigern (§§ 359, 813 S. 1 BGB). Bereits an diese erbrachte Zahlungen können Sie, da von Ihrer Bank rechtsgrundlos vereinnahmt, von dieser zurück verlangen (§ 812 Abs. 1, S. 1, Alt. 1 BGB i.V.m. 813 Abs. 1 S. 1 BGB). Die Einrede aus der Anfechtung steht Ihnen damit auch gegenüber der finanzierenden Bank zu. Täuschung über Neuwageneigenschaft? Die Neuwageneigenschaft ist regelmäßig mitentscheidend für die Kaufentscheidung. Die Neuwageneigenschaft setzt i.d.R. voraus, dass das Fahrzeug nicht mehr als 12 Monate vor Vertragsschluss hergestellt wurde, es keine durch längere Standzeit bedingte Mängel aufweist und es unverändert weiter gebaut wurde. Handelte es sich jedoch um keinen Neuwagen, so gilt: Wurden Sie vor Vertragsschluss z.B. über die Neuwageneigenschaft des Fahrzeugs arglistig getäuscht und konnten den Kaufvertrag im Zuge dessen wirksam anfechten, steht Ihnen gegenüber der finanzierenden Bank ein Leistungsverweigerungsrecht zu, wenn Kaufvertrag und Finanzierung eine "wirtschaftliche Einheit " abbilden (vgl. § 358 Abs. 3 BGB). Wann dies der Fall ist, erklärt Ihnen ein versierter Anwalt. Dies wird z.B. in der Regel der Fall sein, wenn Autohaus und Finanzierungsbank zusammen arbeiten; Kaufvertrag und Finanzierung gewissermaßen "Hand in Hand" gehen, namentlich, wenn sich der Darlehensgeber (z.B. die VW- oder Skoda-Bank) bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Darlehensvertrages zwischen Bank und Kunde der Mitwirkung des Autohauses/Verkäufers bedient. Nach nunmehr überwiegender Auffassung haben Sie als Darlehensnehmer im Zuge der Anfechtung auch Anspruch auf Rückzahlung erbrachten Darlehensraten gegenüber der Autobank (auf §§ 813 S. 1, 812 Abs. 1 S. 1 BGB gestützt) und müssen dieser lediglich Ihre Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gegenüber dem Autoverkäufer abtreten. Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Ihre Ansprüche gegenüber Autobanken (VW-Bank, BMW-Bank u.a.) bundesweit. Schlagwörter: Autodarlehen, Neuwagen, Anwalt Bankrecht.
Widerruf von Autokrediten! Top-Chance dank EuGH!

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 16.09.2021 - 02:42:19

Darlehenswiderruf/Widerrufsjoker bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung über das Widerrufsrecht (u.a. seitens der Skoda Bank, BMW Bank GmbH und Volkswagen Bank): Europäischer Gerichtshof ("EuGH") erteilt weit verbreiteter bundesdeutscher Rechtsprechung eine Lektion: Darlehenswiderruf hiernach auch nach Ablösung des Verbraucherdarlehens grundsätzlich möglich! Der EuGH negiert damit eine Verwirkung bzw. den Einwand des Rechtsmissbrauchs, welcher von Bankenanwälten und nationalen Gerichten häufig bejaht wurde; dies mit der Folge, dass bei abgelösten Darlehen kein Widerruf - und damit keine Rückforderung der bezahlten Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitig abgelösten Darlehen - möglich sei. Außerdem stellte der EuGH klar, dass sich die Vorfälligkeitsentschädigung nach den vom Bundesgerichtshof vorgeschriebenen finanzmathematischen Rahmenbedingungen berechnet, als unzureichend. Zahlreiche Darlehensverträge dürften daher weiterhin mit guter Erfolgsaussicht widerrufbar sein! Häufig finden sich zudem weitere Einbruchstellen in den Darlehensverträgen. Häufig wurde über Pflichtangaben nicht oder nicht richtig belehrt! Es gibt eine Vielzahl von Stolperfallen für die Banken, welche dem Darlehensnehmer zum Widerruf verfolgen können. Dies mit (u.a.) der erfreulichen Folge, dass die hoch verzinsten Altverträge ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung sofort widerrufen/beendet werden können. Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M. vertritt Ihre Interessen gegenüber Banken - auch in Darlehenswiderrufsfällen - bundesweit.
Widerruf KFZ-Finanzierung! - Sieg für Darlehensneh

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 22.08.2021 - 03:20:05

Das LG Aurich hat entschieden - LG Aurich, Urteil vom 08. August 2021 – 1 O 535/18: KFZ-Finanzierung kann widerrufbar sein, was zur Rückabwicklung erbrachter Leistungen und dem Wegfall der Vertragsbindung führt. Vom Kläger finanziert wurde ein Renault Laguna Grandtour. Der Darlehensvertrag wurde sodann vom Kläger widerrufen. Dem kam die finanzierende Bank/Darlehensgeberin nicht nach. Das Landgericht Aurich sah sich für örtlich zuständig an, da sich das Fahrzeug vertragsgemäß in seinem Zuständigkeitsbereich befand und gab dem Begehren des Klägers nach Rückabwicklung der Finanzierung statt. Zudem ist dieser nach Ansicht des Gerichts nicht mehr zur Erbringung der Darlehensraten (Zins-/und Tilgung) verpflichtet. Die Widerrufsinformation wurde vom Gericht aus zwei Gründen für rechtswidrig erachtet: Zunächst - was genügt hätte, um dem Widerruf zum Erfolg zu verhelfen - kippte das Gericht die nachfolgende Formulierung im Darlehensvertrag: „Jeder Vertragsteil kann gem. § 314 BGB aus wichtigem Grund kündigen, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist und der wichtige Grund von der jeweiligen anderen. Vertragspartei zu vertreten ist.“ Das Gericht wies darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des BGH in engen Grenzen eine fristlose Kündigung auch aus anderen Gründen gerechtfertigt sein kann, die nicht der Risikosphäre des Kündigungsgegners entstammt (vgl. BGH NJW 2016, 3718, 3719; NJW 2017, 1378, 1387 Rn. 92 m.w.N.). Außerdem störte sich das Gericht an der Vertragsklausel, wonach: „für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten“ habe. Dieser beträgt 1,49 % p.a. Zum anderen findet sich zwei Sätze weiter die hierzu erkennbar im Widerspruch stehende Angabe, dass „pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von 0,00 EUR zu zahlen sei“ . Eine solche Formulierung verunklart die Widerrufsinformation, weil sie geeignet ist, den durchschnittlichen Darlehnsnehmer über die Folgen des von ihm erklärten Widerrufs nicht hinreichend deutlich aufzuklären. Die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, begleitet Sie beim Widerruf Ihrer KFZ-Finanzierung gegenüber Banken bundesweit.
Eine Kündigung - was ist zu beachten?

von Anwaltsportal24 - am 10.08.2021 - 06:57:19

Viele Faktoren entscheiden über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Kündigung. Es müssen inhaltliche und formale Vorschriften und Gesetze beachtet werden. Bereits kleinste Fehler oder Nichteinhaltung bestimmter Vorschriften können zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen. Es ist sinnvoll und hilfreich sich darüber zu informieren, was beachtet werden muss und ob eine Kündigung wirksam ist. So lassen sich anschließend viel Ärger, viele Diskussionen und unter Umständen ein Rechtsstreit vermeiden. Ist eine Kündigung unwirksam, muss diese natürlich nicht akzeptiert werden. Was ist also unter anderem bei einer Kündigung zu beachten?
Kontogutschrift stronierbar? #BGH XI ZR 338/03

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 06.08.2021 - 08:45:16

Kontogutschrift durch Ihre Bank stornierbar? Der BGH hat entschieden: Bankkunden, welche eine Kontogutschrift erhalten haben, können sich gegenüber Ihrer Bank unter Umständen darauf berufen, dass diese unwiderruflich erlangt wurde. Dies mit der Folge, dass der Bank die Stornierung verwehrt ist. Hierzu muss die Bank im Rahmen der Nachdisposition nach außen hin den Anschein erweckt haben, dass die Kontogutschrift endgültig erfolgte. Dies kann dann der Fall sein, wenn diese auf dem Kontoauszug des Kunden erscheint oder, bei elektronischer Einsichtnahme in die Kontoumsätze, diese dort erkennbar ist. Dies allerdings unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durch die das Guthaben gutschreibende Bank. Hierfür wird der erkennbare Wille der Bank, den Betrag - im Wege der Nachdisposition - endgültig gutzuschreiben, verlangt (#BGH, Urteil vom 15.03.2005 - XI ZR 338/03). Die Rechtanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Ihre Interessen als Bankkunde bundesweit gegenüber Banken.
Die Arzthaftung – Was Ärzte wissen müssen

von Anwaltsportal24 - am 10.06.2021 - 08:45:51

Arzthaftung – ein komplexes Thema mit großer Tragweite

Die Thematik der Arzthaftung kommt nicht erst bei dem eigentlichen Gerichtsverfahren zum Tragen. Dieses komplexe Verfahren beginnt lange vor dem eigentlichen Prozess, da viele individuelle Faktoren beachtet werden müssen.

Ein praktizierender Arzt ist grundsätzlich zur fachgerechten Patientenbehandlung verpflichtet, aber in der Praxis kommen immer mehr kritische Stimmen auf, die Leistungen hinterfragen und Behandlungsfehler aufzeigen wollen. Behandelnde Ärzte sind bei diesem Prozess überwiegend versichert, aber das eigentliche Verfahren kann für den Betroffenen einen langwierigen Weg darstellen, der auch kräftezehrend sein kann.

Beteiligung der BMW AG am Dieselskandal

von Anwaltsportal24 - am 10.06.2021 - 07:04:02

OLG Köln: Beteiligung der BMW AG am Dieselskandal schlüssig dargelegt

Das Oberlandesgericht Köln hat mit seinem Urteil vom 28. Mai 2021 unter dem Az. 19 U 134/20 entschieden, dass die Beteiligung der Firma BMW am Dieselskandal plausibel ist. Die Kanzlei Hahn Rechtsanwälte, die den Kläger vertritt, habe die Schadensersatzansprüche wegen nicht zulässiger Abschalteinrichtungen nicht unsubstantiiert vorgetragen. Mit dieser Begründung, der Anspruch der klägerischen Partei sei ins Blaue hinein gestellt worden, hatte das Landgericht Köln als Vorinstanz die Klage zurückgewiesen. Das OLG hob das Urteil nun auf.

Steuerliche Vorteile mit Elektro-Dienstwagen

von Rechtsanwalt H.B. - am 29.05.2021 - 05:37:27

Arbeitnehmer können umfangreiche Vorteile bei der Nutzung von Elektrodienstfahrzeugen in Anspruch nehmen. Der Gesetzgeber hat dazu zahlreiche Vergünstigungen geschaffen, die bei den Finanzämtern geltend gemacht werden können, wenn Elektro-Dienstwagen genutzt werden. Das betrifft vor allem die private Nutzung gewerblicher und dienstlicher Elektrofahrzeuge hinsichtlich der Versteuerung des geldwerten Vorteils. Arbeitnehmer können dabei bei der Privatnutzung erheblich Steuern sparen. So wird der geldwerte Vorteil bei der privaten Nutzung von E-Dienstwagen seit 2019 nur aus dem halbierten Listenpreis des Fahrzeuges errechnet. Mithin ist eine 0,5 Regel wirksam statt der 1 % Regel bei herkömmlichen Antriebsarten. Eine weitere Verbesserung gilt sogar seit dem 1.1.2020. Für alle Elektro-Dienstwagen bis zu einem Listenpreis von 40000 Euro (brutto) gilt sogar eine 0,25 % Regel für die Versteuerung des geldwerten Vorteils pro Monat.

Der Pflichtverteidiger

von Rechtsanwalt H.B. - am 29.05.2021 - 11:34:39

Ein Pflichtverteidiger wird im deutschen Strafprozess immer dann bestellt, wenn es sich bei dem vor Gericht verhandelten Fall um eine sogenannte „notwendige Verteidigung“ handelt. Ob ein Verteidiger vom Gericht beigeordnet wird, richtet sich also nicht primär nach den Wünschen des Angeklagten. Anders als es in Filmen häufig dargestellt wird, ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers nicht allein davon abhängig, ob der Angeklagte die finanziellen Mittel hat sich einen anderen Anwalt zu leisten.

Was genau versteht man unter einem Pflichtverteidiger? Es handelt sich beim Pflichtverteidiger nicht um eine feststehende Berufsbezeichnung oder eine bestimmte Qualifikation wie dies beispielsweise bei einem Fachanwalt der Fall ist. Pflichtverteidiger sind auch nicht bei Gericht oder bei den Staatsanwaltschaften beschäftigt. Vielmehr kann theoretisch jeder Rechtsanwalt zum Pflichtverteidiger bestellt werden. Ein Pflichtverteidiger muss immer dann vom Gericht beauftragt werden, wenn ein Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung vorliegt.

Testpflicht an Schulen – Verweigerung erlaubt?

von RA Thomas Rebling - am 18.05.2021 - 06:27:21

Nach den Osterferien startete die Testpflicht an Deutschlands Schulen. 2 verbindliche Tests pro Woche werden unter der Beaufsichtigung der Lehrkräfte in den Klassenzimmern durchgeführt. Fallen einzelne Tests positiv aus, werden die betroffenen Kinder isoliert und müssen durch Erziehungsberechtigte wieder abgeholt werden. Diese Regelung erzeugt bei der Bevölkerung die unterschiedlichsten Emotionen. Während die einen in der Durchführung der Tests kein Problem sehen, fürchten manche Eltern die psychischen Auswirkungen.

Für Schüler*innen ist der Präsenzunterricht eine wesentliche Voraussetzung, um an einer umfangreichen Bildung teilnehmen zu können. Aber nicht nur für die Lernförderung ist der Präsenzunterricht wichtig, sondern auch für den Aufbau sozialer Kontakte. Damit beide Aspekte und gleichzeitig ein höchstes Maß an Sicherheit gewährleistet werden können, wurde die Testpflicht an deutschen Schulen einführt. Auf diese Weise können Schulen so lange wie möglich offen gehalten werden.

Ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll?

von RA Thomas Rebling - am 18.05.2021 - 04:02:35

Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein Nachbarschaftsstreit oder auch ein plötzliches Streitthema unter Bekannten oder ehemals besten Freunden schnell ausarten kann. Es ist nicht richtig, dass es nur alle anderen betrifft, einen selbst aber nicht. Eine kleine Meinungsverschiedenheit kann schnell einen großen Rechtsstreit nach sich ziehen. Hierzu gehören auch Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, Erbstreitigkeiten, obwohl man sich immer gut in der Familie verstanden hat, oder auch ein Autounfall. Nicht nur Nerven aus Stahl sind in einem solchen Fall gefordert, ein Rechtsstreit kann unter Umständen auch sehr viel Geld kosten.

Denn je höher der Streitwert bemessen wird, desto höher sind auch die Gebühren, sowohl für den Anwalt als auch für das Gericht. Dann kann sich jeder freuen, der eine Rechtsschutzversicherung frühzeitig abgeschlossen hat.

Entgeltfortzahlung bei erneuter Krankheit

von Anwaltsportal24 - am 05.05.2021 - 01:07:38

Ist ein Arbeitnehmer erkrankt oder arbeitsunfähig, dann hat er diese Erkrankung gegenüber seinem Arbeitgeber auf eine bestimmte Art und Weise anzuzeigen. Zunächst muss der Arbeitgeber über die Erkrankung als solche sowie über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit informiert werden. Ist der Arbeitnehmer länger als drei Tage erkrankt, muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beigebracht werden.

Diese Krankschreibung muss von einem Arzt vorgenommen werden. Selbstverständlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag auch festhalten, dass schon nach einer kürzeren Zeitspanne der Arbeitsunfähigkeit eine Krankschreibung eingereicht werden muss.

Erbe ausschlagen: Gar nicht so einfach

von Anwaltsportal24 - am 02.05.2021 - 05:13:36

Erben profitieren nicht nur von den Besitztümern des Verstorbenen, sondern müssen im gleichen Zug auch Verbindlichkeiten übernehmen - ein Grund, der die anfängliche Freude über die Gesamtrechtsnachfolge bei genauerer Betrachtung rasch dämpfen kann. Unter gewissen Umständen wäre es gar unwirtschaftlich, das Erbe anzutreten, weil den Vermögenswerten eine drastische Summe an Schulden gegenübersteht. Dann ist die Ausschlagung des Erbes eine Möglichkeit. Doch das ist gar nicht so einfach, wie es klingen mag. Wir klären Sie über Voraussetzungen, Folgen und Alternativen auf!

Erster Schritt: Ermittlung der Erbmasse

Um das Erbe korrekt einzuschätzen bzw. auch aufzuteilen, ist der Erbschaftsbesitzer nach § 2027 BGB verpflichtet, ein sogenanntes Nachlassverzeichnis zu erstellen. Dieses gibt eine detaillierte Auskunft über die finanziellen Verhältnisse des Verstorbenen, indem es alle Aktiva- und Passiva-Posten im Eigentum des Erblassers auflistet.
Widerruf Autokredit und Rückgabe Dieselauto

von Anwaltsportal24 - am 02.05.2021 - 03:02:42

Millionen Autokäufer sind vom Betrugsfall bei den Dieselabgasmanipulationen betroffen und haben vielfach Probleme, nach Jahren der Nutzung noch ihr Abgas-manipuliertes Diesel-Kraftfahrzeug zurückzugeben und ihren Schaden bezahlt zu bekommen. Es gab und gibt mittlerweile viele Musterklage-Prozesse und Einzelklagen von betroffenen Autofahrern und Verbraucherschutzverbänden.

Die Rechtsprechung des BGH war aber in Teilen nicht hilfreich für bestimmte betroffene Autofahrer. Durch ein aktuelles BGH-Urteil (BGH XI ZR 525/19, Urteil v. 27.10.2020) hat der BGH aber seine Rechtsprechung revidiert und eröffnet damit eine spezielle Option für bestimmte Autofahrer, wie diese ihren Schaden geltend machen und ausgeglichen bekommen und das betroffene Fahrzeug noch nach Jahren nach dem Kauf und der erfolgten Finanzierung zurückgeben können. Dieses Urteil hilft nicht nur Diesel-Käufern, sondern unter Umständen auch Käufern von Fahrzeugen mit Benzin-Antrieb.

Ungültige Klauseln im Mietvertrag erkennen

von Anwaltsportal24 - am 02.05.2021 - 12:37:04

Wenn ein neuer Mietvertrag aufgesetzt werden soll, dann soll es meistens schnell und unkompliziert verschriftlicht werden. Der einfachste und meistens naheliegendste Schritt ist dann die unkomplizierte Beschaffung eines Vordruckes – in den meisten Fällen aus dem Internet oder aus einem Schreibwarengeschäft. Hier gilt es aber zu beachten, dass viele dieser Vordrucke veraltete Klauseln nutzen, welche nach der aktuellen Rechtsprechung ungültig und somit nicht mehr anwendbar sind. Ein Mietvertrag sollte daher grundsätzlich vom Mieter und vom Vermieter geprüft werden, da ungültige Klauseln im Nachhinein für beide Seiten kostenintensiv werden können.

Besonders private Vermieter nutzen gerne die leicht zu beschaffenen Vordrucke, welche dann bei allen Mietern genutzt werden. Eine Rechtssicherheit wird hierbei selten geprüft und der Vermieter verlässt sich nach der Unterschriftleistung auf die rechtliche Sicherheit des geschlossenen Vertrages. Zu Unrecht, da in den letzten Jahren der Bundesgerichtshof (BGH) einige Urteile gesprochen hat, die viele Klauseln aus den gängigen Mietvertragsvordrucken für unwirksam und damit für nichtig erklärt hat.

Gefahren beim Onlinebanking

von Anwaltsportal24 - am 25.04.2021 - 04:24:14

Laut Statistiken benutzen inzwischen zwischen 60 und 70 Prozent aller Deutschen für die Verwaltung ihrer Finanzen das Online Banking Angebot der jeweiligen Banken und Sparkassen. Das macht Sinn, denn die Bequemlichkeit, Flexibilität und schnelle Erledigung von Überweisungen oder den Blick auf das Konto sprechen für sich. Nicht zuletzt sind es vor allem die Smartphones und Tablets, die heute favorisiert für den digitalen Zugang in das eigene Konto genutzt werden.

Während das Online Banking bei den Verbrauchern immer beliebter wird, haben aber natürlich auch Menschen mit kriminellen Energien diese Entwicklung für sich entdeckt. Mit der Hilfe von verschiedenen Methoden versuchen sie Zugriff auf die Konten zu bekommen. Während die meisten Banken sich inzwischen stark gegen etwaigen Missbrauch absichern, ist es auch an den Benutzern selbst, auf die Sicherheit beim Online Banking zu achten. Welche Gefahren drohen und worauf ist zu achten?

Ratenkredit vorzeitig ablösen

von Anwaltsportal24 - am 25.04.2021 - 02:10:58

Ratenkredit vorzeitig ablösen: Alle wichtigen Fakten auf einen Blick

Auch die Deutschen, die im Gegensatz zu den Bürgern anderer Staaten häufig extrem skeptisch an Darlehen herangehen, sind langsam auf den Geschmack gekommen - die Rede ist von Ratenkrediten. Diese sind oft ein nützliches Werkzeug, um sich einen materiellen Wunsch sofort erfüllen zu können, ohne das dafür nötige Kapital erst mühsam angespart zu haben. Das Verwendungsspektrum ist breit: Egal ob ein Auto, ein lang angehimmelter Urlaub, neue Möbel oder einfach eine Finanzspritze für Konsum hier und da, für jeden Zweck werden von Banken Darlehen angeboten.

Nach Aufnahme des Kredites kommt es jedoch nicht selten vor, dass der Darlehensnehmer durch einen glücklichen Zufall, etwa einem Geldgewinn oder einer Erbschaft, zu einer größeren Summe Geld kommt, die den Kredit sofort abdecken könnte. Eine vorzeitige Kündigung ist prinzipiell auch möglich, es gilt allerdings einiges zu beachten. So kann in der Regel eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden, doch diese kann in einigen Fällen durch einen Widerruf umgangen werden, der durch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Vertrag ermöglicht wird. Achtung: Die Banken kennen diese Kniffe natürlich und wehren sich mit aller Kraft dagegen!

Wer sich Versicherungsberater nennen darf

von Rechtsanwalt H.B. - am 22.04.2021 - 08:58:08

Beraten dürfen alle - aber nur einer darf sich Versicherungsberater nennen

Im Grunde sind es drei Berufsgruppen, die sich mit dem Vermitteln von Versicherungen beschäftigen, die Versicherungsvertreter, die Versicherungsmakler und die Versicherungsberater. Sie haben in der Regel ähnliche Ausbildungswege absolviert, unterscheiden sich jedoch bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Der Versicherungsvertreter vertritt logischerweise die Interessen seiner Versicherung, die auch sein Arbeitgeber ist. Der Versicherungsmakler ist mit mehreren Versicherungsgesellschaften in Kontakt und ist daran interessiert, deren Produkte zu verkaufen. Die Tätigkeit des Beraters richtet sich ausschließlich an den Interessen seines Kunden aus. Versicherungsvermittler haben eine kaufmännische Ausbildung im Bereich Finanzen, Versicherungen, Vermittlung und Beratung absolviert oder können einen Studienabschluss in Versicherungsbetriebswirtschaft vorweisen. Für die gewerbsmäßige Vermittlung von Versicherungen müssen sie bei ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer eine Erlaubnis beantragen und sich ins dortige Vermittlerregister eintragen. Sie brauchen – je nach Vorbildung – einen Sachkundenachweis, um Versicherungsvermittlung oder Versicherungsberatung ausführen zu können. Außerdem sind sie zur Weiterbildung verpflichtet, die 15 Stunden pro Jahr umfassen muss.

Die Erlaubnispflicht in der Branche der Versicherungsvermittlung ist im § 34d Absatz 1 – 3 der Gewerbeordnung geregelt. Dabei gilt Absatz 1 für den Versicherungsvertreter, Absatz 2 gilt für den Versicherungsmakler als auch für den –berater. Absatz 3 stellt klar, dass das parallele Handeln als Vertreter und Berater nicht zulässig ist.

Rückerstattungsanspruch: Online-Casino-Einsätzen

von Rechtsanwalt H.B. - am 22.04.2021 - 06:57:37

Rückerstattung von verlorenen Einsätzen bei Online-Casinos? Theoretisch und praktisch machbar!

Es kommt nicht selten vor, dass Spieler in die Fänge einer Spirale geraten, die sie nicht mehr loslässt. Die Verluste werden größer und größer. Verlockend sind vor allem Online-Casinos, die ein bequemes Zocken am heimischen PC erlauben und Spieler schnell den Überblick über die eingesetzten Summen verlieren lassen. Was Viele nicht wissen: Derartige Online-Casinos sind nach deutscher Rechtslage verboten und so besteht eine reelle Chance darauf, seine Einsätze wieder einzuklagen.

Duldung statt konsequenter Verfolgung

§ 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrag und auch § 284 im Strafgesetzbuch bilden die Rechtsgrundlage für ein bundesweites Verbot von Online-Casinos. Ausnahmeregelungen gibt es, diese schließen allerdings nur Spiele mit einer behördlichen Sondergenehmigung, staatliche Lotterien und Sportwetten ein. Eine Besonderheit ergibt sich allerdings für das Bundesland Schleswig-Holstein: Da das spezielle Glücksspielrecht von Land zu Land unterschiedlich geregelt ist, ergeben sich feine Unterschiede und so gestattet Schleswig-Holstein als einziges Bundesland den Betrieb von Online-Casinos. Es wird allerdings die Einhaltung bestimmter Kriterien eingefordert.

Somit ist Online-Glücksspiel bis auf lokale Ausnahmen grundsätzlich in Deutschland illegal. Nichtsdestotrotz sind die Spiele in vielen Fällen für Bundesbürger online offen zugänglich. Wie kann das sein? Der Grund liegt in dem Verhalten der Behörden: Die virtuellen Spielhallen werden oft nicht verfolgt und offline genommen, sondern von den zuständigen Stellen geduldet, solange bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Auf diesen Trend reagiert auch die Legislative und will eine im Sommer 2021 eine Gesetzesreform anstoßen, die diese Duldung auch formal in den Vorschriften verankert und deutsche Online-Casinos legalisiert.

Die Straftat

von Anwaltsportal24 - am 17.04.2021 - 03:50:49

Die Bedeutung der Straftat Eine Straftat liegt immer dann vor, wenn die Täter bei vollem Bewusstsein eine untersagte Tat begehen und hierbei zugleich rechtswidrig agieren. Das Strafrecht gehört zum öffentlichen Recht, das heißt hierbei ist der Staat den Bürgern vorangestellt. Dies umfasst die Gesamtheit aller rechtlichen Normen, in denen die Mutmaßungen für die Straftat und die rechtlichen Folgen definiert sind.

Was ist eine Straftat?

Nicht jede Tat, welchen gegen die bestehenden Bestimmungen und Gesetze verstößt, muss gleich eine Straftat sein. Damit eine solche vorliegt, müssen drei wichtige Bedingungen in Deutschland erfüllt sein. So muss es sich dabei um eine verbotene Handlung handeln, welche nach dem Strafgesetzbuch mit einer Bestrafung bedroht ist. Hierbei muss der Täter bei vollem Bewusstsein operiert haben und gleichzeitig muss der Täter gesetzwidrig gehandelt haben.

Diebstahl geringwertiger Sachen

von Anwaltsportal24 - am 17.04.2021 - 12:37:02

Jeder kennt die von Erwachsenen etwas verschämt erzählten Geschichten aus ihrer Kindheit und Jugend, die fast immer so oder so ähnlich lauten: „Als ich neun Jahre alt war, habe ich einmal in einem Kiosk einen Lolli geklaut! Hinterher habe ich mich in Grund und Boden geschämt.“ Damals wie heute würde eine solche Jugendsünde straffrei ausgehen – schon wegen der fehlenden Strafmündigkeit von Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren.

Es handelt sich darüber hinaus aber auch um einen typischen Fall des Diebstahls geringwertiger Sachen, den die Strafverfolgungsbehörden allgemein nur in besonderen Fällen verfolgen würden. Welche dies sind, warum auf den ersten Blick gar nicht so klar ist, wann eine Sache einen geringen Wert hat, und was ein Diebstahl überhaupt ist, lesen Sie jetzt.

Hire and Fire! Kündigungsschutzklage/Abfindung?

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 13.04.2021 - 09:04:11

Ihnen wurde arbeitgeberseitig gekündigt? Dann sollten Sie sich im Zweifel mittels einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht dagegen wehren! Grund: Häufig sind Kündigungen bereits aus formellen Gründen unwirksam. So darf die Kündigung nicht unter einer Bedingung ausgesprochen werden. Ferner bedarf sie der Schriftform. Die Kündigung per Fax oder in elektronischer Form ist unwirksam. Außerdem kann in Tarifverträgen oder in Arbeitsverträgen die Angabe von Kündigungsgründen zur Voraussetzung einer Kündigung gemacht werden. Ferner ist bei der (außerordentlichen) Kündigung bei Berufsausbildungsverhältnissen nach Ablauf der Probezeit die Angabe der Kündigungsgründe geboten. Bei einer nur ausnahmsweise zulässigen Kündigung während der Schwangerschaft muss der Kündigungsgrund benannt werden. Spricht der Arbeitgeber die Kündigung nicht selbst aus, so kann diese wegen nicht bestehender Bevollmächtigung der die Kündigung aussprechenden Person unwirksam sein. Dies gilt unter Umständen auch, wenn der Kündigende zwar vertretungsbefugt ist, diese aber nicht durch eine Originalurkunde nachweist. und der Arbeitnehmer die Kündigung aus diesem Grund unverzüglich zurückweist. Ferner muss die Kündigung rechtzeitig zugegangen sein. Auch sollte auf den wirksamen Zugang geachtet werden. Eine Kündigung gilt nach der Rechtsprechung als zugegangen, sobald Sie im Briefkasten des Arbeitnehmers liegt oder anderweitig in seinen Machtbereich gelangt ist (BAG, Urt. v. 16.03.1988, 7 AZR 587/87). Gesetzt den Fall, der Arbeitnehmer will sich gegen die Kündigung wehren, wird ihm jedoch entsprechend § 5 KSchG eine längere Frist eingeräumt. Dies maßgeblich dann, wenn er unverschuldet daran gehindert war, die Frist einzuhalten (z.B. wegen Urlaubs). Dies zeigt: Ein wirksame Kündigung enthält viele Stolpersteine. Die vorbenannten sind nur einige wenige hiervon. Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, ist die sofortige Mandatierung eines Anwalts zu empfehlen Es geht um viel! Häufig verständigen sich die Parteien auch auf eine attraktive Abfindung. Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M. (Kanzlei MPH Legal Services) vertritt Ihre Interessen bundesweit in Kündigungsschutzangelegenheiten.
Die elektronische Signatur

von Kanzlei M. A. - am 11.04.2021 - 04:22:31

Die elektronische Signatur - hat der digitale Standard Potential für arbeitsrechtliche Verträge?

Mit der zunehmenden Digitalisierung, gerade auch im Zuge der Corona-Pandemie, gewinnen auch Verfahren an Bedeutung, die virtuelle Vertragsabschlüsse ermöglichen. Einen besonderen Stellenwert hat dabei die sogenannte "elektronische Signatur". Der Name ist relativ selbsterklärend, doch die Details der Vorzüge, Anwendungsbereiche und Voraussetzungen sind nur wenigen Nicht-Juristen bekannt. Deshalb wollen wir Ihnen mit diesem Artikel die wichtigen Informationen präsentieren, um die digitale Unterschrift in Ihre Abläufe zu integrieren.

Begriffsdefinition, unterschiedliche Formen und Rechtsgrundlage

Die aktuellste Rechtsgrundlage, auf der die Bestimmungen zur elektronischen Signatur fußen, gilt auf europäischer Ebene für alle Mitgliedsstaaten: Es handelt sich um die Verordnung Nr. 910/2014, auch als eIDAS-VO bekannt. Sie gilt in ihrer ursprünglichen Form sofort für das deutsche Bundesgebiet, ohne zunächst auf nationaler Ebene ratifiziert zu werden. Das ergibt sich aus dem unionsrechtlichen Anwendungsvorrang des Art. 288 Abs. 2 S. 2 AEUV. Die deutsche Legislative hat lediglich das Vertrauensdienstegesetz (VDG) ergänzt, das seit dem 29.07.2017 die praktische Durchführung vereinfacht.

Kündigung wegen Krankheit

von Kanzlei M. A. - am 11.04.2021 - 01:27:31

Kündigung wegen Krankheit - nicht ohne weiteres möglich!

Ein krankgeschriebener Mitarbeiter bedeutet für Unternehmer letztendlich Ausgaben, für die sie keine Gegenleistung erhalten - schließlich muss der Lohn für sechs Wochen fortgezahlt werden, während eine Arbeitskraft für den Arbeitsalltag komplett wegfällt. Auch wenn nach diesem Zeitraum die Krankenkasse finanziell einspringt, fehlt weiterhin ein wertvoller Mitarbeiter. So ist es nicht verwunderlich, dass viele Arbeitgeber insbesondere bei langwierigen Krankheitsverläufen zu einer Kündigung tendieren. Betroffene Arbeitnehmer müssen das allerdings nicht immer kampflos hinnehmen, schließlich hat der Gesetzgeber Mechanismen entwickelt, die sie schützen sollen.

In einer relativ günstigen Situation befinden sich Angestellte, die durch das Kündigungsschutzgesetz abgesichert werden. Die Voraussetzungen hierfür sind eine Betriebszugehörigkeit seit mindestens sechs Monaten und ein Unternehmen, das regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt. Gilt das Kündigungsschutzgesetz, brauchen Arbeitgeber einen Kündigungsgrund. Verbreitet ist hier vor allem die Person des Arbeitnehmers an sich als Rechtfertigung, da hier keine vorherige Abmahnung üblich oder notwendig ist - die Persönlichkeit wird sich durch eine Abmahnung nicht wesentlich verändern können.

Rechtsprobleme in der dritten Welle

von Kanzlei M. A. - am 11.04.2021 - 11:17:41

Die Bundeskanzlerin strebt offenbar Änderungen beim Infektionsschutz an, um die Corona-Pandemie effektiver als bisher zu bekämpfen. Die Maßnahmen sollen bundesweit einheitlicher werden, so erfuhr die Bild-Zeitung aus regierungsnahen Kreisen. Unterstützt durch die Fraktionsspitze planen Abgeordnete der Union eine Initiative, damit auch der Bund Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus per Rechtsordnung erlassen kann. Bisher sind nur die Landesregierungen berechtigt, Beschränkungen wegen Corona anzuordnen. Merkel favorisiert seit Sonntag eine bundesweit einheitliche Regelung für einen kurzen Lockdown.

Das Infektionsschutzgesetz

Gegenstand des Gesetzes sind übertragbare und gemeingefährliche Erkrankungen bei Menschen. Der Gesetzgeber hat hier Regelungen formuliert, welche die Kooperation von Bund, Ländern und Gemeinden näher bestimmen. Auch für Ärzte, Tierärzte, Krankenhäuser, wissenschaftliche Einrichtungen und andere Institutionen sind die jeweiligen Aufgaben beschrieben und gegeneinander abgegrenzt. Ziel des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist die Optimierung der Vorbeugung, Infektionen sollen frühzeitig erkannt und die Weiterverbreitung verhindert werden. Das Gesetz gilt seit 2001 und legt fest, welche Krankheiten meldepflichtig sind. Bereits bei einem Verdacht, besonders aber bei einer Erkrankung auch mit tödlichem Ausgang sind die zuständigen Stellen zu informieren. Gleiches gilt, wenn der labordiagnostische Nachweis eines Erregers vorliegt. Das IfSG erlaubt dem Bund bei der Bekämpfung einer Pandemie weitreichende Spielräume unter der Voraussetzung, dass sich das Land mit einer nationalen Epidemie konfrontiert sieht. Der Bundestag hatte bereits beschlossen, dass dieser Fall aktuell eingetreten sei. Und damit ist nun der Bund autorisiert, etwa die Preise wichtiger Medizinprodukte festzuschreiben. Weitere Befugnisse sind in der gegenwärtigen Situation: Die Ausfuhr von medizinischen Gütern zu verhindern oder Vorschriften für die Krankenhäuser oder Apotheken zu erlassen, die für die gesundheitliche Versorgung und ihre Aufrechterhaltung essentiell sind.

Das Schadensersatzrecht

von Anwaltsportal24 - am 05.04.2021 - 10:24:01

Das Schadensersatzrecht ist ein juristischer Teilbereich, der einen großen Teil der zivilrechtlichen Streitigkeiten ausmacht. Zugrunde liegt ein Leitsatz, der sich wie ein roter Faden durch alle Ansprüche zieht: Ein Schadensersatzpflichtiger hat die Aufgabe, den Zustand herzustellen, der vorliegen würde, wenn der entsprechende Schaden nicht vorliegen würde. Ein solches Ereignis ist in nahezu allen Lebenssituationen möglich. Zum Schadenersatz führt zum Beispiel eine "unerlaubte Handlung". Beispiele dafür sind:

- Aus einem verbalen Streit an einer roten Ampfel wird eine handfeste Auseinandersetzung. Ein Beteiligter schlägt eine Beule in das Auto des anderen und verursacht somit Reparaturkosten.

- Ein Jugendlicher wirft mit einem Stein das Wohnzimmerfenster eines unbeliebten Nachbarn ein.

- Eine Baustelle wird nur unzureichend abgesichert und ist als solche von außen nicht erkennbar. Eine Spaziergängerin betritt den unsicheren Bereich und wird von einem Dachziegel getroffen, der im Rahmen der Bauarbeiten herabstürzt. Dabei erleidet sie eine Kopfplatzwunde.

Mieterhöhung: Was gilt zu beachten?

von Anwaltsportal24 - am 05.04.2021 - 07:06:54

Immobilien sind in den letzten Jahren zu einer immer beliebter werdenden Anlageklasse mutiert. Kein Wunder, schließlich steckt hinter den abstrakten Zahlen, die das eigene Vermögen beschreiben, ein "tatsächlicher Wert", den Investoren physisch wahrnehmen können - Ein Aspekt, der gerade in Zeiten undurchschaubarer Finanzprodukte sehr attraktiv und charmant wirkt. Auch erfreuen sich Wohnhäuser eines guten Wertzuwachses, der von Börsen- und Geldmarkt geradezu entkoppelt wirkt.

Letztendlich stellt sich aber eine Frage: Wie werden tatsächliche Einnahmen erzielt? Darauf gibt es zwei Antworten. Zum einen kann das Objekt natürlich nach einer ausreichenden Wertsteigerung verkauft werden, doch der weitaus nachhaltigere Weg der Gewinngenerierung ist die Vermietung. Dabei ist die Erhöhung der Miete durchaus häufiger nötig, um Kosten und Inflation decken zu können, aber auch die eigenen Einnahmen zu maximieren. Einiges gilt es aber zu beachten.

Volkswagen AG: BGH-Beschluss zum Software-Update

von Rechtsanwalt M. L. Maier - am 16.03.2021 - 04:40:38

Mit seinem Beschluss vom 09.03.21 unter dem Aktenzeichen VI ZR 889/20 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zum Software-Update, das der Autohersteller Volkswagen bei Millionen seiner Dieselfahrzeuge mit EA189 Motor hat aufspielen lassen müssen. Einen Schadensersatzanspruch verneinte das Gericht.

Geklagt hatte der Käufer eines gebrauchten Diesel-VW Tiguan 2.0 TDI. Der Motor seines Fahrzeuges war mit Software versehen, die bewirkt, dass auf dem Prüfstand geringere Stickoxidwerte als im normalen Betrieb gemessen werden. Die durch die Euro 5-Norm festgelegten Stickoxidgrenzwerte wurden also nur auf dem Prüfstand nicht überschritten. Vor dem Kauf hatte die Beklagte die Öffentlichkeit über Fehler der Software informiert. Sie arbeite daran, die Abweichungen zwischen den Prüfstandswerten und den realen Werten zu beseitigen. Hierzu arbeite sie mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zusammen. Dieses verpflichtete die Beklagte, die Vorschriftsmäßigkeit der Fahrzeuge wiederherzustellen. Daraufhin stellte die Beklagte für die betroffenen Fahrzeuge ein Software-Update bereit. Auch beim Fahrzeug des Klägers wurde ein solches aufgespielt.

Wenn mehrere Testamente vorliegen, welches gilt?

von Rechtsanwalt M. L. Maier - am 16.03.2021 - 02:19:31

Immer wieder kommt es vor, dass Verstorbene mehrere Testamente hinterlassen. Welches Dokument hat in diesem Fall Bestand vor Gericht? Wenn mehrere Testamente vorliegen, muss zunächst die formelle Gültigkeit geprüft werden. Die Regelungen sind im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nachzulesen.

Grundsätzlich ist es möglich, den letzten Willen eigenhändig oder mit notarieller Beglaubigung zu erstellen. Notariell beurkundete Testamente haben den Vorteil, dass der Testator ausführlich beraten wird und die Rechtmäßigkeit des Vermächtnisses gesichert ist.

Eigenhändig verfasste Testamente müssen vom Erblasser handschriftlich geschrieben sein sowie seine vollständige Unterschrift tragen. Zur Sicherheit sollten Datum und Ort der Erstellung enthalten sein. Das Fehlen dieser Angaben macht das Testament nicht automatisch unwirksam, erschwert jedoch die Prüfung bei Erbstreitigkeiten. Ratsam ist, das handschriftlich verfasste Testament beim Nachlassgericht zu hinterlegen.

Arten von Strafen

von Anwaltsportal24 - am 11.03.2021 - 02:36:29

Freiheit, Geld, Fahrerlaubnis - das verliert man bei Strafen

Wenn ein Gericht in Deutschland die Schuld eines Angeklagten feststellt, setzt es in der Regel eine Strafe fest. Hintergrund dieser eigentlich selbstverständlichen Vorgehensweise ist der Gedanke, dass sich aus der Strafe eine deutliche Konsequenz ergibt und der Bestrafte die Schuld auch als Fehler ansieht. Erst wem die Konsequenz deutlich vor Augen geführt wird, ändert sein Verhalten und wird nicht mehr straffällig. Das ist zumindest die Theorie.

Resozialisierung statt Sühne

Anders als es in der Gesellschaft wahrgenommen wird, steht der Gedanke der "Sühne" nicht im Vordergrund. Es geht nicht darum, es dem Angeklagten "heimzuzahlen" oder ihn leiden zu lassen, damit es den anderen in ihren Gefühlen besser geht. Zwar können Strafen durchaus diese Folgen haben, dieses Ergebnis ist aber allenfalls ein Randaspekt und oft einfach nicht zu verhindern. Hier hilft auch die Psychologie: Ein gedemütigter Mensch wird vielleicht verrückt, aber nicht ungefährlich oder gar hilfreich für die Gesellschaft. Ohne eine Perspektive steigt sogar die Gefahr, dass er wieder straffällig wird. Eine Strafe muss daher immer angemessen sein und darf selbst bei schweren Verbrechen niemals die Menschenwürde des Schuldigen gefährden.

Haupt- und Nebenstrafen

Daher gehören Körperstrafen in westlichen Gesellschaften (bis auf die Todesstrafe in manchen Ländern) nicht mehr zum Arsenal der Strafen. Grundlegend unterschieden wird in Deutschland zwischen Haupt- und Nebenstrafen. Hauptstrafen sind Freiheits- und Geldstrafen. Nebenstrafen sind etwa das Verbot ein Amt auszuüben oder wählen zu dürfen und - viel öfter - zum Beispiel das Fahrverbot, wer sich im Straßenverkehr schuldig gemacht hat.

Zu Unrecht des Mobbings beschuldigt

von Anwaltsportal24 - am 11.03.2021 - 01:01:12

Wie verhalte ich mich, wenn ich zu Unrecht des Mobbings beschuldigt werde? „Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht.“ (Mark Twain)

Wie wirkt dieser Satz auf Sie? Was löst er in Ihnen aus? Jede Geschichte, vergleichbar mit der Wahrnehmung der Realität jedes Einzelnen, ist ein subjektives Erlebnis. Die allgemeingültige Realität eines jeden Menschen baut auf dessen Erfahrungen und Werte und Normen auf. Auch wenn der Erzähler der Geschichte nicht selbst davon betroffen ist, ist es seine Sicht, die er an andere weitergibt. Ob das nun die Wahrheit ist oder nicht sei mal dahingestellt. Denn auch die „Wahrheit“ setzt sich aus Vorinformationen und Wertungen anderer zusammen. Ein Gerücht ist schnell in die Welt gesetzt und verbreitet sich wie ein Lauffeuer, je skurriler und absurder, desto schneller spricht es sich erfahrungsgemäß herum.

Und noch bevor die Betroffenen es mitbekommen oder durch andere zu hören bekommen, hat sich ein Gerücht schon so weit verankert, dass es kaum mehr aus der Welt zu schaffen ist. Ob die Geschichte letzten Endes dann stimmt, ist die andere Seite der Medaille. Denn Andere von seiner Unschuld zu überzeugen ist in der Regel sinnlos: Durch Voreingenommenheit und falsche Schlussfolgerungen, geprägt durch die persönlichen Erfahrungen und Werte der Mitmenschen, hat sich deren eigene Meinung schon längst manifestiert. Gerade deshalb sind falsche Verdächtigungen so gefährlich: Kaum einer kann das Ausmaß einschätzen, das eine Falschanschuldigung mit sich bringt.

Zu Unrecht beschuldigt wegen Mobbings:

Als realitätsnahen Vergleich nehmen wir uns die Thematik: „Zu Unrecht wegen Mobbings beschuldigt“ vor.

Was bedeutet Strafrecht?

von Anwaltsportal24 - am 11.03.2021 - 11:26:12

Das Strafrecht, auch als Kriminalrecht bezeichnet, bezeichnet als Oberbegriff gesetzliche Normen, welche gewisse Verhaltensweisen unter Strafandrohung stellen. Unter das Strafrecht fallen also nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen des Strafgesetzbuches, sondern beispielsweise auch die des Waffengesetzes oder des Betäubungsmittelgesetzes. Ebenfalls auf den Normen und Richtlinien des Strafgesetzbuches aufgebaut ist das spezielle Jugendstrafrecht. Das Strafgesetzbuch, StGB, besteht von Paragraf 1 bis zum Paragraf 79 aus einem allgemeinen und von Paragraf 80 bis zu Paragraf 358 aus einem speziellen Teil. Zunächst werden im allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches grundsätzliche Prinzipien der Strafbarkeit von bestimmten Handlungen erörtert und auch wie diese Straftaten dann geahndet werden können, der allgemeine Teil enthält also insbesondere umfangreiche Darstellungen über die möglichen Rechtsfolgen einer Tat.

Die Strafandrohungen durch das Strafrecht sollen Straftaten verhindern helfen Auch wird im Strafrecht genau definiert, wann eine Täterschaft oder eine Teilnahme daran begründet wird. Denn auch die Beihilfe, der Versuch oder die Anstiftung zu einer Straftat stehen grundsätzlich unter den Sanktionsandrohungen des Strafgesetzbuches, sind also strafbewehrt.

Wenn die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt

von Rechtsanwalt H.B. - am 11.03.2021 - 10:12:12

Für die Berufsaufsicht über die Rechtsanwälte ist die Rechtsanwaltskammer als Körperschaft bezüglich des öffentlichen Rechts zuständig. Wenn Sie der Ansicht sind, dass eine Rechtsanwältin/Rechtsanwalt die anwaltlichen Berufspflichten verletzt hat, können Sie kostenlos eine schriftliche Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer München einreichen.

Wenn Sie nicht zufrieden sind, haben Sie das Recht auf ein Beschwerdeverfahren Rechtsanwälte und ihre Kolleginnen unterliegen bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten vielen Pflichten. Diese Berufspflichten sind in der Berufsordnung für Rechtsanwälte = BORA und in der Bundesrechtsanwaltsordnung = BRAO verständlich deklariert. Hier finden Sie die nötigen Informationen für den Fall, dass Sie mit Ihrer Rechtsanwältin oder Ihrem Rechtsanwalt unzufrieden sind.

Lassen sich die Probleme mit der Juristin oder dem Jurist nicht durch ein klärendes Gespräch lösen, so haben Sie die Möglichkeit eine Beschwerde beim Vorstand der Rechtsanwaltskammer einzulegen. Wann sich dieser Weg als sinnvoll erweist, lesen Sie hier.

Beschwerdeverfahren bei Rechtsanwälten

von Rechtsanwalt H.B. - am 09.03.2021 - 05:25:51

Für die Berufsaufsicht über die Rechtsanwälte ist die Rechtsanwaltskammer als Körperschaft bezüglich des öffentlichen Rechts zuständig. Wenn Sie der Ansicht sind, dass eine Rechtsanwältin/Rechtsanwalt die anwaltlichen Berufspflichten verletzt hat, können Sie kostenlos eine schriftliche Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer München einreichen.

Wenn Sie nicht zufrieden sind, haben Sie das Recht auf ein Beschwerdeverfahren

Rechtsanwälte und ihre Kolleginnen unterliegen bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten vielen Pflichten. Diese Berufspflichten sind in der Berufsordnung für Rechtsanwälte = BORA und in der Bundesrechtsanwaltsordnung = BRAO verständlich deklariert. Hier finden Sie die nötigen Informationen für den Fall, dass Sie mit Ihrer Rechtsanwältin oder Ihrem Rechtsanwalt unzufrieden sind.

Lassen sich die Probleme mit der Juristin oder dem Jurist nicht durch ein klärendes Gespräch lösen, so haben Sie die Möglichkeit eine Beschwerde beim Vorstand der Rechtsanwaltskammer einzulegen. Wann sich dieser Weg als sinnvoll erweist, lesen Sie hier.

Der Subventionsbetrug in der Corona-Pandemie

von Kanzlei M. A. - am 07.03.2021 - 04:07:42

Im März dieses Jahrs führte die Coronapandemie bei vielen Unternehmen, Freiberuflern und alleinigen Selbstständigen zu großen finanziellen Hindernissen. Daraufhin stellte der Bund 50 Milliarden Euro für die der Corona-Soforthilfen zur Verfügung. Diese, von den Bundesländern zu verteilenden Hilfen zeichneten sich vor allem durch eine unbürokratische Antragsstellung sowie eine schnelle Bearbeitung der Anträge aus. Hierbei bestand allerdings die Gefährdung sich bei der Antragsstellung nach § 264 StGB (Subventionsbetrug) schuldig zu machen, worauf in den Formularen explizit hingewiesen worden ist. In solchen Fällen des § 264 I Nr. 1-3 StGB reicht entsprechend § 264 V StGB ein achtloses Handeln aus. Dieser Aspekt ist aus Sicht der Verteidigung zu beanstanden, da dabei der Vorwurf einer intendierten Bestrafung im Raum steht. Die Gedankenlosigkeit ist nach der Rechtsprechung sehr eng aufzuklären und verlangt eine grobe Unachtsamkeit oder eine Gleichgültigkeit.

Die Aspekte für den Subventionsbetrug

Wird die unberechtigte Auszahlung der Hilfsgelder nicht durch den Empfänger der Leistung aufgedeckt, sondern nach der Prüfung durch den Geldgeber, kann es zu einer Strafverfolgung kommen. Ein solcher Subventionsbetrug kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren belegt werden.

Corona-Pandemie: Entschädigungsanspruch für Eltern

von Kanzlei M. A. - am 07.03.2021 - 01:03:50

Die Ausbreitung des Coronavirus verursacht erhebliche finanzielle und organisatorische Probleme im familiären Bereich. Eltern müssen wegen der langen Kita- und Schulschließungen und der Schließung der Einrichtungen für solche Menschen mit Behinderungen wie Tagesförderstätten und Behindertenwerkstätten die Betreuung der Kinder selbst organisieren und können der eigenen Arbeit nicht in dem gewohnten und vollen Umfang nachgehen. Das Gleiche gilt, wenn Kinder die Einrichtung nicht besuchen können, weil diese nicht geschlossen werden, aber sie aufgrund einer betreffenden Absonderung nicht betreten können.

Wann besteht der Anspruch auf Elternentschädigung?

Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch ist, dass ein erwerbstätiges Elternteil einen Verdienstausfall erleidet, welcher darauf beruht, dass diese infolge der Schließung der Kita, der Schule oder der Einrichtung für Menschen mit Behinderung zur Verhinderung der Ausbreitung von Infektionen ihr beaufsichtigungs-, betreuungs- oder pflegebedürftigen Kinder selbst betreuen, pflegen oder beaufsichtigen muss.

Unfallflucht: Fahrverbot vermeiden!

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 26.02.2021 - 09:29:50

Strafrecht: Vorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung. Kanzlei MPH Legal Services erneut erfolgreich! Die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, erwirkt vor dem Amtsgericht eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 a StPO für den beschuldigten Mandanten. Damit ist auch die per Strafbefehl verhängte Fahrerlaubnisentziehung und die Sperrfrist von 8 Monaten für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis vom Tisch und erledigt!
Kein Darlehensrückzahlungsanspruch gegen Erben - B

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 17.02.2021 - 11:02:51

Kündigung von Verbraucherdarlehen: Gute Aussichten für Darlehensnehmer! Ihnen wurde seitens Ihrer Bank das Darlehen gekündigt? Dann sollten Sie die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen lassen! Jüngst hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Urt. v. 14.07.2020, XI ZR 553/19)., dass bei einer Zuvielforderung Ihrer Bank die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge haben kann! Dies jedenfalls dann, wenn es sich beider Zuvielforderung der Bank um keinen Kleinstbetrag handelte und es sich auch um keinen redaktionellen Fehler handelte. Regelmäßig im Streit steht auch die Frage, ob Sie als Darlehensnehmer ihren Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachgekommen sind. § 489 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB gewährt dem Darlehensnehmer eine Zweiwochenfrist. Hintergrund: Der Gesetzgeber verpflichtet (unter anderen Voraussetzungen) die Bank, bevor sie das Darlehen kündigen darf, hiernach, dem Darlehensnehmer erfolglose eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung zu setzen, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange. Hier genügt es nach Ansicht des Bundesgerichtshofs, wenn der rückständige Betrag innerhalb dieser Zweiwochenfrist vom Darlehensnehmer auf den Weg gebracht wurde (BGH, Urt. v. 14.07.2020, XI ZR 553/19). Im gleichen Urteil hat sich der Bundesgerichtshof auch zu der Frage geäußert, unter welchen Voraussetzungen Darlehensrückzahlungsansprüche Ihrer Bank verjährt sein können. Wichtig hierfür ist § 497 Abs. 3 S. 3 BGB: „Die Verjährung der Ansprüche auf Darlehensrückzahlung und Zinsen ist vom Eintritt des Verzugs nach Absatz 1 an bis zu ihrer Feststellung in einer in § 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 bezeichneten Art gehemmt, jedoch nicht länger als zehn Jahre von ihrer Entstehung an.“ Nach Auffassung des BGH erfasst diese Norm – wonach die Verjährung gehemmt sein kann – auch den Anspruch auf Rückzahlung auf Darlehensvaluta und Zinsen, vgl. § 488 Abs. 1 S. 2, § 497 Abs. S. 1 BGB, soweit die Bank ein Teilzahlungsdarlehen wegen Zahlungsverzugs insgesamt fällig gestellt hat. Rechtsverfolgungskosten (u.a. Inkasso-/wie auch Rechtsanwaltskosten) nehmen am Hemmungstatbestand hingegen nicht teil. Die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Ihre Interessen in Bankrechtsangelegenheiten bundesweit.
Amazon sperrt Verkäufer-Konto

von RA Peter Klein - am 29.01.2021 - 01:41:54

Amazon hat mein Verkäufer-Konto gesperrt - was jetzt?

Accountsperrung ist für Amazon-Händler ein großer Sorgenpunkt. Wenn es Ihnen passiert ist, geraten Sie nicht in Panik.

Was mache ich bei einer Sperrung?

Finden Sie als Allererstes heraus, warum Sie gesperrt wurden. Das ist eine Herausforderung, denn die entsprechenden Mails von Amazon sind nicht konkret und aussagekräftig.

Welche Gründe führen typischerweise zur Sperrung des Accounts?

Probleme mit der Lieferung. Das kann verschiedene Gründe haben. Krankheitsfälle und daraus resultierende Probleme mit dem rechtzeitigen Versand. Oder der Händler verliert bei der Bestandsführung den Überblick und liefert nicht.

Keine ordentlichen Rechnungen, keine Lizenzen. Fragt Amazon nach Unterlagen, müssen Sie keine sensiblen Daten preisgeben. Aber Sie müssen ordnungsgemäße Belege und Lieferquellen vorweisen.

Gekaufte Rezensionen. Rezensionen widerrechtlich zu bekommen, ist auf Amazon verboten.

ASIN Hijacking. ASIN (Amazon Standard Identification Number) ist eine 10-stellige alphanumerische Nummer. Sie wird von Amazon und seinen Partnern vergeben, um Produkte einfach zu erkennen. ASIN Hijacking bedeutet, absichtlich bekannte ASIN Nummern an falsche Produkte zu vergeben, um schnell von einer bereits etablierten Marke zu profitieren.

Misuse, der Missbrauch der eigenen ASIN. Der Händler nimmt die ASIN seines guten und etablierten Produkts und vergibt sie an ein neues Produkt.

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Umgangs- und Sorgerecht bei häuslicher Gewalt

von RA Peter Klein - am 29.01.2021 - 10:22:01

Sobald Frauen ihren gewalttätigen Partner und den Vater ihres Kindes verlassen, stehen sie vor einer großen Herausforderung: Wie können sie sich und ihr Kind dauerhaft schützen? Die Gesetzeslage in Deutschland lässt es in der Regel nicht zu, den Kontakt zum Vater vollständig abzubrechen. Nach § 1684 Abs. 1 BGB ist ausdrücklich festgelegt, dass sowohl das Kind/der Jugendliche als auch die Eltern ein Recht auf Umgang haben.

Das Sorge- und Umgangsrecht gilt oft auch für Gewalttäter

Sogar bei zweifelsfrei verurteilten Gewalttätern räumt das Gesetz oftmals ein Umgangsrecht ein. Stets unter der Maxime, zum Wohle des Kindes zu entscheiden. Die staatlichen Institutionen vertreten die Auffassung, dass Gewalt gegen die Mutter kein Grund ist, dem Vater den Umgang mit dem Kind nicht zu gestatten. Immerhin sei der Vater nicht gegenüber dem Kind gewalttätig gewesen.

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Kein Darlehensrückzahlungsanspruch gegen Erben - B

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 24.01.2021 - 12:30:33

Das Landgericht Dortmund hat jüngst zu Gunsten eines Erben eines verstorbenen Darlehensnehmers eines Ratenkredits entschieden. Das Landgericht Dortmund hat jüngst zu Gunsten eines Erben eines verstorbenen Darlehensnehmers eines Ratenkredits entschieden. Dieser wurde von einem Inkassounternehmen aus abgetretenem Recht auf die Rückzahlung einer Darlehenssumme aus einem Ratenkredit einer Privatbank von ursprünglich € 11.150,00.- (Nettodarlehensbetrag) in Anspruch genommen. Ferner schloss der Erblasser bei anderen Gesellschaften eine Restkreditversicherung und Arbeitsunfähigkeitsversicherung ab. Wegen Zahlungsrückständen seitens des Erblassers und der drei Erben wurde das Darlehen nach entsprechenden Mahnungen sowie der Ankündigung der Kündigung bei Nichtzahlung der da noch offenen Forderung nebst Zinsen und Kosten Darlehen gekündigt und die Erben wurden aufgefordert, die da noch offene Restschuld von rund € 10.500,00.- zu zahlen. Zahlung erfolgte indes nicht. Dem folgte die Mitteilung der Bank über die Abtretung der Forderung an die Klägerin, einem Inkassounternehmen. In der Folge klagte die Bank einen Betrag von rund € 10.500,00.- nebst Zinsen und Nebenkosten gegen den beklagten Erben ein. Das Landgericht Dortmund hat dieser Klage nicht stattgegeben. Dies maßgeblich aus dem Grund, weil sich die anfängliche Todesfallsumme ausweislich der dortigen Vertragsunterlagen - hier der Restkreditversicherungsvertragsurkunde - auf lediglich € 1.150,00.- belief (!), mithin gerade einmal 10 % der Nettodarlehenssumme. Todesfallsumme und Nettokreditbetrag divergierten mithin evident. Wie das Landgericht Dortmund zu Recht feststellte, korrespondieren grundsätzlich bei Ratenkrediten die anfängliche Versicherungssumme mit dem Darlehensgesamtbetrag. So jedoch augenscheinlich nicht hier: Beiläufig unterschritt dieser Betrag auch noch den ausgewiesenen Einmalbetrag für die Restkreditversicherung und Arbeitsunfähigkeitsversicherung von rund € 1.140,00.- unterschritten hat. Die anfängliche Versicherungssumme stand somit in keinem Verhältnis zum Einmalbeitrag. Darlehens- und Versicherungsvertrag stehen vorliegend im Verhältnis einer "wirtschaftlichen Einheit". Dies unabhängig davon, dass der Darlehensnehmer nicht, anders wie der Erblasser, nicht Versicherungsnehmer der Versicherungsgesellschaft war, sondern nur versicherte Person. Hinsichtlich des Versicherungsvertrages war der wahre Wille des Versicherungsnehmers/Erblassers maßgebend. Gewollt war selbstredend eine Versicherungs-/Todesfallsumme entsprechend des Nettodarlehensbetrages, mithin in Höhe von € 11.500,00.-.. Aufgrund der für eine wirtschaftliche Einheit maßgebliche Vorschrift des § 359 Abs. 1 BGB konnte sich der Beklagte der Zahlungsforderung vorliegend im Rechtsstreit vor dem Landgericht Dortmund wirksam entziehen. Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M.. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Ihre Interessen bundesweit in Bankrechtsstreitigkeiten.
Arbeitsrecht/Kündigung – Fehltag rechtfertigt kein

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 18.01.2021 - 07:19:00

Arbeitsrecht/Kündigung – Fehltag rechtfertigt keinen Rauswurf! Top-Nachricht vom LAG Schleswig-Holstein: Az.: 1 Sa 72/29): Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden: Entgegen der landläufigen Meinung, wonach bereits ein unentschuldigter Fehltag eine fristlose Kündigung rechtfertigt, ist, zumindest nach diesem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, dies realiter nicht der Fall. Vorher sei auf Gründen der Verhältnismäßigkeit eine Arbeitsaufforderung sowie eine Abmahnung erforderlich. Dies selbst dann, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigung erst zwei Tage besteht. In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall befand sich der Angestellte zudem noch in der Probezeit. Auch dies genügte dem Gericht nicht, um die fristlose Kündigung als rechtmäßig zu erachten. Die Angestellte fehlte nach Erhalt der ordentlichen Kündigung einen Tag unentschuldigt. Für weitere zwei Tage war sie arbeitsunfähig geschrieben. Vorliegend kam der Angestellten zugute, dass das Gericht beide Kündigungen – die arbeitgeberseitig erklärte ordentliche ebenso wie die außerordentliche, fristlose - für unwirksam erachtete. Dies zeigt, wie wichtig die anwaltliche Begleitung Ihrer Arbeitsrechtsstreitigkeit sein kann. Kündigungen sollten regelmäßig anwaltlich auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. Häufig werden Arbeitsrechtsstreitigkeiten beendet, ohne dass es eines Urteils bedarf. Eine Vielzahl hiervon durch attraktive Vergleiche mit Ihrem Arbeitgeber. Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann (Anwaltskanzlei MPH Legal Services), vertritt Ihre Interessen in Arbeitsrechtstreitigkeiten bundesweit.
250.000 x Unfallflucht/Jahr - Verkehrsstrafrecht u

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 18.12.2020 - 09:37:16

250.000 Fälle des unerlaubtes Entfernens vom Unfallort/Jahr - Verkehrsstrafrecht und Strafverteidigung: Rund 250.000 Fälle pro Jahr! Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort rangiert in der Kriminalstatistik sehr weit oben. Sie sind der Unfallflucht bezichtigt und sollen vor der Polizei aussage? Dann ist Vorsicht geboten. Im Strafrecht gilt der nemo tenetur-Grundsatz; niemand muss sich selbst belasten. Was strafprozessual zwar seine Richtigkeit hat, stimmt hier mit der Rechtsrealität des § 142 StGB nicht überein. So trifft den (Mit-)Verursacher eines Verkehrsunfalls eine aktive Vorstellungs- und passive Feststellungsduldungspflicht. Andernfalls macht er sich i.d.R. strafbar. Häufig steht im Streit, ob sich der Unfall tatsächlich im öffentlichen Straßenverkehr ereignet hat. Dies ist nämlich nur dann der Fall, wenn die Straße durch eine unbestimmte Anzahl von Personen benutzt wird. Parkplätze von Mietern sind hiervon zum Beispiel ausgenommen. Hier kann eine Parkfläche gerade nicht von Jedermann genutzt werden. Aber aufgepasst: Täter der Unfallflucht kann auch sein, wer im ruhenden Verkehr (z.B. beim Be-/Entladen eines Fahrzeugs) einen Personen- oder Sachschaden verursacht, dies namentlich auch dann, wenn ein parkendes Fahrzeug beschädigt wird. Maßgeblich ist, dass ein verkehrstypischer Gefahrenzusammenhang besteht, d.h. ein Zusammenhang mit der Funktion des Fahrzeugs als Verkehrs und Transportmittel. Von einer Strafverfolgung wird in der Regel abgesehen, wenn nur belanglöse Schäden verursacht wurden. Die Grenze liegt hier zwischen ca. € 25-150. Ein maßgeblicher Fremdschaden liegt grundsätzlich nicht vor, wenn der Täter sein Leasingfahrzeug oder ein solches im Vorbehaltseigentum eines Dritten (z.B. der finanzierenden Bank) beschädigt hat. In diesen Fällen ist er schlichtweg nicht der wirtschaftlich Betroffene/Eigentümer. Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Ihre Interessen als Beschuldigter im Strafverfahren bundesweit. www.mph-legal.de
Ärger mit der Haftpflichtversicherung

von Rechtsanwalt P. Mayer - am 24.11.2020 - 03:30:57

Zehn Beispiele, in denen eine Haftpflichtversicherung nicht zahlt

Schnell ist es geschehen: Durch einen Unfall oder ein Missgeschick kommt es zu einem nicht unerheblichen Sach- oder Personenschaden. Meist können Sie als Verursacher dafür haftbar gemacht werden. Im schlimmsten Fall können die Kosten in die Millionen gehen und dafür sorgen, dass Ihre Existenz gefährdet wird.

In solchen Fällen greift die private Haftpflichtversicherung, auf die sich Nutzer in der Regel verlassen können. Diese springt für den verursachten Schaden ein und fängt die drohenden Kosten auf.

Dennoch sollten Sie sich nicht blind auf Ihre Haftpflicht-Police verlassen. Es gibt einige Fälle, bei denen die Versicherung die Zahlung auch verweigern kann. Im folgenden Artikel führen wir deshalb zehn Beispiele auf, in denen eine Haftpflichtversicherung oft nicht zahlt.

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Wann zahlt die Risikolebensversicherung nicht?

von Rechtsanwalt P. Mayer - am 24.11.2020 - 08:25:01

Eine Risikolebensversicherung dient dazu, die Familie des Versicherungsnehmers im Falle seines Todes abzusichern. Der Versicherte setzt einen Begünstigten ein, der im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme erhält.

Wann zahlt die Risikolebensversicherung nicht?

Die Risikolebensversicherung zahlt nicht, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

- Falsche Angaben bei Versicherungsabschluss - Suizid des Versicherungsnehmers - Ermordung des Versicherungsnehmers durch Begünstigte.

Falsche Angaben bei Versicherungsabschluss

Die Risikolebensversicherung kann die Zahlung verweigern, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht hat. Wurde zum Beispiel eine Vorerkrankung verschwiegen, muss der Versicherer nicht zahlen. Dabei ist es nicht wichtig, ob die verschwiegenen Gesundheitsprobleme etwas mit der Todesursache zu tun haben. Auch andere Angaben, die der Versicherte gemacht hat, wird der Anbieter bei dessen Tod sorgfältig auf Unstimmigkeiten prüfen und gegebenenfalls eine Auszahlung verweigern. Bis etwaige Unstimmigkeiten geklärt sind, wird die Versicherungssumme eingefroren.

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Versicherung gegen Betriebsschließung bei Corona

von Rechtsanwalt P. Mayer - am 24.11.2020 - 08:05:26

Haften Versicherungen für Corona-bedingte Betriebsschließungen? Während des ersten Corona-Lockdowns im März und April 2020 mussten zahlreiche kleinere Unternehmen die Pforten schließen und haben sie seither nicht wieder aufgemacht. Während größere Konzerne zwar Einbußen hinnehmen mussten, aber über das nötige finanzielle Durchhaltevermögen verfügen, um einen Lockdown und alle Einschränkungen des wirtschaftlichen Verkehrs, die mit ihm verbunden sind, durchzustehen, stellt sich die Lage für weniger finanzstarke Unternehmen deutlich kritischer dar. Für einen Kleinunternehmer kann ein Lockdown existenzbedrohend oder im schlimmsten Fall existenzvernichtend sein. Kleinere Betriebe wie Gaststätten, nicht-industrielle Lebensmittelläden, Hotels, Fahrschulen und viele andere sind daher in ganz besonderem Ausmaß von den Implikationen der Corona-Krise bedroht. In der momentanen Situation, in der mit der ernstlichen Möglichkeit eines zweiten Lockdowns im Winter zu rechnen ist, stellen sich viele Kleinunternehmer die Frage, ob sie sich auf einen Versicherungsschutz verlassen können. Die Verneinung dieser Frage könnte für viele von ihnen das finanzielle Aus sein.

Betriebsausfallversicherung für erzwungene Betriebsschließungen

Für ebensolche Fälle wie das Corona-Virus gibt es die sogenannte „Non-Damage-Business-Interruption“, eine Vereinbarung zwischen Betriebsversicherungen und Unternehmern. Unter diese englische Bezeichnung fallen Betriebsausfall-, Betriebsschließungs- und Betriebsunterbrechungsversicherungen.

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Corona: Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

von Rechtsanwalt P. Mayer - am 03.11.2020 - 06:25:01

Im Zuge des Lockdowns zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurde mit einem erheblichen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen im Laufe dieses Jahres gerechnet. Bis zunächst zum 30. September hat der Gesetzgeber Vorstände und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften und gleichgestellten Unternehmen deshalb von der Pflicht befreit, im Falle einer Insolvenzlage den entsprechenden Antrag beim Amtsgericht zu stellen. Am 25.

September erfolgte eine Verlängerung dieser Regelung bis zum 31. Dezember 2020, aber Vorsicht! Die Ausnahme von der Insolvenzantragspflicht wurde nicht vollständig verlängert, sondern nur im Falle einer Überschuldung.

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Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelte

von RA Peter Tunberg - am 23.10.2020 - 01:26:10

Mit dem bestehenden Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber grundsätzlich dazu verpflichtet, das Arbeitsentgelt regelmäßig an den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin zu zahlen. Verstöße gegen diese Pflicht werden per Gesetz geahndet und können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Gerade in Zeiten von wirtschaftlichen Krisen, wie sie auch im Jahr 2020 vorhanden ist, fällt es immer mehr Arbeitgebern schwer, regelmäßig aus anstehenden Arbeitsentgelte zu bezahlen, da finanzielle Situationen sich in vielen Unternehmen, insbesondere in den kleinen, sich negativ entwickelt haben.

Wann liegt ein strafbares Vorenthalten bzw. eine Veruntreuung von Arbeitsentgelten vor?

Grundsätzlich lassen sich zwei Szenarien unterscheiden, in denen ein strafbares Handeln vorliegt, weil Entgelte nicht rechtmäßig gezahlt werden. Im ersten Fall ist es so, dass vorsätzlich gehandelt wird, weil die Zahlung eigentlich möglich wäre, jedoch aus irgendwelchen Gründen nicht erfolgt. Doch auch wenn die finanzielle Möglichkeit zur Zahlung nicht mehr vorhanden ist, so ist in einigen Fällen eine Klage möglich, weil die Zahlungsunfähigkeit eventuell billigend in Kauf genommen worden ist. Selbstredend ist auch eine falsche Klassifikation des Arbeitsverhältnisses strafbar sowie der Versuch, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schwarz zu beschäftigen und somit Steuern einzusparen. Mit diesen Mitteln versuchen Arbeitgeber teilweise, ihre Kosten zu drücken.

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Kündigung was nun

von RA Peter Klein - am 22.10.2020 - 07:38:24

Kein Arbeitnehmer ist davor sicher: Plötzlich liegt die Kündigung in der Post. Nun ist es wichtig, richtig zu reagieren und seine Rechte zu kennen. Denn es gibt durchaus Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Kündigungen zu verteidigen.

Ist die Kündigung überhaupt formell wirksam?

Jede Kündigung muss zunächst einmal die gesetzlich vorgeschriebene Form wahren. So muss sie in jedem Fall schriftlich erfolgen, das heißt, es muss ein gedruckter Text vorliegen. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung reicht demnach nicht. Auch per E-Mail oder SMS, WhatsApp oder anderen Messengern kann ein Arbeitsverhältnis nicht wirksam beendet werden. Der gedruckte Text muss außerdem unterschrieben sein. Auch hier kann es zu Fehlern des Arbeitgebers kommen: Die Unterschrift muss von einer zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen berechtigten Person stammen. Das muss nicht immer der Geschäftsführer des Unternehmens sein, aber jedenfalls eine entsprechend zeichnungsberechtigte Führungskraft.

Sind diese Anforderungen an die Form der Kündigung nicht gewahrt, kann sie schon aus formellen Gründen zurückgewiesen werden. Allerdings muss dies unverzüglich geschehen. Auch wenn ein bestehender Betriebsrat nicht vor der Kündigung angehört wird, kann sie unwirksam sein.

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Verstoß gegen die Maskenpflicht

von Rechtsanwalt H.B. - am 22.10.2020 - 12:13:50

Corona-Virus: Kann ein Verstoß gegen die Maskenpflicht zur fristlosen Kündigung führen?

Die Maßnahmen gegen eine weitere Verbreitung des Corona-Virus sind noch einmal verstärkt worden. So hat Berlin zum Beispiel entschieden, dass auch in Betrieben eine Mund- und Nasenmaske getragen werden. Arbeitgeber können Schutzmaßnahmen ansonsten individuell festlegen. Doch was, wenn ein Mitarbeiter gegen diese Regelung verstößt? Ist in diesem Fall eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Sicherheitsabstand oder Maske bei beruflicher Tätigkeit

Firmen, die den Schutz von Mitarbeitern und Kunden ernst nehmen, bemühen sich schon seit März darum, entweder auf Abstände von 1,5 Metern zu achten oder aber Masken einzusetzen. Der Arbeitgeber (im Sinne des Arbeitsschutzgesetztes) oder die (Bezirks-)Regierung können auch eine allgemeine Maskenpflicht in Betrieben anordnen. Denn besonders in Großraumbüros oder auf gemeinsamen Arbeitsflächen ist das Risiko, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren, groß. Das gilt genauso für allgemeine Bereiche wie Aufzüge, Aufenthaltsräume, Gemeinschaftsküchen und Toiletten samt dem Gang dorthin. Denn überall dort können Mitarbeiter auf Kollegen bzw. auch Kunden treffen.

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Klage wegen Baupfusch Nervenkrieg vor Gericht

von Rechtsanwalt M. L. Maier - am 14.10.2020 - 03:51:23

Baupfusch kommt häufiger vor, als Bauherren denken. Es wurde bereits mehrfach im TV darüber berichtet, dass verzweifelte Häuslebauer einen TV-Bauspezialisten engagierten, um Beweismaterial zusammenzutragen. Oft genug landet der Fall trotz aller zusammengetragenen Beweise vor Gericht.

Mancher Neubau ist nicht oder nur bedingt bewohnbar. Oft kann er nicht einmal bezogen werden. Die notwendigen Nachbesserungen wären Sache des Bauherrn. Doch der streitet jedwede Schuld am Debakel ab. Die Folge: ein jahrelanger Prozess gegen den Bauherrn oder den Architekten - mit ungewissem Ausgang.

Mehrjährige Prozesse können ruinös sein

In einem dramatischen Fall drohte der Neubau einer Familie einzustürzen. Ein klarer Baumangel. Die Familie verklagte den Architekten, der die Bauaufsicht hatte. Aus Sicht der Familie habe er grobe Baumängel übersehen. Die Familie konnte ihr Wohnhaus nicht bewohnen. Sie musste in eine Übergangswohnung ziehen, die mit Kreditaufnahme finanziert wurde. Das vier Jahre andauernde Gerichtsverfahren häufte hohe Anwaltskosten auf. Auch das marode Haus musste abbezahlt werden. Die Familie war ruiniert.

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Auf Sommerreifen durch den Winter

von Rechtsanwalt M. L. Maier - am 14.10.2020 - 01:03:50

Auf Sommerreifen durch den Winter Welche Strafen drohen

Die Tage werden kürzer, die Nächte länger und draußen wird zunehmend kälter – der Winter steht eindeutig vor der Tür. Für die meisten Autofahrer bedeutet dies, dass wieder mal ein Reifenwechsel fällig wird: Von Sommerreifen zu Winterreifen. Doch was passiert, wenn man den Wechsel nicht vornimmt? Ist es Pflicht auf Winterreifen zu wechseln und drohen andernfalls Bußgelder? Oder handelt es sich dabei doch eher um eine Empfehlung?

„Situative Winterreifenpflicht“ – was hat es damit auf sich?

Viele Autofahrer glauben, im Winter sei es verpflichtend, mit Winterreifen zu fahren. Entgegen dieser Annahme gibt es in Deutschland jedoch nur eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, Winterreifen sind nur bei entsprechenden Wetterverhältnissen (z.B. Glätte, Eis und Schnee) verpflichtend. Dies ist in §2 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.

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BGH: Verhandlung zur Verjährung im Abgasskandal

von Anwaltsportal24 - am 12.10.2020 - 03:38:31

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Verhandlung am 14.12.20 zum Verjährungsbeginn in dem sogenannten Dieselskandal um den Motor EA 189 angekündigt.

Laut Pressemitteilung des BGH beginnt die Verhandlung zum VW-Verfahren unter dem Aktenzeichen VI ZR 739/20 am 14. Dezember 2020 um 12:30 Uhr.

Der zuständige VI. Zivilsenat des BGH hat auch in einer weiteren VW-Sache einen Verhandlungstermin bestimmt. In diesem Verfahren geht es um die Frage, wann die dreijährige Frist zu Verjährung für Schadensersatzansprüche begonnen hat.

Kurz vor dem Ende des Jahres werden daher grundsätzliche Urteile des BGH zum Thema Verjährungsbeginn erwartet, auf die jedoch für eine Klage noch im Jahr 2020 gegebenenfalls nicht mehr gewartet werden kann. Denn oft erfolgen Entscheidung und Veröffentlichung der Urteile erst einige Zeit später.

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Wer trägt die Kosten im Home-Office eigentlich?

von Anwaltsportal24 - am 12.10.2020 - 10:02:42

Durch die aktuelle Krise mussten viele Menschen aus ihrem eigenen Zuhause aus arbeiten – das sogenannte Home-Office hat in den letzten Monaten deutlich an Überhand gewonnen und die aktuellen Entwicklungen zeigen an, dass viele Mitarbeiter auch weiterhin im Home-Office bleiben werden. Doch wer trägt eigentlich die Kosten für die Arbeit aus dem eigenen Zuhause?

Die Kostenaufteilung im Home-Office


Wird das Home-Office durch den Arbeitgeber angeordnet, so hat dieser die Ausgaben dafür zu bezahlen. Der Arbeitnehmer selbst kann dabei den Ersatz der Aufwendungen verlangen, die für das Home-Office notwendig sind. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer selbst sich dafür entscheidet, von Zuhause aus zu arbeiten – dann muss der Arbeitgeber keine Ausgaben ersetzen.

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Quarantäne nach Urlaub im Risikogebiet

von Anwaltsportal24 - am 12.10.2020 - 07:55:42

Quarantäne nach Urlaub im Risikogebiet - Wer zahlt das Gehalt?

Die Corona-Infektionszahlen steigen derzeit nicht nur in Deutschland wieder an. Auch im Ausland steigen die Zahlen der Infizierten nun kontinuierlich. Dies hat zur Folge, dass wieder mehr Landkreise, Regionen und Länder zu Risikogebieten erklärt werden. Doch wer zahlt das Gehalt, wenn Sie als Arbeitnehmer aus dem Urlaub im Risikogebiet zurück kehren, und sich vorübergehend in Quarantäne begeben müssen?

Zunächst muss einmal die Frage geklärt werden, ob Sie aus der Quarantäne heraus problemlos im Home-Office weiterarbeiten können. Ist dies nicht der Fall, beispielsweise weil Ihr Berufsbild das nicht zulässt, ist Ihr Arbeitgeber auch nicht dazu verpflichtet Ihnen für die Quarantänezeit Ihren Lohn fortzuzahlen.

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Nichtabnahmeentschädigung beim Darlehen - ja oder

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 11.10.2020 - 08:45:22

Die Nichtabnahmeentschädigung bei Darlehensverträgen Schließt man mit einem Kreditinstitut einen Darlehensvertrag ab und nimmt das Darlehen anschließend nicht in Anspruch, so kann gegebenenfalls ein Anspruch des Kreditinstituts auf Zahlung einer sogenannten Nichtabnahmeentschädigung gegeben sein. Was ist eine Nichtabnahmeentschädigung? Bei der sogenannten Nichtabnahmeentschädigung handelt es sich um einen Schadensersatzanspruch des Kreditinstituts gegenüber dem Kreditnehmer wegen Nichterfüllung. Dieser Anspruch steht der Bank dann zu, wenn bereits eine vertragliche Beziehung zwischen Kreditinstitut und Kreditnehmer aufgrund des wirksamen Abschlusses eines Kreditvertrags zu Stande gekommen ist und sich der Kreditnehmer dennoch dazu entschließt, den bereitgestellten Kredit nicht in Anspruch zu nehmen. Der Anspruch des Kreditinstituts kann sich hierbei bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen aus §§ 281, 280 Abs. 3, 488 BGB in Form von Schadensersatz statt der Leistung ergeben. Dieser ist dadurch begründet, dass der Darlehensnehmer die Erfüllung seiner vertraglichen Pflicht zur Abnahme des Darlehens vor Fälligkeit ernsthaft und endgültig verweigert (vgl. BGH, Urt. v. 7.11.2000 - XI ZR 27/00). LG Köln: § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB nicht entsprechend anwendbar Einen interessanten Fall hierzu hatte das LG Köln in seinem Urteil vom 27.02. 2020 (15 O 379/19) zu entscheiden: Der Kläger schloss mit der Beklagten, einem Kreditinstitut ein sogenanntes Forward-Darlehen ab. Diese sollte im Jahr 2021 in Anspruch genommen werden. Zwischenzeitlich veräußerte der Kläger jedoch die Immobilie, für die das Darlehen gedacht war und entschied sich deshalb, den Kredit nicht in Anspruch zu nehmen. Die Beklagte berechnete dem Kläger daraufhin auf einem internen Konto eine Nichtabnahmeentschädigung von etwa 16.000 €. Der Kläger war der Ansicht, eine solche Entschädigung können nicht verlangt werden, da die Beklagte ihn nicht ordnungsgemäß über dass ihm zustehende Kündigungsrecht aufgeklärt habe. Daher könne nach § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB die Entschädigung nicht verlangt werden. Die hiermit begründete Klage wurde jedoch durch das LG Köln abgewiesen. Das LG Köln begründete diese Entscheidung damit, dass der Bank die Nichtabnahmeentschädigung als Schadensersatz statt der Leistung nach §§ 281, 280 Abs. 3, 488 BGB zustehe. Diese sei insbesondere nicht nach § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB ausgeschlossen. Diese Vorschrift regle lediglich, wann der Anspruch des Kreditinstituts auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen sei (werden hier unzureichende Angaben zur Vertragslaufzeit, dem Kündigungsrecht oder der Berechnungsgrundlagen der Vorfälligkeitsentschädigung getroffen, ist der Anspruch des Kreditinstituts auf Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen). Diese Vorschrift sei weder direkt, noch entsprechend auf die Nichtabnahmeentschädigung anwendbar. Dies ergebe sich bereits aus dem Wortlaut der Norm und auch Art. 16 der Verbraucherkreditrichtlinie Stütze diese Ansicht. Dort sei von einer Rückzahlung der Darlehensvaluta die Rede, was bei einer Nichtinanspruchnahme des Darlehens eben gerade nicht vorliege. Da es an einer Auszahlung des Kredits in diesen Fällen wähle, käme eine entsprechende Anwendung des § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB nicht in Betracht. Entscheidung stark kritisiert Die Entscheidung des LG Köln stößt in der Literatur auch starke Kritik. Die Kritiker begründen dies damit, dass die Entscheidung gerade unter Heranziehung des § 494 BGB nicht Aufrecht erhalten werden können. Auch bei der Nichtabnahmeentschädigung handle es sich um einen entgangen Gewinnen, der individualvertraglich vereinbart werden müsse. Nach der Regelung des § 494 Abs.4 BGB müsse der Darlehensnehmer bei Verbraucherdarlehen über sämtliche Kosten des Vertrags vollumfänglich informiert werden, andernfalls müsse er diese auch nicht bezahlen. Zu welchem Zeitpunkt diese Kosten entstünden, sei unerheblich. Zudem stehe dem Verbraucher ein jederzeitiges Kündigungsrecht des Vertrags nach eben dieser Vorschrift zu. Auswirkungen auf die Praxis: Trotz der Entscheidung des LG Köln bleibt dieser Themenbereich stark umstritten. In jedem Fall lohnt sich im Fall einer geltend gemachten Nichtabnahmeentschädigung durch das Kreditinstitut eine anwaltliche Überprüfung des Falles. Gerade unter dem Gesichtspunkt der umfangreichen Aufklärungspflichten bei Verbraucherkrediten bestehen gute Chancen des Kreditnehmers, einer Nichtabnahmeentschädigung zu umgehen. Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M. (Kanzlei MPH Legal Services), Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Ihre Interessen bundesweit.
Sittenwidrigkeit einer Arbeitnehmerbürgschaft?

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 30.09.2020 - 09:04:47

Sittenwidrigkeit Arbeitnehmerbürgschaft Für wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen ist er einzige Weg zur Rettung häufig die Übernahme einer Bürgschaft durch einen Arbeitnehmer (sog. Arbeitnehmerbürgschaft), um einen Kredit für das Unternehmen gewährt zu bekommen. Was ist eine Arbeitnehmerbürgschaft? Bei der Arbeitnehmerbürgschaft handelt es sich um eine Bürgschaft, die der Arbeitnehmer für ein Darlehen des Unternehmens, in dem er angestellt ist, übernimmt. Dieses ist in diesen Fällen meist derart in eine finanzielle Schieflage geraten, dass es ohne die Übernahme einer Bürgschaft kein Darlehen gewährt bekommt. Bei der Bürgschaft handelt es sich um einen einseitig verpflichtenden Vertrag, durch den sich der Bürge (hier der Arbeitnehmer) gegenüber dem Gläubiger (z.B. einem Kreditinstitut) verpflichtet, für die Erfüllung einer Verbindlichkeit des Hauptschuldners (hier des Unternehmens) einzustehen (§ 765 ff. BGB). Eine Bürgschaft ist immer dann erforderlich, wenn der Hauptschuldner alleine aufgrund fehlender Kreditwürdigkeit kein Darlehen in Anspruch nehmen kann. Der Bürge tritt in diesem Fall als weiterer Schuldner hinzu, falls der Hauptschuldner seine Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kann. Dies bringt dem Kreditgeber den Vorteil, das Darlehen und dessen Rückzahlung besser absichern zu können und dem Hauptschuldner den Vorteil trotz fehlender Sicherheiten ein Darlehen gewährt zu bekommen. Für den Bürgen ist die Bürgschaft jedoch mit erheblichen Risiken verbunden: Kann der Hauptschuldner das gewährte Darlehen nicht mehr zurückzahlen, kann sich der Kreditgeber für die Rückzahlung auch an ihn halten. Er haftet dann für die fremde Verbindlichkeit je nach Ausgestaltung der Bürgschaft sogar mit seinem gesamten Vermögen. Zur Zulässigkeit der Arbeitnehmerbürgschaft: Gerade bei Arbeitnehmerbürgschaften stellt sich die Frage, ob solche überhaupt rechtlich zulässig sind. Dies ist insbesondere unter dem Gesichtspunkt kritisch zu werten, dass die Bürgschaft durch den Arbeitnehmer in der Regel durch die Sorge um den Erhalt des Arbeitsplatzes motiviert ist und unter diesem Gesichtspunkt sittenwidrig sein könnte. Dies hat erhebliche Auswirkungen für den Bürgen: Ist die Bürgschaft sittenwidrig und daher unwirksam, kann der Bürge durch den Darlehensgeber nicht in Anspruch genommen werden und sich so seiner Haftung für die Schuld des Hauptschuldners entziehen. Grundsätzlich gilt jedoch: Arbeitnehmerbürgschaften sind nicht schon deshalb sittenwidrig, weil sie vom Arbeitnehmer ohne eine Gegenleistung in einer wirtschaftlichen Notlage des Arbeitgebers übernommen werden. Dies hat der BGH in seinem Urteil vom 11.09.2018 (Az.: XI ZR 380/16) entschieden. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Unternehmen, in dem der Bürge angestellt war, stand kurz vor der Insolvenz. Einzige Möglichkeit, diese abzuwenden wäre die Gewährung eines weiteren Kredits gewesen. Die Bank weigerte sich jedoch, ein solches Darlehen ohne die Übernahme einer Bürgschaft zu gewähren. Daraufhin erklärten sich zwei Arbeitnehmer des Unternehmens bereit, jeweils eine selbstschuldnerische Bürgschaft zu übernehmen. Hierbei wussten diese auch um die finanzielle Situation des Unternehmens. Trotz der Gewährung eines weiteren Kredits musste bald darauf das Insolvenzverfahren eröffnet werden, in dessen Rahmen auch die beiden Bürgen in Anspruch genommen wurden. Diese verweigerten die Zahlung mit der Begründung, die Bürgschaftsverträge seien sittenwidrig. Nachdem sie hiermit in den ersten beiden Instanzen Erfolg hatten, entschied der BGH in letzter Instanz nun: Die Bürgschaften seien nicht sittenwidrig. Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts seien derartige Arbeitnehmerbürgschaften nicht deshalb bereits regelmäßig sittenwidrig, da sie vom Arbeitnehmer ohne eine Gegenleistung in einer wirtschaftlichen Notlage des Arbeitgebers übernommen werden. Eine private Bürgschaft werde vielmehr gerade typischerweise unentgeltlich und zur Unterstützung des Hauptschuldners in einer für diesen wirtschaftlich schwierigen Situation übernommen. Allein die Kenntnis des Gläubigers von solchen Umständen könne daher eine Sittenwidrigkeit einer solchen Bürgschaft nicht begründen. Auch das naheliegende Motiv eines unentgeltlich bürgenden Arbeitnehmers, seinen Arbeitsplatz zu erhalten, führe daher nicht zur Sittenwidrigkeit der Bürgschaft. Gerade für einen solventen, gut verdienenden Angestellten, etwa in leitender Position, stelle die Übernahme einer Arbeitnehmerbürgschaft ein hinnehmbares Risiko dar, das sich bei einer Erholung der wirtschaftlichen Situation des Arbeitgebers auch auszahlen könne. Aus diesem Grund sei die Übernahme eines solchen Risikos auch von der Privatautonomie des bürgenden Arbeitnehmers gedeckt und stehe nicht in Widerspruch zu grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung. Vielmehr sei die Vertragsfreiheit in nicht gerechtfertigter Weise beschnitten, wenn etwa eine Arbeitnehmerbürgschaft auch dann sittenwidrig und damit nichtig wäre, wenn der bürgende Arbeitnehmer finanziell ausreichend leistungsfähig sei oder die Haftung für einen nicht erheblichen Betrag übernommen habe. Fazit: Auch wenn ohne die Übernahme einer Arbeitnehmerbürgschaft der Erhalt des Arbeitsplatzes in Gefahr ist, sollten Sie als Arbeitnehmer eine solche Bürgschaft nicht ohne weiteres übernehmen. Diese birgt ein erhebliches Haftungsrisiko, dem auch häufig nicht mit dem Einwand der Sittenwidrigkeit des Vertrags entgegengetreten werden kann. Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Ihre Interessen deutschlandweit.
Gutgläubiger Erwerb eines unterschlagenen Leasing-

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 12.09.2020 - 06:53:44

LG Stuttgart: Gutgläubiger Erwerb eines unterschlagenen Leasing-KFZ: Verkauft ein Leasingnehmer das geleaste Fahrzeug unter Vorlage eines (gefälschten) Kfz-Briefs an einen Dritten, kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen gutgläubig Eigentum erwerben und hat dann einen Anspruch gegen die Leasinggesellschaft auf Herausgabe des echten KFZ-Briefs. Einen derart gelagerten Fall hätte das LG Stuttgart im Jahr 2019 ( Urteil vom 18.01.2019 – 23 O 166/18) zu entscheiden.Dort klagte ein Fahrzeugkäufer gegen die Leasinggesellschaft seines Verkäufers auf Herausgabe des dort hinterlegten Kfz-Briefs. Die Leasinggesellschaft machte widerklagend einen Herausgabeanspruch hinsichtlich des Fahrzeugs gegen den Käufer geltend. Das LG sprach daraufhin dem Käufer Recht zu und wies damit einhergehend den Anspruch der Leasinggesellschaft ab - der Käufer hatte das Fahrzeug durch den Leasingnehmer gutgläubig erworben, da der Betrug für ihn nicht erkennbar war. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:Die Leasinggesellschaft überließ dem Leasingnehmer und späteren Verkäufer eine Mercedes E- Klasse. Dieser inseriert das Fahrzeug auf dem Internet-Verkaufsportal „mobile.de“ für etwa 30.000 €. Nach einem Treffen einigten sich der Leasingnehmer und sein Käufer auf einen Kaufpreis von 27.300 €. Kurz nach der Kaufabwicklung, in deren Rahmen dem Käufer auch ein Kfz-Briefs übergeben wurde, wurde diesem das Auto gestohlen.Obwohl die Polizei das Fahrzeug wieder sicherstellen konnte, kam es zu einer ärgerlichen Situation für den Käufer. Es stellte sich heraus, dass der Verkäufer nicht selbst Eigentümer des Fahrzeugs war, sondern dieses tatsächlich einer Leasinggesellschaft gehörte. Auch der bei Kauf übergebene Fahrzeugbrief erwies sich als Fälschung. Die Entscheidung des LG Stuttgart ist durch einen gutgläubigen Eigentumserwerb des Käufers begründet.Der gutgläubige Erwerb ist in den §§ 932 ff. BGB geregelt. Grundsätzlich kann das Eigentum an einer Sache nur vom bisherigen Eigentümer rechtsgeschäftlich erworben werden. In einigen Fällen jedoch ersetzt der gute Glaube des Erwerbers die mangelnde Veräußerungsbefugnis des Verkäufers. Gutgläubigkeit setzt ihr bei voraus, dass der Erwerber nicht von der fehlenden Eigentümerstellung des Verkäufers wusste und von dieser auch nicht wissen musste.Wissen muss der Erwerber von solchen Tatsachen, die ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt sind (§ 932 Abs. 2 BGB). In dem durch das LG Stuttgart zu entscheidenden Fall konnte dem Erwerber keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Insbesondere konnte er auf den gefälschten Kfz-Brief vertrauen und auch die fehlende Übergabe der Zweitschlüssel hätte bei ihm keine Zweifel wecken müssen. Daher konnte die Leasinggesellschaft keine Herausgabe des Fahrzeugs von ihm verlangen. Der Käufer hatte hingegen jedoch einen Anspruch gegen die Leasinggesellschaft auf Herausgabe des Kfz Briefes. Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Ihre Interessen bundesweit.
Abfindung im Arbeitsrecht - Goldener Fallschirm!

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 04.09.2020 - 10:13:12

Der Abfindungsanspruch- wann und in welcher Höhe er besteht Wird das Arbeitsverhältnis beendet kann dem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Zahlung einer Abfindung zustehen. Ein solcher Anspruch ist jedoch zunächst nicht generell gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Unter welchen Voraussetzungen ein Abfindungsanspruch besteht und in welcher Höhe, soll im folgenden thematisiert werden. Wann und in welcher Höhe ein Abfindungsanspruch besteht Zunächst ist anzumerken, dass dem Arbeitnehmer nicht in jedem Fall der Kündigung ein Abfindungsanspruch zusteht. Ein solcher besteht vielmehr nur in folgenden Fällen: Abfindungsanspruch im Kündigungsschutzprozess Wurde der Arbeitnehmer gekündigt und erhebt daraufhin Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht, kommt es zu einem Kündigungsscutzprozess. Stellt sich im Rahmen dieses Kündigungsschutzprozesses heraus, dass die Kündigung durch den Arbeitgeber unwirksam war, müsste das Arbeitsverhältnis grundsätzlich fortgeführt werden. Durch den vorangegangenen Prozess und etwaige Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist dennoch häufig eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für die Beteiligten nicht mehr angenehm. In solchen Fällen kann das Arbeitsverhältnis durch Urteil gegen Zahlung einer Abfindung nach §§ 9, 10 KSchG aufgelöst werden. Die Höhe der Abfindung wird dabei durch das Arbeitsgericht nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bestimmt. Insbesondere sind hierbei die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Art der Beschäftigung, der Grad der Unwirksamkeit der Kündigung und ein eventuelles Verschulden des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Hierbei können grundsätzlich Abfindungen bis zu 12 Monatsverdiensten festgesetzt werden, im Einzelfall, bei langer Betriebszugehörigkeit oder höherem Alter des Arbeitnehmers sogar bis zu 15 oder 18 Monatsgehälter. Abfindungsanspruch nach Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Ein Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers kann auch nach § 113 BetrVG bestehen, wenn der Arbeitgeber eine Betriebsänderung durchführt, ohne sich um einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat zu bemühen oder ohne zwingenden Grund von einem solchen Ausgleich abweicht und den Arbeitnehmer deshalb entlässt. Hinsichtlich der Höhe der Abfindung gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend. Der Abfindungsanspruch bei betriebsbedingte Kündigung Wird dem Arbeitnehmer eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen, kann ein Abfindungsanspruch nach § 1 a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bestehen. Dieser stellt jedoch keinen unbedingten Anspruch des Arbeitnehmers dar- vielmehr steht es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er das Risiko einer Kündigungsschutzklage in Kauf nimmt, oder im Wege einer Abfindung den Arbeitnehmer zu einem „Klageverzicht“ bewegen möchte. Damit ein entsprechender Abfindungsanspruch besteht, muss der Arbeitgeber hierfür zunächst einen Hinweis auf eine mögliche Abfindungszahlung in der Kündigungserklärung niederschreiben. Erhebt der Arbeitnehmer daraufhin in der „Drei-Wochen-First“ des KSchG keine Klage, hat er einen entsprechenden Anspruch auf Zahlung der Abfindung. In diesem Fall bestimmt sich die Höhe der Abfindung nach § 1 a Abs. 2 KSchG und beträgt einen halben Monatslohn für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Der Abfindungsanspruch bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags Häufig wird auch bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags die Zahlung einer Abfindung vereinbart. Einen Anspruch hierauf hat der Arbeitnehmer jedoch nicht. Meist wird auch hier pro Beschäftigungsjahr ein halber Monatslohn angesetzt. Abfindungsanspruch nach Sozialplan Ein Abfindungsanspruch kann sich auch aus einem innerhalb des Unternehmens bestehenden Sozialplan ergeben. In jedem Fall ist im Falle einer Kündigung die Beratung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll gerade auch, wenn eventuell eine Abfindung im Raum steht. Dieser kann die optimale Abfindung höhe ermitteln und daraufhin mit dem Arbeitgeber in Verhandlungen eintreten. Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Kanzlei MPH Legal Services, vertritt Ihre Interessen deutschlandweit.
Punkte in Flensburg: Wann verfallen Sie?

von Rechtsanwalt P. Mayer - am 27.07.2020 - 05:04:06

Schon eine kleine Überschreitung der zugelassenen Geschwindigkeit kann seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung zu gravierenden Folgen für den Autofahrer führen.

Wer außerorts 26 km/h zu schnell ist oder innerorts 21 km/h mehr auf dem Tacho stehen hat als zugelassen, kann schon mit einem einmonatigen Fahrverbot belegt werden. Insbesondere wegen der unsicheren Rechtslage hinsichtlich der neuen Novelle der Straßenverkehrsordnung lohnt sich ein Gespräch mit einem Fachanwalt.

Besonders ärgerlich wird die Sache dann, wenn zu dem Fahrverbot oder dem Bußgeld auch noch ein Punkt in Flensburg oben draufkommt. Nach 8 Einträgen wird der Führerschein zunächst entzogen, denn bei einem solchen Punktestand wird der Betroffene als nicht mehr geeignet zum Führen eines Fahrzeuges eingestuft. Die Punkte summieren sich aus Ordnungswidrigkeiten und rechtskräftigen Straftaten. Sie werden in das Fahrereignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes eingetragen. Viele Menschen fragen sich daher, ab wann ein Punkt allgemein wirksam ist. Der Beginn hierfür wird von der Straßenverkehrsverordnung festgelegt. Abgestellt wird auf den Tag der Rechtskraft. Diese bestimmt dem Zeitpunkt oder Zustand, ab welchem eine behördliche oder richterliche Entscheidung wirksam ist. Ab wann genau die Rechtskraft wirkt, muss im speziellen Fall gemeinsam mit einem Anwalt geklärt werden.

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Gesetzliche Änderungen im Insolvenz- und Mietrecht

von Rechtsanwalt P. Mayer - am 27.07.2020 - 08:14:02

Seit Monaten hat die Corona-Krise Deutschland im Griff. Kurzarbeit, Umsatzeinbrüche oder die vollständige Einstellung ganzer Wirtschaftszweige haben Unternehmen, Selbständige und Arbeitnehmer vielfach in eine finanzielle Krise geführt. Darauf hat der Gesetzgeber reagiert. Neben rechtlichen Änderungen im Kreditwesen, für Wohnungseigentümer und Mitglieder einer Gesellschaft wurden insbesondere im Miet- und Insolvenzrecht Regelungen geschaffen, mit denen die finanziellen Engpässe aufgefangen werden sollen. Hier ein Überblick:

Keine Insolvenzverfahren

Besonders folgenreich ist das sogenannte COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG). Mit ihm wird die bisherige Pflicht für Unternehmensleitungen und Vorstände eines eingetragenen Vereins zur Stellung eines Insolvenzantrages bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Juristische Personen, die in Überschuldung geraten oder zahlungsunfähig werden, können also zunächst ohne Insolvenzverfahren versuchen, aus der wirtschaftlichen Schieflage - unter Umständen mit entsprechenden öffentlichen Hilfen - herauszukommen. Ihre Geschäftsführer bzw. Vorstände machen sich nicht wegen Insolvenzverschleppung strafbar. Voraussetzung ist allerdings, dass die finanzielle Schieflage auf Auswirkungen der Corona-Krise beruht und dass es Aussicht auf Besserung der Lage gibt.

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Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA): ein Mittel zur

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 03.07.2020 - 02:01:55

Der Täter- Opfer- Ausgleich (TOA): ein Mittel zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung Der Täter- Opfer- Ausgleich stellt eine Möglichkeit im Strafverfahren dar, eine drohende Strafe zu mildern oder bestenfalls eine Verfahrenseinstellung herbeizuführen. Auf die Fragen, wann ein TOA sinnvoll ist und wie er abläuft, sollen die nachfolgenden Ausführungen Aufschluss geben: Was ist ein Täter- Opfer- Ausgleich? Bei einem TOA handelt es sich um die außergerichtliche Schadensausgleichung zwischen Täter und Geschädigtem. Gesetzlich ist er in den §§ 155 a, 155 b StPO und § 46 a StGB geregelt. Im Wesentlichen dient der TOA dazu, beiden Parteien die Möglichkeit zu geben, sich gegenseitig auszusprechen und im Besten Fall die Konfliktsituation, die zur Begehung der Tat geführt hat und die durch die Tat hervorgerufenen Probleme zu bereinigen. Dem Opfer soll eine Wiedergutmachung zuteilwerden, die ihm dabei hilft, die geschehene Tat zu verarbeiten und zu akzeptieren. Hierfür wird in der Regel die Zahlung einer Geldsumme vereinbart, hierzu jedoch später mehr. Wann ist ein Täter- Opfer- Ausgleich sinnvoll? Grundsätzlich kann ein TOA bereits im Ermittlungsverfahren und auch später noch in der Hauptverhandlung angeboten werden. Ist der Beschuldigte anwaltlich vertreten, kann sein Verteidiger eine vorübergehende Einstellung des Ermittlungsverfahrens für die Zeit des TOA- Verfahrens anregen. Ein TOA ist nicht auf bestimmte Straftaten beschränkt. Vielmehr kann er bei allen angeklagten Delikten (außer bei vollendeten Tötungsdelikten) in Betracht gezogen werden. Besonders zu empfehlen ist er bei leichteren Straftaten, wie beispielsweise Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, unbefugtem Gebrauch eines Fahrzeugs oder Sachbeschädigung. In vielen Dieser Fälle wird gegebenenfalls bereits durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht selbst auf einen Schadensausgleich hingewirkt werden. Ob ein TOA überhaupt sinnvoll ist und in welchem Stadium des Verfahrens er angeboten werden sollte, hängt maßgeblich von den tatsächlichen Sachverhaltsumständen ab: Wie bereits aus der Begrifflichkeit hervorgeht, wird der Ausgleich durch den Täter angeboten. Ein Angebot ist daher lediglich dann zu empfehlen, wenn die Tätereigenschaft dem Beschuldigten auch nachgewiesen werden kann. Ist die Sachlage eindeutig oder hat sich der Beschuldigte bereits schuldig bekannt, sollte der TOA so früh wie möglich angeboten werden, um die Entstehung unnötiger Prozesskosten zu verhindern. Bei unklarer Sachlage kann es hingegen sinnvoll sein, den weiteren Ablauf des Verfahrens abzuwarten, um die Möglichkeit eines Freispruchs nicht zu gefährden. In diesen Fällen kann die Beauftragung eines Rechtsanwalts hilfreich sein. Dieser beurteilt die Erfolgsaussichten der Verteidigung, bestimmt hiernach den idealen Zeitpunkt für das Angebot des TOA und leitet alle nötigen Schritte hierfür in die Wege. Weshalb sollte ich einen Täter- Opfer- Ausgleich in Betracht ziehen? Das Angebot eines TOA kann sich äußerst positiv auf den Ausgang des Strafverfahrens auswirken. Ist er erfolgreich, kann er Bestenfalls zur Einstellung des Verfahrens führen, eine Verurteilung erfolgt in diesem Fall nicht. Sollte eine Verfahrenseinstellung nicht erreicht werden, kann der (angebotene) TOA zumindest im Urteil strafmildernd berücksichtigt werden. Selbst wenn man also davon ausgeht, der Verletzte werde sich nicht auf eine Schadensausgleichung einlassen, kann das Angebot eines Ausgleichs unter den oben geschilderten Voraussetzungen demnach lohnenswert sein, da der Täter auf diesem Wege sein ernsthaftes Bemühen zur Schadenswidergutmachung zum Ausdruck zu bringt. Wie läuft ein Täter- Opfer- Ausgleich ab? Ein TOA kann zunächst nur dann stattfinden, wenn sich das Opfer damit einverstanden erklärt. Liegt ein solches Einverständnis vor, werden zunächst durch einen neutralen Vermittler einzelne Vorgespräche sowohl mit dem Täter, als auch dem Opfer geführt. Diesen Angeschlossen werden dann die sogenannten Ausgleichsgespräche, in denen festgelegt wird, in welcher Form konkret die Wiedergutmachung zu erfolgen hat. Die dort ausgehandelten Einzelheiten werden Abschließend schriftlich fixiert und durch beide Parteien unterzeichnet. Das Ergebnis wird schließlich auch der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, die sich dann überlegen kann, ob sie das Verfahren einstellen möchte, oder den Ausgleich zumindest strafmildernd berücksichtigt. In welcher Form kann der Ausgleich erfolgen? Eine Form der Widergutmachung ist nicht vorgeschrieben. Vielmehr kann diese individuell zwischen den Parteien vereinbart werden. Meist handelt es sich hierbei um die Zahlung eines Schmerzensgeldes oder Schadensersatzes. Es können allerdings auch die Leistung von Arbeitsstunden oder andere Leistungen des Täters an das Opfer vereinbart werden. Die getroffenen Vereinbarungen stellen einen gegenseitigen Vertrag dar, dessen Einhaltung kontrolliert wird. Hinsichtlich der Form und Höhe des Ausgleichs ist ebenfalls eine anwaltliche Beratung sinnvoll, in deren Rahmen die einzelnen Möglichkeiten des Ausgleichs erörtert werden können. Fazit: Das Angebot eines TOA kann sich äußerst positiv auf den Ausgang eines Strafverfahrens auswirken. Allerdings sollte er nicht vorschnell, sondern erst nach einer umfangreichen Prüfung der Verteidigungsmöglichkeiten in der Sache und der Verurteilungswahrscheinlichkeit angeboten werden. Rechtsanwalt Dr: Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Ihre Interessen als Beschuldigter bundesweit. www.mph-legal.de
Außerordentliche Kündigung: Was kann ich tun?

von Rechtsanwalt P. Mayer - am 03.06.2020 - 10:29:55

Arbeitgeber nutzen das Mittel der außerordentlichen Kündigung, um einen Arbeitnehmer schnell loszuwerden. In den meisten Fällen erfolgt die außerordentliche Kündigung fristlos. Die Gründe für dieses Vorgehen sind unterschiedlich.

Wer eine außerordentliche fristlose Kündigung erhält, steht plötzlich vor dem Nichts. Woher sollen in Zukunft die Kosten für den Lebensunterhalt aufgebracht werden? Wie können Mieten bezahlt oder Kredite bedient werden? Was wird aus dem geplanten Urlaub? Diese Ängste sind nachvollziehbar. Doch versuchen Sie jetzt, die Ruhe zu bewahren. Nicht in jedem Fall ist die fristlose Beendigung eines Arbeitsverhältnisses rechtlich haltbar. Warum also legen Sie keine Kündigungsschutzklage ein? Sie haben doch nichts zu verlieren! Wehren Sie sich.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage führt dazu, dass die Wirksamkeit der Kündigung gerichtlich geprüft werden muss. Wenn das Gericht im Laufe des Verfahrens feststellt, dass die Kündigung unbegründet oder aufgrund einer anderen Ursache unwirksam ist, gilt das Arbeitsverhältnis als ungekündigt. Der Arbeitnehmer hat dann das Recht auf die Erstattung des entgangenen Entgelts. Alternativ bieten viele Arbeitgeber die Zahlung einer Abfindung an.

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Coronavirus verschwiegen!

von Rechtsanwalt P. Mayer - am 03.06.2020 - 08:14:57

Ist das Verschweigen einer Corona-Infektion strafbar?

Um überhaupt eine strafbare Handlung auszulösen, muss zunächst ein unter Strafe gestellter Tatbestand erfüllt sein. Als möglicher Straftatbestand käme zunächst einmal § 223 StGB vorsätzliche Körperverletzung infrage.

Wer eine andere Person gesundheitlich schädigt, begeht eine mit Strafe belegte Körperverletzung, so ist es in § 223 StGB geregelt. Bereits ein solcher Versuch steht unter Strafe. Auch der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung, gemäß § 224 StGB, kommt bei einer Corona-Infektion in Betracht, da durch eine Infektion mit dem Erreger dem Geschädigten ein gesundheitsschädlicher Stoff (das Virus) beigebracht wird. Da eine solche Ansteckung auch den Tod der infizierten Person zur Folge haben kann, kommt als weiterer Tatbestand Körperverletzung mit Todesfolge gem. § 227 StGB hinzu. Sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur ist gleichermaßen anerkannt, dass die Ansteckung mit einem gefährlichen Erreger die Gesundheit des Betroffenen in erheblichem Maße schädigt.

Die Schädigung der Gesundheit und damit verbunden der objektive Tatbestand einer Körperverletzung, kann dabei bereits mit der bloßen Infizierung als solcher eintreten. Auf den Ausbruch der Krankheit kommt es dabei nicht an. Auch das Verschweigen einer Infektion kann bereits eine Straftat darstellen, wenn dadurch eine andere Person mit dem Erreger infiziert wird. Wie im Strafrecht allgemein, ist Voraussetzung für die Strafbarkeit, das zwischen der Tat (Verschweigen) und der Tatfolge (Infizierung anderer), sowohl ein Kausalzusammenhang als auch eine objektive Zurechnung bestehen muss. Das impliziert im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion die Frage, ob durch das Verschweigen der Infektion der Verursacher eine rechtlich relevante Gefahr geschaffen hat, die sich im tatbestandsmäßigen Erfolg der Infizierung einer vorher gesunden Person realisiert hat und ihm auch zugerechnet werden kann.

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Was regelt der Maklerauftrag?

von Kanzlei M. A. - am 07.05.2020 - 02:05:28

Wird eine Immobilie verkauft, geschieht dies oftmals über einen Makler. Dieser erhält dadurch eine Maklerprovision, die sogenannte Courtage. Ein Makler darf allerdings nicht ohne Vertrag tätig werden.

Deshalb ist es nötig, einen sogenannten Maklerauftrag zu schließen.

Was ist ein Maklerauftrag?

Bei einem Maklerauftrag handelt es sich um einen Vertrag, der zwischen Makler und Auftraggeber geschlossen wird. Dabei werden beispielsweise die Höhe der Maklerprovision, aber auch die Aufgaben des Maklers und die Vertragslaufzeit festgelegt.

Ein Makler könnte ansonsten eine zum Privatverkauf angebotene Immobile vermitteln und dafür eine Provision verlangen, ohne dass dies mit der Privatperson ausgemacht wurde. Daher braucht er die explizite Erlaubnis des Verkäufers in Form eines Maklerauftrages.

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Was regelt das Familienrecht!

von Kanzlei M. A. - am 07.05.2020 - 11:05:28

Die gesetzlichen Regelungen des Familienrechts betreffen uns alle. Es gibt im Leben viele Angelegenheiten, in denen man mit dem Familienrecht in Kontakt kommt. Dennoch stellt sich die Frage, was genau im Familienrecht geregelt wird und wo diese Gesetzesgrundlagen definiert sind.

Die Familie stellt sich nach dem Bundesverfassungsgericht als "die Gemeinschaft, die zwischen Eltern und Kindern besteht" dar. Das Familienrecht bestimmt sich nach Maßgabe des Artikel 6 des Grundgesetzes. Demnach steht die Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

Die Vorschriften des Familienrechts finden sich im Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwillingen Gerichtsbarkeit (FamFG) wieder.

Die Rechte und Pflichten der Parteien sind im Bürgerlichen Gesetzbuches erklärt. Das FamFG gibt detaillierte Angaben darüber, wie Verfahren im Familienrecht abgewickelt werden und stellen daher die organisatorischen Regelungen dar.

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Bürgschaft durch bloßes Telefax ist unwirksam!

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 02.05.2020 - 01:39:23

Top-Kunde für Bürgen! Sie haben sich gegenüber einer Bank oder einem anderen Gläubiger für die Verbindlichkeit eines Dritten verbürgt? Sie haben die Bürgschaft durch Telefax erteilt? Dann dürfte die gebotene Schriftform fehlen und Sie haften mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für die notleidende Verbindlichkeit des Dritten gegenüber seinem Gläubiger! Grund: Eine Telefax-Bürgschaft wahrt nicht die Schriftform des § 766 BGB (vgl BGHZ, 121, 224). Hier fehlt es an der gebotenen Erteilung der Bürgschaft. Die Bürgschaft entsteht schließlich nicht schon mit der Unterzeichnung der Bürgschaftserklärung, sondern erst, wenn dem Gläubiger die Bürschaftsurkunde zur Verfügung gestellt wurde! Dies geschieht in diesem Fall aber gerade nicht. Das Telefax/die Telekopie enthält kein vom Bürgen selbst gezeichnetes Schriftstück. Was nur schwer nachvollziehbar ist, hat seinen Grund darin, dass die gesetztliche Regelung des § 766 BGB ("Zur Gültigkeit des Bürgschaftsvertrags ist schriftliche Erteilung der Bürgschaftserklärung erforderlich"). Der Gesetzgeber hat hierdurch der Warnfunktion der Bürgschaft ("Wer bürgt, wird gewürkt") Ausdruck verschaffen wollen. Sollten sich sich in der zuvor geschilderten Situation befinden und vom Gläubiger in Anspruch genommen werden, ist die sofortige Einschaltung eines Anwalts anzuraten, welcher die Forderung für Sie überprüft. Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Ihre Interessen als Bürge bundesweit. www.mph-legal.de
Jobverlust, Künidgungsschutzklage und Abfindung!

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 07.04.2020 - 07:46:30

Angestellten wegen schlechter Arbeit oder Fehlverhalten zu kündigen ist extrem schwer und die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sind entsprechend gut. Es locken meist zumindest hohe Abfindungen. Erst jüngst wollte ein Telekommunikationsunternehmen aus Nordrhein-Westfalen seiner Personalleiterin kündigen. Ihr fehlten angeblich konzeptionelle Fähigkeiten in Personal- und Organisationsentwicklung. Sie drangsalierte angeblich Angestellte und habe eine Mitarbeiterin kräftig an den Ohren gezogen. Die 40-Jährige aber wollte ihren ordentlich bezahlten Job, mit gut € 9.000,00.- Bruttomonatsgehalt plus Bonus, nicht verlieren und ging gegen die Kündigung mit der Kündigungsschutzklage vor. Das Landesarbeitsgericht Köln gab ihr recht: Das Unternehmen habe nicht ausreichend dargelegt, welche Kompetenzen fehlten und warum sie diese nicht erlangen könne. Außerdem hätte sie erst abgemahnt werden müssen. Der Frau standen so gut € 40.000,00.- Gehalts- und Bonuszahlungen zu (LAG Köln, 4 Sa 964/17). Immer wieder zeigt sich, dass Arbeitnehmer zu früh die Flinte strecken und auf eine Kündigungsschutzklage – aus welchen Gründen auch immer – verzichten. Dabei ist es so wichtig, diese rechtzeitig einzulegen um auf dem Rechtsweg den Arbeitgeber unter Druck zu setzen. Gerade mittleren und großen Betrieben sind die Erfolgsaussichten besonders groß. MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Ihre Interessen gegenüber Arbeitgebern im Rahmen von Kündigungsschutzklagen und anderweitig bundesweit.
Unfallflucht und Strafverfahren

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 06.04.2020 - 09:18:38

Sie werden von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft der Unfallflucht bezichtigt? Aufgepasst! Machen Sie im Zweifel keine Angaben ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt! Allein dieser kann Akteneinsicht beantragen und Ihren einen fundierten Rat geben! Häufig stellt sich die Frage, ob eine Unfallflucht überhaupt rechtlich vorliegt. Eingegrenzte private Flächen wie umzäumte Betriebsgelände gehören nicht dazu, wenn es um die Frage strafbaren Verhalts geht! So jedenfalls entschied jüngst das Amtsgericht Nürtingen (11 Cs 71 Js 20096/18). In diesem Fall ging es um den Fahrer eines Sattelzugs, der auf einem Betriebsgelände an einem anderen Lastwagen einen Schaden von rund € 4.000,00.- verursacht haben soll. Hierbei soll der Fahrer die Unfallstelle verlassen haben, ohne dass der Schaden aufgenommen werden konnte. Das Amtsgericht Nürtingen sprach den Beschuldigten frei. Außerdem wurde im für die Zeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis eine Entschädigung zugesprochen. Das Gericht urteilte, dass es sich bei dem Firmengelände um keinen öffentlichen Verkehrsraum handele, was aber unabdingbare Voraussetzung einer Strafbarkeit sei, so das Amtsgericht Nürtingen. Da die Verkehrsfläche, wo sich der Unfall ereignete, nicht jeder oder jedem oder einem allgemein bestimmten Personenkreis dauernd oder vorübergehend zur Benutzung offen stand, schied vorliegend eine Strafbarkeit aus. Öffentliche Parkplätze und Parkplätze an Supermärkten gehören dahingehend dazu. Ob diese gebührenpflichtig sind, ist unerheblich. Hier trifft den Fahrer folglich eine aktive Vorstellungs- und passive Feststellungsduldungspflicht, wenn es zu einem Unfall kommt. Bei Unfallflucht verliert man seinen Führerschein. Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Sie bundesweit in Strafverfahren.
€ 40.000,00.- Gehalts- und Bonuszahlungen (LAG Köl

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 05.04.2020 - 09:37:45

€ 40.000,00.- Gehalts- und Bonuszahlungen (LAG Köln, 4 Sa 964/17! Angestellten wegen schlechter Arbeit oder Fehlverhalten zu kündigen ist extrem schwer und die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sind entsprechend gut. Es locken meist zumindest hohe Abfindungen. Erst jüngst wollte ein Telekommunikationsunternehmen aus Nordrhein-Westfalen seiner Personalleiterin kündigen. Ihr fehlten angeblich konzeptionelle Fähigkeiten in Personal- und Organisationsentwicklung. Sie drangsalierte angeblich Angestellte und habe eine Mitarbeiterin kräftig an den Ohren gezogen. Die 40-Jährige aber wollte ihren ordentlich bezahlten Job, mit gut € 9.000,00.- Bruttomonatsgehalt plus Bonus, nicht verlieren und ging gegen die Kündigung mit der Kündigungsschutzklage vor. Das Landesarbeitsgericht Köln gab ihr recht: Das Unternehmen habe nicht ausreichend dargelegt, welche Kompetenzen fehlten und warum sie diese nicht erlangen könne. Außerdem hätte sie erst abgemahnt werden müssen. Der Frau standen so gut € 40.000,00.- Gehalts- und Bonuszahlungen zu (LAG Köln, 4 Sa 964/17). Immer wieder zeigt sich, dass Arbeitnehmer zu früh die Flinte strecken und auf eine Kündigungsschutzklage – aus welchen Gründen auch immer – verzichten. Dabei ist es so wichtig, diese rechtzeitig einzulegen um auf dem Rechtsweg den Arbeitgeber unter Druck zu setzen. Gerade mittleren und großen Betrieben sind die Erfolgsaussichten besonders groß. MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Ihre Interessen gegenüber Arbeitgebern im Rahmen von Kündigungsschutzklagen und anderweitig bundesweit. www.mph-legal.de
Kanzleierfolg/EC-Kartenmissbrauch: Postbank erstat

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 04.04.2020 - 10:53:09

Erfolg für unsere Kanzlei: Ein durch Missbrauch einer EC-Karte erlittener Schaden, welcher aus dem Nichtzugang der Kartei bei unserer Mandantin entstanden ist, wird dieser durch die Postbank vollständig erstattet. Der Schaden belief sich auf über € 26.000,00.-. Grund hierfür war die missbräuchliche Verwendung der Karte durch eine unbefugte Person. Die Karte war unserer Mandantin erst gar nicht zugegangen. Wir wollen die Gelegenheit nutzen und die Grundsätze der Haftungsverteilung in Missbrauchsfällen von EC-Karten erläutern: EC-Karten und die dazu gehörigen PIN versenden Banken in der Regel auf dem Postweg in getrennten Briefen. Für den Postzustelldienst ist der Inhalt der Briefe häufig leicht auszumachen. So kommt es häufig vor, dass Karten und PIN auf dem Postwege verschwinden und durch Dritte missbräuchlich verwendet werden. In der hiesigen Kanzleipraxis ist gerade ein Fall in Bearbeitung, wo der Täter über € 25.000,00.- auf diesem Wege erlangt hat, indem er unberechtigte Verfügungen vorgenommen hat. Gemäß § 675 v Abs. 1 BGB haftet der Zahler bei einer abhanden gekommenen Karten auch ohne Verschulden mit bis zu € 150,00.-. Eine Eigenhaftung des Kontoinhabers scheidet aber aufgrund § 675 m Abs. 2 BGB aus. Hiernach hat die Bank/das Finanzdienstleistungsunternehmen das Versendungsrisiko zu tragen. In seltenen Fällen macht die Bank geltend, der Kontoinhaber habe gegen die ihn obliegende Sorgfaltspflicht verstoßen, wenn er sich trotz Nichterhalts der Karte seine Bank nicht informiert hat und hiermit eine Sperre von Karten und PIN verhindert hat. Diese Fälle sind aber die Ausnahme. Jüngst hatte das Kammergericht Berlin einen Fall zu entscheiden, wo der Kontoinhaber seine Kontroll- und Aufsichtspflicht grob fahrlässig verletzt hat, weil er sich nicht zeitnah (binnen 2-3 Wochen) gemeldet hatte, nachdem ihm bereits zuvor dreimal (!) eine von der Bank zur Versendung gegebene Karte nicht zugegangen war. Solche Fälle sind aber selten, wie die Praxis zeigt. Grundsätzlich ist es Aufgabe der Bank, bei einfachem Versand von Scheckkarte und PIN den Nachweis des Zugangs beim Kontoinhaber zu führen. Dies fällt den Banken in der Praxis schwer, so dass der Kunden hohe Chancen hat, das unberechtigt erlangten Geld von seiner Bank ersetzt zu bekommen. Das Versendungsrisiko liegt schlichtweg bei der Bank! Ein Mitverschulden des Kunden kommt daher nur in krassen Ausnahmesituationen in Betracht. Lassen Sie sich von einem Ablehnungsschreiben Ihrer Bank daher nicht entmutigen, Ersatzansprüche gegen diese, falls erforderlich, über einen Anwalt anzumelden. Die Vorschrift des § 675 m Abs- 2 BGB ist auf Ihrer Seite. MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Ihre Interessen bundesweit in Fällen der unberechtigten Verwendung von EC-/Scheck- und Kreditkarten und anderer Streitigkeiten mit Ihrer Bank. Ihr Kanzlei im Bankrecht: www.mph-legal.de
Vertragsrecht - Europäischer Gerichtshof auf Seite

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 14.03.2020 - 03:43:32

Erneut gute Kunde für Verbraucher der EU: Vertragsstreitigkeiten werden häufig vor Gericht ausgetragen. Ein Gericht, vor dem ein Verbraucher gegen einen bestimmten Vertragsteil klagt, muss von Amts wegen auch weitere Teile des Vertrages prüfen. Der im Zivilrecht übliche Beibringungsgrundsatz gilt hier nicht. So jedenfalls des höchste Europäische Gericht (Rechtssache C-511/17). Dies betrifft allerdings nur die Vertragsklauseln, die mit dem streitgegenständlichen Rechtsstreit zusammenhängen. Dies dann aber auch für den Fall, dass sie vom Verbraucher nicht angefochten worden sind. In solchen Fällen muss das zuständige Gericht von sich aus weitere Sachverhaltsinformationen bei den Parteien einholen. Anlass der Entscheidung war ein Fall aus Ungarn, bei dem eine Frau im Jahre 2007 einen Hypothekendarlehensvertrag mit der Unicredit Bank Hungary abschloss. Die Darlehensnehmerin und Klägerin erhob später Klage vor einem ungarischen Gericht, um rückwirkend bestimmte Klauseln des Vertrages nach EU-Recht für unwirksam erklärten zu lassen. Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M. von der Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, steht Ihnen als Interessenvertreter in allgemeinen zivilrechtlichen Angelegenheiten sowie im Bank- und Arbeitsrecht bundesweit - auch im Rahmen von Klagen - zur Verfügung.
Haftung aus Bürgschaft und deren Verjährung.

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 13.03.2020 - 06:54:18

Bürgen aufgepasst! Sie haben sich für ein Darlehen verbürgt und werden vom Gläubiger in Ansrpuch genommen? Dann sollten Sie prüfen lassen, ob der Anspruch des Gläubigers gegen Sie nicht bereits verjährt ist und Sie die Verjährungseinrede erheben sollten. Hier stellt sich zunächst die Frage, wann die Verjährung zu Ihren Gunsten beginnt. Nach herrschender Auffassung ist dies mit dem Eintritt des Bürgschaftsfalls und nicht erst mit der Inanspruchnahme des Bürgen/von Ihnen der Fall. Stundungs- und Rückzahlungsvereinbarungen mit dem Bürgen haben auf die Dauer und den Verlauf der Verjährung der Hauptschuld keinen Einfluss. Gleiches gilt im umgekehrten Fall. Aufgrund der Akzessorietät gibt eine Stundungsvereinbarung mit dem Hauptschuldner aber auch dem Bürgen im Zweifel ein Leistungsverweigerungsrecht. Ein Anerkenntnis des Hauptschuldners führt zu einer Erweiterung der Bürgenhaftung, die gegenüber dem Bürgen unwirksam ist, außer der Bürge gibt seine Zustimmung hierzu. Die Verjährung der Hauptschuld/i.d.R. der Darlehensverbindlichkeit kann der Bürge auch im Wege der Vollstreckungsgegenklage einwenden, wenn sie nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung eintritt. Einen Verzicht des Bürgen auf die Einrede der Verjährung der Hauptschuld wir man in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam vereinbaren können. Anders kann es unter Umtständen bei einer einzelvertraglichen Regelung hinsichtlich eines Verjährungsverzichts liegen. Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Ihre Interessen gegenüber Banken bundeweit.
Wehren Sie sich gegen zu hohe Anwaltsgebühren

von RA Jan M. - am 10.03.2020 - 09:11:49

Wer als Kläger oder Beklagter in eine Rechtsstreitigkeit hineingerät, wird schnell feststellen, dass ein Gerichtsprozess nicht nur zeit-, sondern auch äußerst kostenintensiv ist. Dabei liegt das meist nicht an den Prozesskosten, die das Gericht für seine Arbeit einfordert, sondern an jenen Kosten, die für die eigene anwaltliche Vertretung anfallen.

Wie in allen Lebensbereichen ist es auch auf juristischem Terrain stets sicherer, sich im Zweifels- oder Streifall an einen professionellen Beistand zu wenden, der mit der Materie, in diesem Fall den einschlägigen Gesetzen, vertraut ist. In einigen Verfahren ist man sogar zwingend auf einen Anwalt angewiesen, weil das Gesetz es vor allem für die höheren Instanzen aus Gründen der sachlichen Verhandlungsführung so vorschreibt. Diese rechtliche Vertretung kann die Kosten eines Prozesses unter Umständen enorm in die Höhe treiben.

Grundsätzlich ist die Vergütung von Rechtsanwälten gesetzlich im RVG geregelt und richtet sich nach dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (§ 2 I RVG). In den meisten Fällen wird der Anwalt jedoch auf eine Vergütungsvereinbarung (§ 3a RVG) mit seinem Mandanten bestehen, die ihm ein höheres Honorar zusichert. Dies ist zunächst einmal nicht unrechtmäßig, kann aber in Einzelfällen unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen sein und daher auf eine angemessene Vereinbarung reduziert werden.

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Grundschuldhaftung für Vorfälligkeitsentschädigung

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 07.03.2020 - 05:26:20

Darlehensnhmer und Immobilienbesitzer aufgepasst! Soweit Sie Ihre Immobilie kreditfinanziert haben und die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Beendigung des Darlehens erhebt, ist - soweit die Vorfälligkeitsentschädigung zu Recht erhoben wurde - Vorsicht angebracht. Die Bank kann die Freigabe der Grundschuld auf Ihrem Grundstück grundsätzlich so lange aufschieben, bis die Vorfälligkeitsentschädigung vollständig bezahlt ist. Hintergrund: Die Vorfälligkeitsentschädgiung ist letzten Endes nicht anderes als die Kompensation entgangener Zinsansprüche für die Zukunft. Der Sicherungszweck der Grundschuld erfasst in der Regel alle Ansprüche Ihrer Bank aus der Geschäftsverbindung. Hierzu gehören eben auch Ansprüche aus Darlehen, Zinsen, Kosten und alle weiteren Ansprüche, so auch Schadensersatzansprüche der Bank gegenüber dem Kunden. So hat der Bundesgerichtshof in einer älteren Entscheidung aus dem Jahre 1990 ausdrücklich den Schadensersatzanspruch der Bank wegen Nichtabnahme eines Darlehens als von der Zweckerklärung der Sicherungsabrede umfasste Position anerkannt. Nichts anderes dürfte für die Vorfälligkeitsentschädigung gelten. Auch hierbei handelt es sich um einen Schadensersatzanspruch der Bank gegenüber ihrem Kunden. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten in der Regel auch dann nicht, wenn eine enge Zweckerklärung vorliegt, was namentlich dann der Fall sein kann, wenn Darlehensgeber und Sicherungsgeber personenverschieden sind, was realiter aber selten der Fall ist. Fazit: Die Bank ist grundsätzlich nur zur Grundschuldfreigabe verpflichtet, wenn die Vorfälligkeitsentschädigung geleistet wurde. Jedoch besteht die Pflicht der Bank zur Freigabe dann auch für den Fall, dass der Darlehensnehmer die Vorfälligkeitsentschädigung mit einem Vorbehalt versehen hat, namentlich diese noch gerichtlich überprüfen lassen zu wollen und überzahlte Beträge zurückfordern. Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Ihre Interessen bundesweit in Streitigkeiten mit Ihrer Bank.
Grober Undank: Widerruf einer Grundstücksschenkung

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 06.03.2020 - 09:24:04

Der Bundesgerichtshof (BGH)hat entschieden (BGH, Urt. v. 22.10.2019 - X ZR 48/17): Widerruft der Schenker - hier eines Grundstücks - die Schenkung wegen groben Undanks, so muss er dies nicht umfassend rechtlich begründen. Es genügt, dass der Beschenkte erkennen kann, auf welchen Vorfall sich der Widerruf bezieht und welcher Vorfall hiermit nicht umfasst/gemeint sein kann. Dies genügt dann auch, um dem Beschenkten die Möglichkeit einzuräumen, die Jahresfrist des § 532 BGB für den Widerruf der Schenkung wegen groben Undanks beurteilen zu können. Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Ihre Interessen bundesweit bei Fragen zum Widerruf von Schenkungen.
Darlehenskündigung ohne Vorfälligkeitsentscädigung

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 02.03.2020 - 04:16:56

Darlehensnehmer aufgepasst! Vorfälligkeitsentschädigung der Bank kann entfallen! Darlehensnehmer, die ab dem 21.03.2016 ein Darlehen aufgenommen haben, welches im Zuge einer unzureichenden Kreditwürdigkeitsprüfung der Bank bewilligt wurde, können das Darlehen jederzeit fristlos kündigen! Das Beste daran: Dabei ist keine Vorfälligkeitsentschädigung geschuldet! Hintergrund: Die Bank ist gehalten, die für die Kreditwürdigkeitsprüfung ermittelten Informationen in angemessener Weise zu überprüfen (§ 505 b Abs. 3 S. 2 BGB). Von besonderer Bedeutung ist dabei das der Kreditwürdigkeitsprüfung zu Grunde liegende Einkommen des Darlehensnehmers/Antragstellers. Unterlässt die Bank die Ihr diesbezügliche Obliegenheit, kann sich dies als Damoklesschwert erweisen. Neben dem Umstand, dass Sie gesetzt den Fall um Ihren Darlehensrückzahlungsanspruch fürchten muss, da die angenommene Bonität Ihres Kunden schlechter wie angenommen ist, eröffnet eine unzureichende Kreditwürdigkeitsprüfung dem Darlehensnehmer die Option, das Darlehen - unter Vermeidung einer Vorfälligkeitsentschädigung - jederzeit fristlos zu kündigen. Der Darlehensnehmer kann den Darlehensvertrag jederzeit fristlos kündigen; ein Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung besteht nicht. Außerdem ermäßigt sich der geschuldete Zinssatz auf den marktüblichen Zinssatz. Ausnahmen gelten nur dann, wenn uns soweit der Mangel der Kreditwürdigkeitsprüfung darauf beruht, dass der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig Informationen (§ 505 b Abs. 1 - Abs. 3 BGB) unrichtig erteilt oder vorenthalten hat. Die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Darlehensnehmer bundesweit bei Rechtsstreitigkeiten gegenüber Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken und Privatbanken.
Jobverlust durch Kündigung? Abfindung jetzt!

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 25.02.2020 - 06:33:04

Fehlverhalten, Krankheit, wirtschaftliche Probleme Im Betrieb: Die von Arbeitgebern benannten Kündigungsgründe sind mannigfaltig und vor Gericht häufig nicht haltbar. Daher ist Arbeitnehmern anzuraten, anwaltich prüfen zu lassen, ob hiergegen vorgegangen werden kann: Hierzu das Wesentliche in Kürze: Der deutsche Kündigungsschutz ist bekannt für seine Arbeitnehmerfreundlichkeit. Wer eine unbefristete Festanstellung hat, kann sich in Sicherheit wähnen, so die Annahme – sofern er sich nichts zuschulden kommen lässt. Doch ganz so ist es in der Realität nicht. Insbesondere bei wirtschaftlicher Schieflage eines Unternehmens ist eine Kündigung durchaus möglich. Gechätzte 2/3 der Kündigungen werden aus betrieblichen Gründen ausgesprüchen. Bei den sonstigen Kündigungen liegt der Grund in der Person oder dem Verhalten des Arbeitnehmers begründet. Bestehen Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung, können Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. In der überwiegenden Anzahl von Fällen schließen die Parteien im Gütetermin einen Vergleich, häufig auch in Verbindung mit einer Abfindung für den Arbeitnehmer. Die Voraussetzung für eine Kündigungsschutzklage: Mitarbeiter müssen bis zu diesem Zeitpunkt in einem Unternehmen, das regelmäßig mehr als zehn Vollzeitkräfte beschäftigt, bereits länger als sechs Monate gearbeitet haben. Zudem ist Eile geboten: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Gericht eintreffen. Krankheit oder Urlaub reichen nicht als Entschuldigung für eine verspätet eingereichte Kündigung. Um auszuloten, ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnen kann, sollten gekündigte Arbeitnehmer folgende Punkte prüfen: Häufig lohnt sich, zunächst nach formellen Fehlern zu suchen. Namentlich das Bürgerliche Gesetzbuch und das Kündigungsschutzgesetz geben eine Anzahl von Formaliäten vor, die Arbeitgeber beachten müssen, wenn sie einem Mitarbeiter kündigen wollen. Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen und unterschrieben sein. Eine Kündigung ist nur gültig, wenn der Inhaber einer Firma, ihr Geschäftsführer oder eine hierzu bevollmächtigte Person die Kündigung ausgesprochen hat. Häufig ist eine Kündigung schon aus diesen Gründen rechtswidrig. Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M. (Kanzlei MPH Legal Services) vertritt Ihre Interessen im Arbeistrecht bundesweit.
Rückforderung von Schenkungen!

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 24.02.2020 - 09:50:05

Schenker und Beschenkte aufgepasst! Schenkungen sind unter Umständen widerruflich und können vom Schenker zurück gefordert werden. Dass dies grundsätzlich nicht ohne trifftige Gründe möglich ist, versteht sich fast von selbst. So genügt jedoch grober Undank, um eine Schenkung zu widerrufen. Die Hürden hierfür sind aber hoch. Dies ist in der Regel nur der Fall, wenn der Beschenkte eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen begeht. Exemplarisch hierfür sind das Stellen grundloser Strafanzeigen und oder schwere körperliche Misshanldungen gegenüber dem Schenker; bei Eheleuten kann möglicherweise auch der Ehebruch hinreichende Gründe für eine Rückforderung der Schenkung liefern. Beschenkt ein Unternehmer einen Geschäftspartner und gründet dieser ein Konkurrenzunternehmen, kann auch dies für die Bejahung groben Undanks genügen. Es handelt sich natürlich um Einzelfallentscheidungen, welche einer genauen juristischen Überprüfung bedürfen. Ein Rücktritt von der Schenkung kommt z.B. in Betracht, wenn der Schenker für die Schenkung eine Bedingung ausbedungen hat, diese vom Beschenkten aber nicht erfüllt wird oder der mit der Schenkung erkennbar verbundene Zweck nicht erfüllt wurde. Um im Steitfall nicht in Beweisnot zu sein, sollten Bedingungen und Zweckbestimmungen, welche an die Schenkung geknüpft werden, vorab schriflich klar und verständlich fixiert werden. Auch sollten steuerrechtliche Erwägungen nicht außer Acht gelassen werden, namentlich ob die Rückforderung oder eine freiwillige Rückzahlung Schenkungssteuer auslöst, was von einem Steuerberater zu beurteilen wäre. Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M. Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services), vertritt Ihre Interessen als Schenker oder Beschenkter bundesweit.
Welche Vor- und Nachteile birgt das Berliner Testa

von RA Thomas Rebling - am 16.02.2020 - 02:53:54

Möchten Ehegatten gemeinschaftlich über Ihren Nachlass verfügen, bietet der Gesetzgeber ihnen mit den §§ 2265 ff. BGB die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament aufzusetzen. Eine besondere Form des Ehegattentestaments ist das Berliner Testament.

Was kennzeichnet ein Berliner Testament?

Vereinbaren Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner ein Berliner Testament, setzen sie sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Dies bedeutet, dass der Nachlass des Erstversterbenden zunächst auf den länger Lebenden übergeht. Gehen aus der gemeinsame Ehe Kinder hervor, erben diese erst, wenn der zweite Erbfall eintritt.

Um zu verhindern, dass die Kinder schon bei dem ersten Erbfall ihr Pflichtteilsrecht in Anspruch nehmen, können die Ehegatten eine Pflichtteilsstrafklausel in das Berliner Testament aufnehmen.

Welche Vorteile hat das Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist mit dem Vorteil verbunden, dass das Erbe ohne Erbauseinandersetzung auf den länger lebenden Ehegatten übergeht. Die gemeinsamen Kinder bleiben die Erben des Nachlasses über den die Verfügung getroffen wurde. Daran ändert sich auch nichts, wenn der überlebende Ehegatte wieder heiratet.

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Der Pflichtverteidiger

von RA Thomas Rebling - am 16.02.2020 - 11:34:41

In der öffentlichen Wahrnehmung werden bisweilen die Begriffe „Prozesskostenhilfe“ und “Pflichtverteidiger“ in Verbindung gebracht. In Folge wird dann oft irrtümlich die Annahme vertreten, dass von einem Strafverfahren Betroffene, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, im Rahmen einer Prozesskostenhilfe regelmäßig Anspruch auf kostenlosen anwaltlichen Beistand haben. Nach dieser populären Ansicht leitet sich der Begriff „Pflichtverteidiger“ von einer generellen Pflicht des Staates ab, mittelosen Beschuldigten einen Verteidiger zu bezahlen.

Tatsächlich haben die im Zivilprozessrecht eine Rolle spielende Prozesskostenhilfe und die im Strafprozessrecht geregelte Pflichtverteidigung nichts miteinander zu tun. Der Begriff „Pflichtverteidiger“ bezieht sich auf die von der Strafprozessordnung (StPO) zwingend vorgeschriebene Notwendigkeit (§ 140 I StPO) der Heranziehung eines Verteidigers in bestimmten Fällen eines strafprozessualen Verfahrens (§ 140 I Nr. 1 ff. StPO). In § 140 I StPO ist also sowohl die Pflicht des Angeklagten, sich von einem Anwalt verteidigen zu lassen, begründet, als auch die Pflicht des Staates unter Umständen die Heranziehung eines Verteidigers sicherzustellen.

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Missbräuchliche Verwendung von PIN und TAN.

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 16.02.2020 - 07:01:21

Es besteht grundsätzlich ein Anspruch des geschädigten Kontoinhabers aus § 675u BGB aF in der bis zum 12. Januar 2018 geltenden Fassung (im Folgenden: aF) gegen die Bank, sein Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastungen durch die streitgegenständlichen Zahlungsvorgänge befunden hätte. Im Fall eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs hat danach der Zahlungsdienstleister (hier die Bank) des Zahlers (hier der Kontoinhaber) gegen diesen keinen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber den Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten und, sofern der Betrag einem Zahlungskonto belastet worden ist, dieses Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte. Bei § 675u BGB aF handelt es sich um eine verschuldensunabhängige Haftung. Damit wäre es an der Bank, darzulegen und zu beweisen, dass es sich um ein außerhalb ihres Einflussbereichs Hegendes und auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vermeidbares Ereignis handelte, welches zu der Durchführung der nicht autorisierten Überweisung führte. Im Wesentlichen sind hier Fälle höherer Gewalt gemeint. Unter § 676c Nr 1 BGB fallen typischerweise: Konstellationen höherer Gewalt, Kriegs- und Naturereignisse sowie willkürliche staatliche Beschlagnahmeverfügungen außerhalb der Europäischen Union. (Omlor in: Staudinger, BGB (2012), § 676c, Rn. 3). Ob der Begriff der höheren Gewalt (vgl. § 206 BGB) enger ist als der hier verwandte könnte zweifelhaft sein, weil auch nach § 206 BGB schon geringste Fahrlässigkeit ausreicht, den Tatbestand auszuschließen (BGH, Urteil vom 7. Mai 1997 - VIII ZR 253/96, juris Rn. 14). Wird also dem Schuldner, der sich auf den Haftungsausschluss beruft, Fahrlässigkeit unter Verwendung dieser beiden Begriffe nachgewiesen, fehlt es im Sinne von § 676c Nr 1 BGB an dem Merkmal der Nichtvorhersehbarkeit bzw. der Ungewöhnlichkeit des jeweiligen Ereignisses. Diese Testfrage ist im Blick auf die zu vermeidenden Folgen immer dann in diesem Sinn zu beantworten, wenn es sich - wie durchgängig im Haftungskonzept der Zahlungsdiensterichtlinie - um eine verschuldensunabhängige Haftung handelt, weil es - gemessen an eben diesen Fahrlässigkeitsmerkmalen - um die Begründung des Haftungsausschlusses geht (Graf v. Westphalen in: Erman, BGB, 15. Auf!. 2017, § 676c BGB, Rn. 3). Wenn die Folgen des eingetretenen Schadensereignisses bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätten vermieden werden können, fehlt es an der in § 676c Nr 1 vorausgesetzten Unvermeidbarkeit. § 676 BGB greift dann nicht ein. Das ist etwa dann der Fall, wenn es sich um eine Fälschung handelt (Graf v. Westphalen in: Erman, BGB, 15. Auf,1. 2017, § 676c, Rn. 3). Fazit: In aller Regel haben Bankkunden gute Chancen, in Missbrauchsfällen von Kontodaten den Schaden von ihrer Bank ersetzt zu bekommen. Wir beraten Sie hierzu gerne.
Sittenwidrigkeit von Ehegattenbürgschaften und Bür

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 15.02.2020 - 06:12:32

Nicht selten verlangt der Gläubiger eine Sicherung in Form einer Bürgschaft. Häufig sogar durch den Ehegatten oder einen nahen Angehörigen, sodass eine Vermögensverschiebung zwischen den Eheleuten oder Angehörigen zulasten des Gläubigers nicht mehr möglich ist. Von einer Ehegattenbürgschaft spricht man, wenn ein Ehepartner sich für die Schulden des anderen Ehepartners verbürgt. Diese Form der Kreditsicherung ist bei Kreditinstituten üblich, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen sittenwidrig. Gerade aus Perspektive des Gläubigers erscheint eine solche Bürgschaft als sinnvolles Mittel zur eigenen Absicherung, kann aber unter bestimmten Umständen nach § 138 BGB sittenwidrig sein. Bürgschaften zwischen Eheleuten oder nahen Angehörigen sind dann sittenwidrig, wenn der Bürge mit der Bürgschaft finanziell „krass überfordert“ ist und er diese Bürgschaft lediglich aus emotionaler Verbundenheit zum Schuldner getätigt hat. Diese Verbundenheit muss der Kreditgeber in „sittlich anstößiger Weise“ ausgenutzt haben um die Bürgschaft zu erlangen (BGH, Urteil vom 14. 5. 2002 – XI ZR 50/01). Finanziell krass überfordert ist ein Bürge dann, wenn er „bei Übernahme der Bürgschaft voraussichtlich nicht in der Lage [ist], die in den Kreditverträgen [...] vereinbarten Zinsen aus eigenem pfändbaren Einkommen und/oder Vermögen dauerhaft allein zu tragen.“ Unser Rat: Legen Sie rechtzeitig Einwände gegen eine solche Bürgschaft mit unserer Hilfe ein! Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Ihre Interessen gegenüber Banken bundesweit.
Gefälschte Überweisung! Bankkunden aufgepasst!

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 12.02.2020 - 07:50:02

Frohe Kunde für geschädigte Bankkunden: Das Fälschungsrisiko bei Überweisungen trägt nach aktueller Rechtslage die Bank. Grund: Bei der Fälschung fehlt es an einer wirksamen Anweisung der Bank. Die Belastungsbuchung muss von der Bank umgehend storniert werden und dem geschädigten Kunden steht ein Erstattungsanspruch gegen seine Bank zu. § 675 u BGB bestimmt, dass dass der Kontoinhaber ("Zahler") für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge nicht in Anspruch genommen werden darf. Dies gilt auch in Fällen des "Pishing" beim Online-Banking, wo sich der Täter sicherheitsrelevante Zugangsdaten des Bankkunden verschafft. In der Regel geschieht dies durch täuschend echt aussehende E-Mails, welche den Bankkunden veranlassen, dem Täter kontorelevante Daten mitzuteilen. Ähnlich verhält es sich beim "Pharming". Hier wird der Computer des Kunden von unberechtigten Personen mit Trojanern und Viren manipuliert, sodass sicherheitsrelevante Daten ohne Kenntnis des Kontoinhabers fehlgeleitet werden, was die Täter dazu nutzen, gefälschte Überweisungen zu erstellen. Die Bank trägt grundsätzlich auch hier das Fälschungsrisiko und kann den Überweisungsempfänger in Anspruch nehmen. Wenn sie hiermit keinen Erfolg hat, kommt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Kontoinhaber in Betracht, wenn es ihr nicht gelingt, den überwiesenen Betrag anderweitig wieder zu beschaffen, da PIN und TAN aus der Sphäre des Kunden stammen. Es bedarf dann einer Einzelfallbetrachtung, ob dem Kunden schuldhaftes Verhalten - und mit welcher (Mit-)Verschuldensquote - vorzuwerfen ist. Die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Ihre Interessen als Bankkunde bundesweit.
Rückforderung von Schenkungen rechtens?

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 11.02.2020 - 06:55:03

Jüngst hatte der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 18.06.2019 - X ZR 107/16)) einen Fall zu entscheiden, wo ein Ehepaar Ihrer Tochter und deren Lebenspartner einen Betrag von € 104.000.- zugewandt haben, um eine Immobilie zu erwerben. Nach der Trennung des Beschenkten forderten die Eltern vom ehemaligen Lebenspartner ihrer Tochter die Hälfte der Schenkung, mithin einen Betrag von € 52.000,00.- zurück. Zu Recht, urteilte der BGH. Zwar erteilte der BGH der Rückfoderung der Schenkung aufgrund deren Widerrufs eine Absage, zumal keine schwerwiegende Verfehlung des beschenkten Lebenspartner der eigenen Tochter auszumachen war. Die von dem mitbeschenkten Partner des eigenen Kindes geteilte oder jedenfalls erkannte Vorstellung des Schenkers, eien zugewendete Immobilie werde vom eigenen Kind und dessen Partner dauerhaft als gemeinschaftliche Wohnung oder Familienwohnung genutzt, kann die Geschäftsgrundlage eines Schenkungsvertrages bilden (vgl. BGH, NJW, 1999, 1623). Gerade dann, wenn die gemeinsame Nutzung der drittfinanzierten Wohnung nur kurze Zeit gedauert hat, kommt regelmäßig ein Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht. Dies gilt vor allem dann, wenn, wie vorliegend, die Zuwendung an den beschenkten Lebenspartner der eigenen Tochter nur in der Annahme erfolgte, damit zum dauerhaften Zusammenleben des Beschenkten mit dem eigenen Kind oder einer anderen Person, für die der Schenker in ähnlicher Weise Sorge tragen möchte, beizutragen (BGH, Urt. v. 18.06.2019, X ZR 107/16, Rdnr. 23). Folge hiervon ist, dass die Schenker, hier in Persona des Ehepaars/der Eltern der Tochter berechtigt sind, vom Schenkungsvertrag zurückzutreten und das gesamte Geschenk, hier in Höhe von € 52.000,00.- oder dessen Wert, falls das Geschenk gegenständlich nicht mehr vorhanden ist, zurückzufordern. Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann vertritt Ihre zivilrechtliche Interessen bundesweit außergerichtlich und, falls erforderlich, gerichtlich.
Kündigung des Arbeitsplatzes bereits unwirksam we

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 08.02.2020 - 06:33:55

Arbeitnehmer aufgepasst! Ihnen wurde das Arbeitsverhältnis gekündigt? Viele Kündigungen von Arbeitgeber sind bereits deshalb aus formalem Grund deshalb unwirksam, weil die Person, welche für Ihren Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hatte, nicht wirksam bevollmächtigt gewesen ist und die Kündigung nicht durch den Leiter der Personalabteilung (oder gleichgestellter Personen) ausgesprochen wurde. Wird die Kündigung durch den Sachbearbeiter der Personalabteilung unterzeichnet, gemäß § 174 BGB zurückgewiesen werden, wenn ihr keine Originalvollmacht beigefügt war. Etwas anderes gilt nur dann, wenn es für den Arbeitnehmer zweifelsfrei feststeht, dass der Personalsachbearbeiter zur selbständigen Abgabe von Kündigungserklärugen bevollmächtigt ist. Grund: Unabhängig davon, ob Vertretungsmacht dieser Person besteht oder nicht, ist die Kündigung unwirksam, wenn der Gekündigte die Kündigung unverzüglich zurückweist wegen fehlenden Nachweises der Vollmacht. Die Vollmachtsurkunde ist gem. § 174 BGB immer im Original oder in Ausfertigung vorzulegen. Eine beglaubigte Abschrift der Vollmacht reicht deshalb nicht aus, weili sie keine Echtheitsprüfung ermöglicht, Dies gilt erst recht für eine Fotokopie oder eine Telefaxkopie. Die Kündigung ist unwirksam, wenn (i) der Bevollmächtigte mit der Kündigung kein Original der Vollmachtsurkunde vorlegt, (ii) die vorgelegte Originalvollmacht sich nicht auf den Ausspruch der Kündigung bezieht, sondern nur auf den Abschluss eines anderen Rechtsgeschäfts, (iii) der Arbeitnehmer (oder z.B. dessen Anwalt) aus diesem Grund die Kündigung unverzüglich zurückweis, (iv) der Vollmachtgeber (i.d.R. der Arbeitgeber) den Arbeitnehmer von der Bevollmächtigung nicht in Kenntnis gesetzt hatte (§ 174 S. 2 BGB). Die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, vertritt Ih
Bank überweist an den Falschen!

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 01.02.2020 - 07:27:02

Situation: In der Praxis häufig sind Fälle, wo Ihre Hausbank an den Ehegaten oder mitverfügungsberechtigten Kontoinhaber gegen Ihren Wille und absprachewidrig überweist. Hier stellt sich die Frage, ob diese Überweisung wirksam ist, m.a.W. ob die Bank leistungsbefreiend an den anderen Kontoinhaber überweisen konnte oder nochmals zur Leistung - ggf. an Sie - verpflichtet ist. Grundsatz: Bei einem Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsbefugnis (sog. Oder-Konto) kann das kontoführende Kreditinstitut nicht beliebig an jeden der Kontoinhalber schuldbefreiend auszahlen oder überweisen. Vielmehr kann die Bank nur an denjenigen leistungsbefreiend zahlen, der die Leistung fordert. Lässt das Kreditinstitut bei kollidierenden Weisungen der Inhaber des Oder-Kontos den Grundsatz zeitlicher Priorität unbeachtet, kann das einen Schadensersatzanspruch begründen. Dabei sind jedoch nur solche Zahlungsverlangen zu berücksichtigen, die vertragsgemäß sind. Entscheidung des BGH: Begründet hat der BGH (BGH 11. Zivilsenat, Urteil vom 20.03.2018 - XI ZR 30/16) dies damit, dass bei einem Oder-Konto beide Inhaber Gesamtgläubiger gemäß § 428 BGB seien, von denen jeder die Auszahlung des Guthabens an sich verlangen könne. Das kontoführende Institut habe aber kein Wahlrecht, an wen es leiste; vielmehr habe eine Auszahlung schuldbefreiende Wirkung nur dann, wenn sie entsprechend der Weisungen desjenigen erfolgt, der den Auszahlungsanspruch geltend mache. Vorliegend musste deshalb der Kläger die Auszahlung an die Streithelferin gegen sich gelten lassen. Dabei gilt bei Oder-Konten der Grundsatz des § 428 BGB nicht, die es der Bank als kontoführendem Institut erlauben würde, aufgrund der Gesamtgläubigerschaft an jeden der beiden Kontoinhaber nach Belieben schuldfefreuend zu leisten; vielmehr muss hier die Leistung an den Gläubiger erbracht werden, der sie von der Bank einfordert. Da es bei solchen Konten auch möglich ist, dass sich widersprechende Aufträge von verschiedenen Kontoinhabern erteilt werden, folgt aus dem Prioritätsprinzip, dass die Auszahlungsanweisungen der Reihe nach zu bearbeiten sind. Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M. (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) vertritt Ihre Interessen gegenüber Banken bundesweit.
Fahrzeug vorzeitig ohne Vorfälligkeitsentschädigun

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 28.12.2019 - 10:13:55

Fahrzeug vorzeitig ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurück an Autobank! Widerrufsjoker sticht! Der Widerrufsjoker bei Autodarlehen sticht! Widerruf eines Auto-Kreditvertrages erfolgreich! Fahrzeug ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurück an Autobank: Die Widerrufsbelehrung im Rahmen eines Finanzierungsdarlehens zum Erwerb eines Kfz ist bereits deshalb unwirksam, sodass die Widerrufsfrist außer Kraft gesetzt wird, wenn der Anspruch der Bank auf Zahlung einer Vorfällligkeitsentschädigung in der Höhe pauschal angegeben wird. So hat jedenfalls das Brandenburgische Oberlandesgericht mit Urteil vom 12.11.2019 (4 U 7/19) entschieden. Die Angabe in der genannten Klausel, die Vorfälligkeitsentschädigung betrage 1 Prozent beziehungsweise, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung geringer als ein Jahr ist, 0,5 Prozent des zurückgezahlten Betrages, erfüllt nicht die Anforderungen des Art. 247 § 7 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB a. F.. Sie gibt weder die Berechnungsmethode einer so vertraglich vereinbarten noch die der gesetzlich bestimmten Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung wieder, so das Brandenburgische Oberlandesgericht. Die Parteien hatten die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung nicht so wie angegeben vereinbart. Weder das Vertragsformular noch die Allgemeinen Darlehensbedingungen enthielt hierzu eine ausdrückliche Abrede. Eine solche kann auch nicht der angegebenen Passage selbst entnommen werden. Denn in dieser Form verstieße die Festlegung jedenfalls gegen § 309 Nr. 5 BGB, so die Richter. Gleichzeitig urteilte das Oberlandesgericht, dass eine fehlerhafte Pflichtangabe einer fehlenden Pflichtangabe gleichzusetzen sei. MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Ihre Interessen als betroffener Autkäufer bundesweit gegenüber diversen Autobanken.
Unfallflucht! Autofahrer aufgepasst!

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 25.11.2019 - 07:45:35

Unfallflucht! Betroffene Fahrer aufgepasst! Autofahrer aufgepasst! Wer beim Ausparken mit seinem Auto ein anderes Fahrzeug beschädigt und dabei weiterfährt, ohne den Unfall zu melden begeht Fahrerflucht. § 142 StGB stellt dies unter Strafe. Dies auch bei kleinsten Zusammenstößen mit geringen Schäden. Jedoch ist nicht jeder Zusammenstoß ist ein Problem, dies dann nicht, wenn kein Schaden verursacht wurde. Dennoch ist Vorsicht geboten: Häufig sind Schäden auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Sind Person oder fremdes Eigentum zu Schaden gekommen ist dringend davon abzuraten, Wegzufahren. Hier ist am besten die Polizei zu rufen oder der Geschädigte am Unfallort zu informieren. Häufig verhält es sich so, dass bei Parkremplern in Parkgaragen oder auf anderen Parkplätzen so, dass der Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs nicht anwesend ist. Hier genügt es nicht, durch eine schriftliche Notiz oder eine Visitenkarte die Verursachung und Identität preiszugeben und sodann den Unfallort zu verlassen. Hier ist anzuraten, die Polizei zu rufen und den Unfall zu Protokoll zu nehmen oder eben auf den Geschädigten vor Ort zu warten. Fahrerflucht wird häufig schon bei geringen Sachschäden – bei Personenschäden ohnehin – zu einer Geldstrafe, Punkten in Flensburg und zu einem Fahrverbot führen. U.a. bei größeren Schäden ist auch die Entziehung der Fahrerlaubnis denkbar. Die KFZ-Versicherungsgesellschaften kürzen dabei häufig Leistungen oder erklären sich als nicht eintrittspflichtig. Meldet sich der Fahrzeugführer binnen 24 Stunden, kann die Strafe u.U., bei Unfällen im ruhenden Verkehr abgemildert oder erlassen werden. Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Sie als Beschuldigter bundesweit.
Kündigung erhalten - Arbeitnehmer aufgepasst!

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 17.11.2019 - 12:22:30

Sie sind Arbeitnehmer und haben eine Kündigung erhalten? Vielleicht hat Ihr Arbeitgeber die Kündigungsfrist verpasst! Sicher wollen Sie hiergegen nach Möglichkeit rechtlich vorgehen und sich diese nicht gefallen lassen! Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt entschieden, wann eine in Ihren Briefkasten eingeworfene Kündigung als zustellt gilt. Hiernach gilt eine Kündigung als zugegangen, wenn der Arbeitnehmer nach den gewöhnlichen Verhältnissen den Brief zur Kenntnis genommen hat, mithin seinen Briefkasten leert. Maßgebend hierfür sind die örtlichen Postzustellzeiten. Es wird von der Rechtsprechung unterstellt, dass Briefkästen zeitnah geleert werden. Wird in Ihrem Gebiet die Post spätestens bis 11 Uhr vormittags ausgetragen, gelten später ausgetragene Schreiben nicht mehr als taggleich zugegangen, selbst wenn die Post noch am Nachmittag im Briefkasten landet und Sie die Kündigung abends lesen. Diese Rechtsprechung ist nicht unbedingt plausibel in der heutigen Zeit, in denen es an vielen Orten eine Nachmittags- oder Abendzustellung gibt und Arbeitneher typischerweise erst abends, nach Rückkehr von der Arbeit, die Post lesen/den Briefkasten leeren. In Ihrem Urteil haben die Richter jedoch eine generalisierende Betrachtung abgelehnt und eine an den regionalen Verhältnissen angelehnte Einschätzung zum Maßstab gemacht. Gerade Arbeitgeber sollten darauf achten, ein Kündigungsschreiben am Vorabend des letztmöglichen Zustelltages beim Arbeitnehmer einzuwerfen. Die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Ihre Interessen als Arbeitnehmer bundesweit im Rahmen von Kündigungsschutzklagen und anderweitigen Streitigkeiten um Ihr Arbeitsverhältnis.
Job gekündigt - Kündigungsschutzklage jetzt!

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 29.10.2019 - 09:19:27

Außerordentliche Kündigung wegen Manipulation der Arbeitszeiterfassung und Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2019, 5 Sa 246/18 Nach § 626 Abs. 1 BGB kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar machen. Auch die außerordentliche Kündigung eines fast 40 Jahre bestehenden, bislang unbelasteten Arbeitsverhältnisses kann durch eine Verletzung der Pflicht zur korrekten Arbeitszeiterfassung sowie der Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit gerechtfertigt sein. Bei der diesbezüglich vorzunehmenden Interessenabwägung, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der fiktiven Kündigungsfrist zumutbar ist, muss das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abgewägt werden. Im Rahmen der Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist vorliegend zu berücksichtigen, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis eines Kollegen gefährdet hat, indem er diesen dazu angestiftete, für ihn die Arbeitszeit in der Stempeluhr falsch zu erfassen. Bereits allein der vorsätzliche Missbrauch einer Stempeluhr stellt ebenso wie das wissentliche und vorsätzliche falsche Ausstellen entsprechender Formulare einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung dar. Maßgeblich ist hierbei der mit der Pflichtverletzung verbundene schwere Vertrauensbruch. Gleiches gilt für das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit als solches. Aufgrund des massiven Fehlverhaltens ist in diesen Fällen auch eine Abmahnung entbehrlich. Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 30.07.2019, Az.: 5 Sa 246/18
Privat am Arbeitsplatz surfen - was ist erlaubt?

von Anwaltsportal24 - am 02.10.2019 - 09:01:00

Schnell ein Schnäppchen im Onlineshop bestellen, nur mal die Nachrichten der Freunde checken und zwischendurch kurz bei Facebook auf dem Laufenden bleiben? Das kurze private Surfen am Arbeitsplatz kann schnell zu einem längeren Aufenthalt im Internet werden. Genau genommen handelt es sich dabei um bezahlte, aber privat genutzte Arbeitszeit. Damit der Arbeitsplatz nicht gefährdet wird, sollten Arbeitnehmer sich darüber informieren, was erlaubt ist und was nicht.

Festgelegte Regeln am Arbeitsplatz

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer gesetzlich kein Recht auf private Internetnutzung am Arbeitsplatz. Abweichend hiervon können im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag Ausnahmen geregelt werden. Bei Unklarheiten gibt der Arbeitgeber Auskunft darüber, in welchem Umfang das Internet für welche Zwecke genutzt werden darf. Fehlt eine ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers, kann der Arbeitnehmer laut aktueller Rechtslage die Pausen nutzen, um kurz private Angelegenheiten per Internet zu regeln.

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Sind Arztbesuche während der Arbeitszeit erlaubt?

von Anwaltsportal24 - am 01.10.2019 - 08:15:04

Krankheit kann jeden treffen. Nicht immer ist es aber so schlimm, dass gleich Arbeitsunfähigkeit eintritt. Auch Nachsorge oder Routinekontrollen erfordern Arztbesuche. Meist sind die Termine in den Praxen jedoch knapp. Nur selten wird auf die besonderen Wünsche von Patienten eingegangen, besonders bei speziellen Fachärzten. Arbeitnehmer stehen dann vor der Frage, ob ein Arzttermin auch während der Arbeitszeit wahrgenommen werden kann.

Muss mich mein Arbeitgeber zum Arztbesuchs freistellen?

Grundsätzlich nein! Eine generelle Pflicht, Arbeitnehmer bei voller Bezahlung für einen Arztbesuch freizustellen, besteht für Arbeitgeber nicht. Die Mitarbeiter müssen Arztbesuche - wenn sie nicht arbeitsunfähig sind - in ihrer Freizeit organisieren, also vor Arbeitsbeginn oder nach Feierabend. Allerdings keine Regel ohne Ausnahme: In folgenden Fällen muss der Arbeitgeber den Arztbesuch während der Arbeitszeit ermöglichen.

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15-Minuten-Zeittaktklausel für Anwaltshonorar

von RA Thomas Rebling - am 12.08.2019 - 09:08:54

Weiteres Oberlandesgericht kippt 15-Minuten-Zeittaktklausel für Anwaltshonorar

Eigentlich sollen Rechtsanwälte im Zivilrecht nach festen Gebührenrahmensätzen für ihre Tätigkeit nach den Tabellen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abrechnen. Gerne schließen sie aber auch Vereinbarungen mit ihren Mandanten ab, nach denen sie sich stattdessen einen Stundensatz auszahlen lassen. Wird dann noch ein Zeittakt definiert, der für jede Tätigkeit eine Art Mindestzeit als Abrechnungszeitraum vorgibt, können für die Rechtsuchenden erhebliche Kostenfallen entstehen. Die Gerichte gehen im Interesse der Verbraucher zunehmend dagegen vor.

Hintergrund: die 15-Minuten-Zeittaktklausel

Es wird fast zum Trend: Erwerbsorientierte Rechtsanwälte verlangen in letzter Zeit teils recht üppige Beträge pro Arbeitsstunde. Sätze von 200 Euro und mehr sind keine Seltenheit. Dies ist - wenn der Mandant einverstanden ist - auch eindeutig zulässig.

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Der Notar - Pflichten und Haftung

von RA Thomas Rebling - am 12.08.2019 - 09:02:13

Ein Notar bekleidet ein öffentliches Amt. Er ist ein unabhängiger Träger der deutschen Rechtspflege. Als solcher ist er mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet. Auf der anderen Seite hat ein Notar Pflichten zu erfüllen.

Pflicht zur Beurkundung und Beratung

Ein Notar hat die Pflicht zur Beurkundung und zur Beratung. Seine Beurkundungspflicht betrifft insbesondere Immobilienkaufverträge. Aber auch, wer sich dazu entschließt, eine GmbH zu gründen, muss den Gesellschaftsvertrag von einem Notar beurkunden lassen.

Ein Notar, der mit dieser Aufgabe betraut wird, darf die Beurkundung nicht ablehnen. Er hat die Urkundungsgewährungspflicht zu erfüllen. Kann er jedoch einen triftigen Grund vorweisen, kann er eine Beurkundung verweigern. Ein triftiger Grund wäre z.B., dass die Beurkundung mit seiner Amtsausübung als Notar nicht vereinbar ist. Dies ist der Fall, wenn der Notar weiß, dass er durch die Beurkundung eine strafbare Behandlung unterstützt.

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EuGH-Urteil grenzt Honorar-Regularien ein

von Anwaltskanzlei Dr. Baumgarten - am 05.08.2019 - 08:51:11

Architekten: EuGH-Urteil grenzt Honorar-Regularien ein

Die Architekten in Deutschland müssen sich auf Veränderungen einstellen. Die Mindestsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist längst nicht mehr der Maßstab. Private Bauherren wird es freuen, fiel so manche Rechnung vom Architekten doch sehr großzügig aus. Nicht jeder Architekt informiert seine Kunden über die Regularien der HOAI. Problematisch ist das vor allem, wenn im Vorfeld eine feste Honorarsumme vereinbart wurde.

Architekten hatten bislang die Möglichkeit, bei Honoren auch dann den Mindestsatz zu verlangen, wenn zuvor eine andere Regelung getroffen wurde. Die Mindest- und Höchstsätze waren gesetzlich festgelegt und von allen Parteien einzuhalten. Das hat in der Vergangenheit des Öfteren zu Streit zwischen Architekten und Kunden geführt. Problematisch ist eine zu hohe Rechnung vor allem dann, wenn die Leistungen nicht stimmen. Deshalb hat das EuGh die Mindest- und Höchstpreisregelungen der HOAI nun infrage gestellt.

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FaceApp: Das sollten Sie beachten

von Anwaltskanzlei Dr. Baumgarten - am 04.08.2019 - 07:50:04

FaceApp, die beliebte Smartphone App für die Bearbeitung von Gesichtsfotos erlebte in den vergangenen Wochen eine Achterbahn zwischen Hype und Hochrisiko für Datenschutz.

Bei uns erfahren Sie, was Sie bei, was Sie bei der Verwendung der App beachten müssen und welche Risiken tatsächlich bestehen.

Was ist FaceApp?

Die App ermöglicht die Manipulation von Gesichtsfotos mithilfe von künstlicher Intelligenz. In wenigen Sekunden erscheinen Nutzer 30 Jahre älter oder wechseln mit der App ihr Geschlecht. Dabei legt die App nicht einfach einen Filter über das Foto, sondern verändert es in der Substanz unter Zuhilfenahme von künstlicher Intelligenz. Das Resultat sind täuschend echte Veränderungen des Originalfotos.

Die App eines russischen Anbieters gibt es eigentlich schon länger. Den großen Hype erlebte sie dennoch erst vor kurzem, als die Altersfunktion integriert wurde und Nutzer plötzlich als Baby oder als Opa erscheinen konnten.

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Arbeitsplatz gekündigt? Kündigungsschutzklage!

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 18.07.2019 - 07:22:15

1. Kündigung nicht hinnehmen! Kündigungsschutzklage einreichen! Arbeitnehmern, welchen - häufig unerwartet - das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde, legen häufig die Hände in den Schoss und halten die arbeitgeberseitig erfolgte Kündigung für ein unabwendbares Ereignis. Weit gefehlt! Der Kündigungsschutz ist in Deutschland sehr weitreichend und die Rechtsprechung arbeitnehmerfreundlich! Ziel der Kündigungsschutzklage ist der Erhalt des Arbeitsplatzes, zumindest aber die Trennung vom Arbeitgeber gegen eine lukrative Abfindung. 2. Frist für Kündigungsschutzklage beachten! Die Kündigungsschutzklage - gerichtet auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses - muss innerhalb von drei Wochen nach dem Zugang der Kündigung bei Arbeitsgericht eingereicht werden, welches für den Arbeitgeber örtlich zuständig ist. Nur dann, wenn der Arbeitnehmer sich auf die mangelnde Schriftform der Kündigung berufen will, gilt die Dreiwochenfrist nicht. 3. Kündigungsschutz bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes besonders stark! Auf die meisten Arbeitsverhältnisse ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar. Hier wird des für den Arbeitgeber besonders schwer, sich vom Arbeitnehmer zu trennen. Voraussetzung für den Anwendbarkeit ist, dass der Betroffenen (i) Arbeitnehmer ist, (ii) das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat und in dem Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer (nicht nur Auszubildenden) beschäftigt werden (vgl. §§ 1 Abs. 1 und 23 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz). Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Ihre Interessen bundesweit gegenüber Ihrem Arbeitgeber
Ist Baulärm am Urlaubsort ein Reisemangel?

von Rechtsanwalt H.B. - am 15.07.2019 - 07:37:50

Lärm im Urlaub ist wirklich das Letzte, was sich ein Urlauber wünscht, der schon sehnsüchtig auf den entspannenden und möglicherweise teuren Urlaub gewartet hat. Umso ärgerlicher ist es, wenn im eigenen Hotel die Entspannung durch Lärm unterbrochen wird. Dieser Artikel gibt einen kleinen Überblick über dieses Thema und erklärt, wann der Baulärm am Urlaubsort zu einem echten Reisemangel wird und der Urlauber Anspruch auf Minderung des Reisepreises hat.

Wann stellt der Lärm am Urlaubsort einen Reisemangel dar?

In aller erster Linie muss der Reiseveranstalter den Urlauber über Baulärm und damit über Baustellen in unmittelbarer Nähe vor der Buchung informieren. Denn nur so kann sich der Urlauber dann entscheiden, ob er dennoch an den Urlaubsort fahren möchte oder nicht. Sollte der Baulärm allerdings den Urlaub stark einschränken und damit auch die Reise deutlich beeinträchtigen, so kann der Reisepreis deutlich gemindert werden. In einigen Fällen hatte das Landgericht eine Minderung des Reisepreises von 50 Prozent ausgesprochen. Dabei kann nicht nur Baulärm Grund für eine Minderung sein.

Sollten in unmittelbarer Näher auch Flugzeuge landen, können auch diese die Ruhe am Urlaubsort beeinträchtigen. Auch hier stellt sich das Landgericht aufseiten des Urlaubers und verspricht diesem eine Minderung der Reisekosten.

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Rechtsanspruch auf Kita-Platz

von Rechtsanwalt H.B. - am 15.07.2019 - 07:34:38

Über viele Jahre wurde der Mangel an Kita-Plätzen von der Politik mehr oder minder ignoriert. Dies sollte sich ab 2013 mit der Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz ändern. Doch bis heute herrscht in vielen Kommunen ein Mangel an Plätzen. Der Kampf um freie Kinderbetreuungsplätze nimmt vieler Orts skurrile Züge an und so gibt es nicht nur Wartelisten von mehreren Jahren in den Kindergärten, sondern es werden auch vereinzelt Kindergartenplätze für viel Geld auf Ebay und anderen Marktplätzen gehandelt.

Rechtsanspruch vs. Betreuungsplatzmangel

Viele Eltern sind verzweifelt, denn auch wenn Eltern immer wieder hören, dass sie einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz haben, so treibt die Realität viele Eltern in die Verzweiflung und in vielen Fällen auch in eine finanzielle Schieflage.

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Sparkassendarlehen widerrufbar ("Widerrufsjoker")

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 14.07.2019 - 08:29:11

Darlehenswiderrufsjoker sticht: OLG Köln, Urteil vom 26.03.2019 - 4 U 102/18: Darlehensnehmer, welche in den Jahren 2010 ff. einen Darlehensvertrag zur Finanzierung einer Immobilie abgeschlossen haben, sollten eine vorzeitige Vertragsausstieg prüfen lassen! Hoffnung macht ein aktuelle Urteil des Oberlandesgerichts Köln, welches ein Baudarlehen allein deshalb für widerruflich hielt. weil der Effektivzins im Darlehensvertrag falsch angegenben war. Die Kläger hatten ihrer Berechnung zu Recht 365 Zinstage je Jahr und 30,41666 Tage je Monat zugrunde gelegt. Dies folgt aus Art. 247 § 3 Abs. 2 S. 3 BGB a.F. in Verbindung mit § 6 PAngV in der hier maßgeblichen, vom 30.07.2010 bis zum 31.12.2012 geltenden Fassung (künftig: a.F.) in Verbindung mit Ziff. I. lit. c) der Anmerkungen in der Anlage 1 zu dieser Vorschrift. Diese Information hat die beklagte Sparkasse bis zur Erklärung des Widerrufs unstreitig auch nicht in der nach § 492Abs. 6 BGB a.F. gebotenen Form nachgeholt. Dagegen hatte die Beklagte den effektiven Jahreszins unter Ziffer 2.3 der Vertragsurkunde mit lediglich 3,70 v. H. angegeben. Diese fehlerhafte Angabe ist wie eine fehlende zu behandeln, so das Oberlandesgericht Köln! Dies ermöglicht dem Darlehensnehmer nach Ansicht des Gerichts die Vertragsrückabwicklung und ebnet betroffenen Darlehensnehmers eine Anschlussfinanzierung ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Hierbei handelt es sich häufig um Ersparnisse von mehreren zehntausend Euro. Darüber hinaus steht dem Darlehensnehmer eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 2,5 % über Basiszinssatz auf jede einzelne Zins- und Tilgungsleistung zu. Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Ihren Darlehenswiderrufsfall bundesweit außergerichtlich und, falls keine Einigung mit Ihrer Bank zu Stande kommt, auf Wunsch auch gerichtlich. Rufen Sie uns an!
Mietmangel: Wenn es zu heiß in der Wohnung wird

von Anwaltskanzlei Dr. Baumgarten - am 09.07.2019 - 03:32:11

Im Sommer entstehen im Innenraum schnell hohe Temperaturen. Vor allem im Dachgeschoss und in schlecht belüfteten Bereichen, heizt sich die Luft auf. Wird es in der Wohnung zu heiß, liegt unter Umständen ein Mietmangel vor. Dann muss der Vermieter bauliche Anpassungen vornehmen oder eine Mietkürzung hinnehmen. Die gesetzlichen Bedingungen sind jedoch eng gesteckt.

Mietmangel bei hohen Temperaturen in der Wohnung

Gesetzlich festgelegt ist die maximale Innentemperatur, die ein Mieter hinnehmen muss, nicht. Wenn die Temperatur in der Wohnung ansteigt, handelt es sich demnach nicht immer um einen Mangel, der behoben werden muss. Dies gilt selbst für Dachgeschosswohnungen, in denen es aufgrund der baulichen Lage oft besonders heiß wird. Eine Mietminderung ist erst bei extremen Temperaturen möglich. Dann kann unter Umständen sogar fristlos gekündigt werden.

Entscheidend sind die technischen Regeln für Arbeitsstätten. Diese legen fest, dass die Maximaltemperatur in Wohnräumen bei 26 Grad Celsius liegt. Wie der Mieterverein mitteilt, lassen sich diese Zahlen ohne Weiteres auch auf Mietwohnungen übertragen.

Grundsätzlich gilt: eine zu hohe Temperatur beeinträchtigt die Wohnqualität und berechtigt deshalb auch zu einer Mietminderung. Jedoch ist dies nur in den Sommermonaten und auch nur in Ausnahmefällen möglich.

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Elternzeit: Was ist zu beachten!

von Anwaltskanzlei Dr. Baumgarten - am 09.07.2019 - 03:29:03

Wenn ein Kind geboren wird, haben die Eltern Anspruch auf Elternzeit. Die Elternzeit existiert seit dem 01. Januar 2007. Die neue Regelung löste die bis dahin geltende Erziehungszeit ab. Die Elternzeit ist ein Rechtsanspruch, den Arbeitnehmer nach der Geburt ihres Kindes auf Freistellung von der Arbeit haben.

Wer dieses Recht in Anspruch nehmen möchte, sollte bei der Beantragung der Elternzeit die folgenden Punkte beachten:

Grundlagen, Voraussetzungen, Dauer

Jeder Vater und jede Mutter hat gemäß § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Anspruch auf Elternteilzeit, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, das nach deutschem Recht geschlossen wurde. Wurde das Arbeitsverhältnis nicht nach deutschem Recht geschlossen, ergibt sich der Anspruch aus einer entsprechenden europäischen Regelung.

Der Anspruch kann geltend gemacht werden für jedes Kind, das in dem gemeinsamen Haushalt der

Antragsteller lebt. Der Anspruch endet erst, wenn das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Demnach beträgt die Elternzeit pro Kind maximal 36 Monate.

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Artikel 13

von Kanzlei M. A. - am 02.06.2019 - 01:30:45

Artikel 13: Was wurde von den EU-Ländern entschieden?

Ab dem Sommer wurde in Deutschland die politische Debatte unter anderem von der Diskussion rund um das Urheberschutz-Richtlinie aus der Europäischen Union bestimmt. Die unter dem Begriff "Artikel 13" bekannt gewordene Novelle beschäftigt sich mit der Angleichung der verschiedenen Gesetze für den Urheberschutz in Europa auf einen gemeinsamen Entwurf. Artikel 13: Was wurde von den EU-Ländern entschieden? Ein Fokus lag dabei natürlich auf dem Internet. Trotz zahlreicher Proteste von Bürgern wurde das Gesetz schließlich verabschiedet. Aber was genau ist denn nun eigentlich der Inhalt?

Das ursprüngliche Ziel von Artikel 13

Die Novelle zur Harmonisierung der Urheberschutzgesetze in Europa war nötig geworden, weil viele Länder in der EU über unterschiedliche Gesetzgebungen im Umgang mit dem Urheberschutz verfügen.

Zugleich waren viele dieser Gesetze veraltet und haben sich beispielsweise nicht auf die Herausforderungen eingestellt, die mit der Macht des neuen Mediums Internet aufgekommen sind. Die EU wollte mit der neuen Richtlinie nicht nur eine Angleichung in der Gesetzgebung erreichen, sondern gleichzeitig die Rechte der Urheber und der Kunstschaffenden in der EU stärken. Soweit jedenfalls die Theorie.

Was sind die Inhalte der Gesetze rund um Artikel 13?

Die neue Gesetzgebung hat verschiedene Ansätze in sich vereint, die in anderen Ländern bereits Anwendung finden. So wurde beispielsweise ein Paragraph eingebaut, der dafür sorgen würde, dass Google sich nicht mehr beliebig bei Webseiten bedienen darf, um kurze Zusammenfassungen der Artikel oder Bilder aus dem Artikel in der Suche anzuzeigen.

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E-Scooter (Elektroroller)

von Kanzlei M. A. - am 02.06.2019 - 08:33:29

E-Scooter (Elektroroller): Neue Regeln im Straßenverkehr

E-Scooter (Elektroroller) werden vom Gesetzgeber im Sommer 2019 gesetzlich erlaubt sein, wenn auch mit einigen Einschränkungen. In vielen Ländern, wie beispielsweise in Frankreich, den skandinavischen Ländern oder Israel, haben die umweltfreundlichen mit Elektroantrieb fahrenden Roller schon seit längerem einen Boom ausgelöst. Sie werden bereits als eine umweltfreundlichere Variante zum Auto sowie eine sinnvolle Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr angesehen.

Pflichtausstattung, Versicherung, Straßenzulassung

Auf Radwegen oder auch auf der Straße, falls keine Radwege vorhanden sind, beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h. Das Befahren von Gehwegen ist nicht gestattet. Je nach Streckenlänge und Fahrverhalten ergibt sich eine effektive Reichweite von 20 Kilometern. Geplant ist ein neues Verkehrsschild, ein “E-Scooter Freischild”, damit das Fahren auf Strecken ohne Fahrradweg realisiert werden kann.

Zur Pflichtausstattung von E-Scootern gehören eine Lenk- oder Haltestange, zwei voneinander autonome Bremsen, Klingel, Seitenreflektoren, Rückstrahler, Schlussleuchte und Scheinwerfer. Das entspricht einer Fahrradausrüstung nach § 67 StVZO.

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Was ist das Online- /Internetrecht?

von RA Jan M. - am 31.05.2019 - 03:00:31

Wenn es gerade neue Debatten über die Entwicklungen im Netz gibt, wird besonders von Politikern oftmals eingefordert, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein dürfte.

Daneben gibt es zahlreiche Nutzer, die in der Tat glauben, dass das World Wide Web in Hinblick auf Gesetze zumindest geringfügig anarchische Zustände bietet. Das liegt zumeist daran, dass es kein klar definiertes Onlinerecht gibt.

Es bedeutet aber nicht, dass es nicht zahlreiche bereits bestehend Gesetze geben, die entweder im Internet anwendbar sind oder sich sogar direkt darauf beziehen.

Rechtsfreier Raum Internet - was ist dran?

Das Internet ist natürlich kein rechtsfreier Raum und sollte auch als solcher nicht behandelt werden. In den vergangenen Jahren mussten viele Nutzer feststellen, dass ihre Handlungen, Aussagen und auch Webseiten durchaus rechtlich bestandet werden können. Das liegt daran, dass der Gesetzgeber in den meisten Fällen einfach auf bestehende Gesetze im Strafgesetzbuch verweist, wenn er entsprechende Dinge im Internet sanktionieren möchte.

Genau hier liegt aber auch das Problem:

Nicht jeder Fall lässt sich eins zu eins auf den Raum Internet anwenden. Durch die scheinbare Anonymität und die weltweite Vernetzung sind Entwicklungen nicht so, wie es sich der Gesetzgeber vorgestellt hat, als die entsprechenden Vorschriften erlassen worden sind.

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Abmahnungen auf Instagram

von RA Jan M. - am 31.05.2019 - 01:09:54

Abmahnungen auf Instagram: Was können Influencer jetzt tun?

Seit einiger Zeit erhalten Influencer auf Instagram zunehmend Abmahnungen. Urheber ist meist der Verband Sozialer Wettbewerb, der vor allem gegen nicht gekennzeichnete Werbung vorgeht. Doch nicht jede Anzeige muss gekennzeichnet werden. Abmahnungen auf Instagram: was Influencer tun können.

Abmahnungen auf Instagram

Wenn auf Instagram Marken verlinkt werden, muss dies als „Werbung“ gekennzeichnet werden. Zu diesem Schluss kommt ein Urteil des Landgerichts Berlin, welches klarstellt: „kommerzielle Inhalte“ im geschäftlichen Verkehr müssen entsprechend als Werbung markiert werden.

Als kommerzielle Inhalte gelten all jene Inhalte, von denen der Influencer profitiert. Dazu zählen Geld, aber auch Vergünstigungen oder kostenlose Produkte von dem beworbenen Unternehmen. Eine geschäftliche Handlung liegt vor, wenn durch den Instagram-Beitrag der Absatz des beworbenen Unternehmens steigt. Betroffen sind nicht nur professionelle Influencer, sondern gegebenenfalls auch private Nutzer.

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Handwerkerrechnung zu hoch? Das können Sie tun!

von RA Peter Klein - am 27.05.2019 - 01:27:54

Der Besuch eines Handwerkers endet nicht selten mit einer großen Enttäuschung. Das betroffene Gerät funktioniert zwar wieder einwandfrei, jedoch sorgt die hohe Rechnung für einen großen Schrecken. Sie fragen sich: Ist das überhaupt gerechtfertigt?

Lesen Sie hier, wie sich die Kosten nachprüfen lassen und was Sie zahlen und nicht zahlen müssen.

Rechnungsarten von Handwerkern

Festpreis

Bei diesem Modell wird im Voraus eine feste Pauschale vereinbart. Sie können sich sicher sein, dass keine weiteren Kosten anfallen und sind als Auftraggeber auf der sicheren Seite.

Stundensatz

Bevor der Handwerker sein Werkzeug auspackt und fröhlich ans Wer geht, sollten Sie unbedingt dessen Stundensatz klären. Dieser orientiert sich im Regelfall am ortsüblichen Tarif. Meister dürfen im Gegensatz zu Gesellen und Auszubildenden mehr verlangen.

Einheitspreis

Neben dem vereinbarten Stundensatz beinhaltet der Einheitspreis zusätzlich sämtliche Materialkosten und jene Posten die noch hinzukommen.

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Das Arbeitszeugnis - ein Rechtsdokument?

von RA Peter Klein - am 27.05.2019 - 01:22:22

Da das Arbeitszeugnis rechtlich anfechtbar ist, stellt es per se auch ein juristisches Dokument dar. Das bedeutet jedoch zwangsläufig nicht, dass es von einem Volljuristen auch ausgestellt wurde. Prinzipiell ist dies aber nicht verboten.

In Großkonzernen, das bedeutet auch in vielen Zeitarbeitsfirmen, ist es absoluter Usus, dass Rechtswissenschaftler an der Redaktion beteiligt sind.

Selbst auch die Frage, ob die Untersuchung eines Arbeitsbulletins, was die internationale Ebene anbetrifft, von einem Diplom-Juristen oder von einem Rechtsgelehrten mit Staatsexamen zum Beispiel vollführt wird, repräsentiert einen nicht ganz unsignifikanten "Tatbestand" im positiven sowie auch im negativen Sinne. Vielleicht hat dieser Umstand aber auch gar keine Bedeutung, und es ist alles als neutral zu bewerten "in letzter Instanz", um die Sprache des Gerichtes in dezenter Manier dann auch explizit mit einfließen zu lassen, bevor dieser Absatz hier endet.

Anfechtbarkeit von allen Seiten

Nicht nur ist es üblich, dass der Arbeitnehmer auf eine Korrektur des Arbeitszeugnisses "pocht". Man wundert sich manchmal: Auch die Kollegen des Arbeitnehmers können noch Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Nachhinein darauf klagen, dass im Report, zum Beispiel was das Sozialverhalten anging und angeht, geschwindelt wurde. Dabei kann es um vielerlei Dinge gehen: Unter anderem kann moniert werden, dass der anbetreffende Mitarbeiter sich vorübergehend im Gefängnis aufgehalten hat, und dies nicht offenkundig mitgeteilt wurde.

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Arbeitsrecht - Kündigungsschutzklage und Zeugnis:

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 30.04.2019 - 11:35:30

Sind Beschäftigte mit der Kündigung durch ihren Arbeitgeber nicht einverstanden, können sie versuchen, sich mit einer Kündigungsschutzklage dagegen zur Wehr zu setzen. Gerade dann, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet und keine personen-/verhaltens- oder betriebsbedingte Kündigungsgründe vorliegen, sind Kündigungsschutzklagen sehr aussichtsreich. Gleiches gilt hinsichtlich einer möglichen Abfindung. Dies zeigt, dass Arbeitnehmer auf keinen Fall Kündigungen ohne rechtlichen Rat als gegeben/unabwendbar erachten sollten. Ein Arbeitszeugnis erhalten sie als betroffener Arbeitsnehemr trotzdem - sie sollten es aber rechtzeitig beantragen. Denn wenn sie das Zeugnis erst nach einer gescheiterten Klage beantragen, kann es zumindest für Beschäftigte im öffentlichen Dienst zu spät sein. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 7 Sa 208/18). Im konkreten Fall hatte ein Arbeitgeber einem Gemeindemitarbeiter gekündigt. Der Mann erhob Kündigungsschutzklage, hatte aber keinen Erfolg. Erst anschließend bat er seinen früheren Arbeitgeber um ein Arbeitzeugnis. Das lehnte dieser ab und berief sich dabei auf eine Ausschlussfrist im Tarifvertrag. Die Klage des Mannes gegen diese Entscheidung scheiterte. Sein Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sei bereits entfallen, entschied das Gericht. Die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Ihre Interessen im Rahmen von Kündigungen bundesweit gegenüber Arbeitgebern.
Fridays for Future

von RA Peter Tunberg - am 30.04.2019 - 08:46:08

In vielen Städten Deutschlands und Europas engagieren sich Schüler derzeit für den Klimaschutz. Veranlasst von der 16-jährigen Schwedin Greta Thunberg finden auch in vielen deutschen Großstädten seit November 2018 Demonstrationen statt, auf denen entscheidende Fortschritte beim Bemühen um die Einhaltung der Klima-Ziele gefordert werden.

Dabei verlassen Tausende von Schülern den Unterricht, um ihre Forderungen unter dem Motto "#FridaysForFuture" lautstark zu vertreten. Die Medien sprechen bereits von der insgesamt größten Demonstration unter Jugendlichen seit der Friedensbewegung in der Bundesrepublik.

Insbesondere wird die Einhaltung und zügige Umsetzung des Pariser Klimaabkommens eingefordert, der Ausstieg aus der Energieerzeugung aus Kohle und die verstärkte Förderung von erneuerbaren Energien.

Organisationsmächtig sprechen sich die Schüler dabei in den großen deutschen Städten über die sozialen Medien wie WhattsApp und Instagram ab.

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Knöllchen auf den Supermarktparkplatz

von RA Peter Tunberg - am 30.04.2019 - 08:37:20

Immer häufiger ist auf Parklätzen vor Einkaufsläden oder anderen Firmen der Hinweis zu sehen, dass das Parken an Ort und Stelle zeitlich begrenz ist.

Auf großen Schildern wird dann „auf die Dauer eines Einkaufs“ hingewiesen oder eine konkrete Zeit bestimmt. Mit diesem Hinweis wird das Hinterlegen einer Parkscheibe zur Pflicht. Auch kommt es immer häufiger vor, dass der Kunde fürs Parken zur Kasse gebeten wird – er soll ein Parkticket ziehen. Doch sind diese Forderungen wirklich gerechtfertigt?

Schließlich parkt der Verbaucher auf dem Parkplatz, um seine Einkäufe bei entsprechendem Besitzer zu tätigen oder die Dienstleistung einer Firma in Anspruch zu nehmen.

Doch die Antwort lautet: Ja! Denn besonders die Besitzer, welche das Hinterlegen einer Parkscheibe fordern, möchten damit sicherstellen, dass der Parkraum auch für zahlende Verbraucher zur Verfügung steht. Oft kommt es nämlich vor, dass kostenfreie Kundenparkplätze als Ausweichparkplatz für andere kostenpflichtige Parkanlagen in der Nähe, wie zum Beispiel die eines Bahnhofs, herhalten müssen. Auch angespannte Parkplatzsituationen in Innenstädten verleiten zum unerlaubten Parken auf solchen Parkplätzen.

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Arbeitsplatz gekündigt? Wehren Sie sich!

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 24.03.2019 - 06:57:34

Viele Pflichtverstöße zählen nich als Summe! Mehrere Verstöße eines Arbeitnehmers können nicht aufsummiert und als Künidgungsgrund vorgebracht werden. Dafür ist zuvor eine gesonderte Abmahnung nötig. Das geht aus eienm Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln hervor (Az.: 6 Sa 64/18). Im konkreten Fall hatte ein Mann eine Künidgung von einem Arbeitgeber erhalten. Er war über längere Zeit durch Pflichtverstöße negativ aufgefallen. Etwa weil er ein Meeting in letzter Minute kankheitsbedingt abgesagt hatte. Zudem habe er sich einen Nebenätigkeit von Arbeitgeber nicht rechtzeitig genehmigen lassen. Das Unternehme kündigte dem Mann letztendlich fristlos, ohne vorher eine extra Mahnung auszustellen. Das Gericht entschied, dass die Kündigung unwirksam sei. Aus meherern kleinen Verstößen summiert sich nach Ansicht des Gerichts kein Gesamtverstoß, der eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt. Eine Abmahnung habe eine Dokumentationsfunktion und solle dem Arbeitnehmer zeigen, dass es so nicht weitergehen könne. Fazit: Auch diese Entscheidung zeigt, dass Arbeitnehmern in aller Regel dringend ein gerichtliches Vorgehen gegen die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses im Rahmen einer Kündigungsschutzklage anzuraten ist. Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Ihre Interessen als Arbeitnehmer bundesweit. Rufen Sie uns an.
Verschärfung der Mietpreisbremse

von Rechtsanwalt M. L. Maier - am 15.03.2019 - 03:07:43

Seit dem 1. Januar gilt die verschärfte Mietpreisbremse. Für Vermieter und Mieter soll die neue Regelung ein erleichtertes Verfahren bei der Anpassung der Mietkosten ermöglichen. Außerdem soll ein gezieltes Herausmodernisierungen der Mieter unterbunden werden. Insbesondere in den Ballungsgebieten ist es in den letzten Jahren zu einem erheblichen Anstieg der Mieten gekommen.

Der Mieter muss frühzeitig informiert werden

Die verschärfte Mietpreisbremse soll Vermietern die Möglichkeit bieten, die Mieten über den lokalen Mietspiegel hinaus zu erhöhen. Darüber müssen die Mieter jedoch frühzeitig schriftlich informiert werden.

Erfolgt keine Mitteilung an den Mieter, so hat der Vermieter nicht die Möglichkeit, sich auf die Neuregelung zu berufen.

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Crowdfunding

von Rechtsanwalt M. L. Maier - am 15.03.2019 - 03:01:58

Crowdfunding Informationen für Unternehmer und Unterstützer Schon seit einiger Zeit ist es für neu geschaffene Unternehmen völlig normal auf Crowdfunding zu setzen, um Ideen zu realisieren.

Selbstverständlich funktioniert dies auch bei etablierten Unternehmen. In diesem Beitrag erhalten Sie ausführliche Informationen über die Thematik, sodass sich eventuell auch Ihr Unternehmen in Zukunft an Crowdfunding erfreuen kann. Unter anderem werden Sie hier erfahren, auf was Unterstützer und Unternehmer achten müssen.

Seit wann ist Crowdfunding überhaupt bekannt?

Die Idee des Crowdfundings existiert bereits seit dem 19. Jahrhundert und ist dementsprechend sehr alt. Allerdings traten die Modelle, mit der Erfindung des Internets, in eine andere Dimension hervor. Das Internet ermöglicht es, eigene Crowdfunding-Plattformen zu erstellen. Durch diese werden die Ansprache von neuen Geldgebern und das Einsammeln von Geld wesentlich erleichtert.

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Wahlrechtsreform

von Rechtsanwalt P. Mayer - am 05.03.2019 - 10:47:01

Wahlrechtsreform - jetzt dürfen auch betreute Menschen wählen Wahlen sind in jeder Demokratie ein wichtiges Mittel, um das gesamte Volk in die Regierung der Gesellschaft einzubinden. Nur so kann eine Alleinherrschaft verhindert und die Macht vom Volke kontrolliert werden.

Grundsätzlich sind alle Deutschen Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dazu berechtigt, ihre Stimme bei einer Wahl abzugeben. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel. In § 13 des Bundeswahlgesetzes ist geregelt, welche Personengruppen von rechtsmäßigen Wahlen in Deutschland ausgeschlossen werden. Hierunter fielen bisher vor allem Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen, die in einem Krankenhaus oder einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht waren oder Menschen, die ganzjährig auf einen gerichtlich bestellten Betreuer angewiesen sind. Vorgenannte Personengruppen werden oftmals als nicht mündig angesehen.

Diese Bürger besaßen bislang kein aktiv ausübbares Wahlrecht.

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Ab 2020 Personalausweis mit Fingerabdruck

von Rechtsanwalt P. Mayer - am 05.03.2019 - 10:41:34

Die Angleich von Vorschriften und Maßnahmen im Wirtschafts- und Kulturraum der Europäischen Union schreitet voran. Derzeit sind zum Beispiel über 80 verschiedene Formen von Ausweisdokumenten innerhalb der EU-Länder im Einsatz. Mit einer neuen Reform sollen die generellen Ausweise vereinheitlicht werden. Das wird, nach Hoffnung der EU, nicht nur für eine einfachere Verwaltung sorgen, sondern dient auch der Terrorbekämpfung und der allgemeinen Verbrechensbekämpfung.

Mit dem neuen Ausweis sollen unter anderem die Fingerabdrücke der Inhaber gespeichert werden.

Die neue EU-Verordnung zum Ausweis - was wird sich verändern?

Die Novelle für ein neues Gesetz ist bereit seit einiger Zeit in Arbeit und soll dafür sorgen, dass die verschiedenen Dokumente in Europa beziehungsweise innerhalb der EU miteinander angeglichen werden.

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Insolvenz der Germania - Infos für Fluggäste

von Holger Hoffmann - am 14.02.2019 - 09:44:40

Die deutsche Airline Germania hat Insolvenz angemeldet und den Flugverkehr daraufhin sofort eingestellt.

Anders als bei dem ansonsten ähnlichen Fall der Insolvenz von Air Berlin ist derzeit nicht damit zu rechnen, dass der Staat mit einem Notkredit einspringt, um zumindest einen Teil der Flüge noch zu sichern.

Für die Fluggäste bedeutet das, dass bereits gebuchte und bezahlte Flugtickets ungültig werden und Flüge dementsprechend nicht angetreten werden können.

Passagiere, die eine Pauschalreise gebucht haben, sind dabei von der Germania-Insolvenz nur mittelbar betroffen. Bei Pauschalreisen ist nämlich nicht die Fluggesellschaft, sondern der Reiseveranstalter der Vertragspartner. Die Reiseveranstalter sind anders als die Airlines dazu verpflichtet, eine Versicherung gegen Insolvenzen abzuschließen. Betroffene Passagiere sollten sich also sofort an ihren Reiseveranstalter wenden und die Umbuchung auf einen anderen Flug verlangen.

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Unzufrieden mit den Noten?

von Holger Hoffmann - am 14.02.2019 - 09:28:43

Unzufrieden mit den Noten? Hier eine rechtliche Einordnung Es ist wichtig, die eigenen Handlungsmöglichkeiten im Bezug auf Schulnoten zu kennen. Dies resultiert daraus, da sie hin und wieder die eine oder andere Träne verursachen.

Aufgrund dessen ist es auch so wichtig, über den rechtlichen Rahmen der Schulnoten Bescheid zu wissen. Zeugnisse können angefochten werden und auch gegen einzelne Noten kann in einigen Fällen vorgegangen werden. Dieser Beitrag vermittelt Ihnen das Wichtigste in Kürze.

Haben Schulnoten eine rechtliche Bedeutung?

Grundsätzlich ist es so, dass jede Schulnote einer unterschiedlichen Kategorie zugeordnet werden kann. Die einzelnen Kategorien haben eine verschieden hohe Bedeutung. Das Kriterium „Regelungswirkung nach außen“ spielt bei der Eingliederung in die Kategorien eine wesentliche Rolle.

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Insolvenz der Germania - Infos für Fluggäste

von Holger Hoffmann - am 14.02.2019 - 09:24:03

Die deutsche Airline Germania hat Insolvenz angemeldet und den Flugverkehr daraufhin sofort eingestellt. Anders als bei dem ansonsten ähnlichen Fall der Insolvenz von Air Berlin ist derzeit nicht damit zu rechnen, dass der Staat mit einem Notkredit einspringt, um zumindest einen Teil der Flüge noch zu sichern.

Für die Fluggäste bedeutet das, dass bereits gebuchte und bezahlte Flugtickets ungültig werden und Flüge dementsprechend nicht angetreten werden können.

Passagiere, die eine Pauschalreise gebucht haben, sind dabei von der Germania-Insolvenz nur mittelbar betroffen. Bei Pauschalreisen ist nämlich nicht die Fluggesellschaft, sondern der Reiseveranstalter der Vertragspartner. Die Reiseveranstalter sind anders als die Airlines dazu verpflichtet, eine Versicherung gegen Insolvenzen abzuschließen.

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Bürgen aufgepasst! Bürschaft kann unwirksam sein!

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 09.02.2019 - 09:48:29

Die Bürgschaft eines Arbeitnehmers für Verbindichkeiten des Arbeitsgebers ist nicht schon deswegen sittenwidrig, weil sie vom Arbeitnehmer ohne eine Gegenleistung des Arbeitgebers in dessen wirtschaftlicher Notlage übernommen wurde (BGH, Urt. v. 11.09.2018, XI ZR 380/16). Die Übernahme einer Bürgschaft ist nur dann als sittenwidrig einzustufen, wenn der Bürge durch die Bürgschaftsübernahme finanziell erheblich überfordert wird und nach den Umständen in seinem Entscheidungsvermögen erheblich beeinträchtigt ist. Im Fall der emotionalen Verbundenheit (namtlich bei einer Ehegatten- und Angehörigenbürgschaft) wird insoweit vermutet, dass das Näheverhältnis des Bürgen zum Schuldner die freie Willensbildung bei der Bürgschaftsübernahme beeinträchtigt. Unabhängig davon kann die Übernahme einer Arbeitnehmerbürgschaft für einen solventen Arbeitnehmer, etwa eine gute verdienenden, leitenden Angestellten, ein hinnehmbares Risiko darstellen, dass sich bei wirtschaftlicher Gesundung seines Arbeitgebers für ihn auszahlen kann, ist ein solches Handeln von der Privatautonomie des bürgenden Arbeitnehmers gedeckt und steht nicht in Widerspruch zu grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung, so der BGH. Anders kann sich der Fall freilich darstellen, wenn der Anspruchsteller/Gläubiger, welcher den Bürgen aus der Bürgschaft in die Haftung nimmt, in unzulässiger Weise auf dessen Entscheidungsfreiheit eingewirkt hat, namentlich dann, wenn er die Tragweite dessen Haftung als Bürge verharmloste oder verschleiernde Erklärungen oder durch beschönigende Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse und Aussichten des Hauptschuldners/des Arbeitgebers auf den Bürgen eingewirkt hätte. Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt bundesweit Ihre Interessen gegenüber Banken und Bürgschaftsgläubigern.
Kündigung erhalten - wehren Sie sich zeitnah!

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 09.02.2019 - 09:08:29

Immer wieder beschäftigen sich Arbeitsgerichte mit der Rechtmäßigkeit von arbeitgeberseitig ausgesprochenen Kündigungen. Häufig, aber nicht immer, haben Arbeitnehmer mit ihrer Kündigungsschutzklage Erfolg und können zumindest eine attraktive Abfindung aushandeln. Jüngst hatte das Hessische Landesarbeitsgericht über einen Fall zu entscheiden, wo ein Caterin-Unternehmen eine Fluggesellschaft mit Essen belieferte. Lebensmittel, die während des Flugs nicht verzehrt wurden, landeten in der Regel in der Mülltonne. Mitarbeitern des Catering-Unternehmens war es verboten, Lebensmittel, die entsorgt werden sollten, zu essen. Trotz des Verbots soll ein Arbeitnehmer aus einer angebrochenen Dose Kaviar gegessen haben. Als der Arbeitgeber dies herausfand, kündigte er dem mutmaßlichen Kaviardieb fristlos. Die Indizien, die für einen Diebstahl sprächen, seien ausreichend für eine fristlose Kündigung gewesen, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht (10 Sa 395/12). Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Kanzlei MPH Legal Services, vertritt Arbeitnehmer bundesweit in Kündigungsschutzverfahren.
Arbeitsrecht – Kündigungsschutzklage jetzt!

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 24.01.2019 - 06:19:17

Angestellten wegen schlechter Arbeit oder Fehlverhalten zu kündigen ist extrem schwer und die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sind entsprechend gut. Es locken meist zumindest hohe Abfindungen. Erst jüngst wollte ein Telekommunikationsunternehmen aus Nordrhein-Westfalen seiner Personalleiterin kündigen. Ihr fehlten angeblich konzeptionelle Fähigkeiten in Personal- und Organisationsentwicklung. Sie drangsalierte angeblich Angestellte und habe eine Mitarbeiterin kräftig an den Ohren gezogen. Die 40-Jährige aber wollte ihren ordentlich bezahlten Job, mit gut € 9.000,00.- Bruttomonatsgehalt plus Bonus, nicht verlieren und ging gegen die Kündigung mit der Kündigungsschutzklage vor. Das Landesarbeitsgericht Köln gab ihr recht: Das Unternehmen habe nicht ausreichend dargelegt, welche Kompetenzen fehlten und warum sie diese nicht erlangen könne. Außerdem hätte sie erst abgemahnt werden müssen. Der Frau standen so gut € 40.000,00.- Gehalts- und Bonuszahlungen zu (LAG Köln, 4 Sa 964/17). Immer wieder zeigt sich, dass Arbeitnehmer zu früh die Flinte strecken und auf eine Kündigungsschutzklage – aus welchen Gründen auch immer – verzichten. Dabei ist es so wichtig, diese rechtzeitig einzulegen um auf dem Rechtsweg den Arbeitgeber unter Druck zu setzen. Gerade mittleren und großen Betrieben sind die Erfolgsaussichten besonders groß. MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Ihre Interessen gegenüber Arbeitgebern im Rahmen von Kündigungsschutzklagen und anderweitig bundesweit.
BMW/Dieselgate/Widerruf – Stuttgarter Kanzlei verk

von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 24.01.2019 - 06:13:52

Stuttgart/München, 18.11.2018: Die Stuttgarter Kanzlei MPH Legal Services verklagt im Auftrag eines Mandanten/BMW-Fahrers BMW Financial Services. Das im Jahre 2017 leasingfinanzierte Fahrzeug soll über den sog. „Widerrufsjoker“ an die Darlehensgeberin – BMW Financial Services – über den Widerruf des Darlehensvertrages zurück gegeben werden. Hierbei handelt es sich um die elegante Variante, sich von unliebsamen Dieselfahrzeugen ohne Wertverlust nachträglich zu trennen und diese an die Herstellerbank zurück zu geben. Voraussetzung ist, dass die Widerrufsinformation im Darlehens-/Leasingvertrag intransparent/unklar und/oder missverständlich ist. Wie bereits erstinstanzlich durch die Landgerichte Hamburg und Ravensburg richterlich ausgeurteilt und nach hiesiger Rechtsauffassung nicht zu beanstanden, sind eine Vielzahl von Darlehens-/Leasingverträgen von BMW Financial Services rechtswidrig ausgestaltet. Da die Leasing-/Darlehensverträge der Finanzierung von Fahrzeugen der Marke BMW dienten, es sich mithin, in Relation zu der Fahrzeugbestellung, um verbundene Geschäfts handelt, haben betroffene Darlehens-/Leasingnehmer gute Chancen, sich ohne Wertverlust und unter Vermeidung der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig aus beiden Verträgen zu lösen. Dies nach herrschenden Meinung (bei neueren Verträgen) sogar ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer. Darüber hinaus steht den betroffenen Kunden eine Nutzungsentschädigung auf erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen in Höhe von 5 % über Basiszinssatz der EZB. Die Kanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Ihre Interessen gegenüber Autobanken bundesweit.
Gesetzliche Regelung bei Verspätung

von Rechtsanwalt G. Burmeister - am 15.01.2019 - 05:27:04

Gesetzliche Regelung bei Verspätung am Arbeitsplatz durch Unwetter oder Schnee

Draußen schneit es ununterbrochen, die Straßen sind glatt, der Wetterdienst hat eine Unwetterwarnung ausgesprochen: Eine längere Anfahrt zur Arbeitsstätte ist abzusehen. Was passiert im Falle eine Verspätung und welche Pflichten hat ein Arbeitnehmer?

Wegerisiko beim Arbeitnehmer

Wie Sie zur Arbeit kommen ist Ihnen grundsätzlich selbst überlassen. Das sogenannte „Wegerisiko“ tragen Sie nämlich in aller Regel selbst. Gehen Sie als Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis ein, so verpflichten Sie sich, unter anderem, ein pünktliches Erscheinen als Teil Ihrer Arbeitsleistung. Doch wie immer gibt es natürlich auch Ausnahmen von der Regel.

Dann nämlich, wenn ein in der Person des Arbeitgebers liegender Grund urschlich für die Verspätung oder gar den Arbeitsausfall ist.

Das dürfte bei schlechtem Wetter und Schnee jedoch nicht der Fall sein.

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Die Brückenteilzeit - neues Gesetz!

von Rechtsanwalt G. Burmeister - am 15.01.2019 - 04:38:46

Der Anspruch auf Teilzeitarbeit ist nicht ganz neu: Schon bisher konnten Arbeitnehmer Teilzeitarbeit mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Der konnte den Antrag in der Regel nur dann ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprachen.

Die Sache hatte jedoch einen erheblichen Haken: Der Arbeitnehmer, der freiwillig in Teilzeit gewechselt ist, hatte keinen Anspruch mehr darauf, später wieder in Vollzeit zu arbeiten.

Daher war für Arbeitnehmer, die für einen überschaubaren Zeitraum die Arbeitszeit reduzieren wollten, die bisherige Regelung nicht zweckmäßig.

Ab 2019 soll die neue Brückenteilzeit genau das ändern, denn die Bundesregierung möchte die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch durch die Flexibilisierung der Arbeitszeit fördern.

Brückenteilzeit bedeutet, dass Beschäftigte für einen bestimmten Zeitraum und ohne einen Grund dafür angeben zu müssen, ihre Arbeitszeit reduzieren können.



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Gesetzesänderungen 2019

von Rechtsanwalt G. Burmeister - am 15.01.2019 - 03:11:32

Zu Beginn eines neuen Jahres ändern sich für Unternehmen und Verbraucher zahlreiche rechtliche Vorschriften. Die wichtigsten Änderungen sind hier kompakt zusammenfasst.

Mehr Netto

Von einer erfreulichen Änderungen profitieren alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten: Der Beitrag für die gesetzliche Arbeitslosenversicherung sinkt ab dem 1. Januar 2019 von drei auf 2,5 Prozent.

Für Arbeitnehmer bedeutet das ein Plus auf dem Gehaltszettel von immerhin 0,25 Prozent. Von der anderen Hälfte der Beitragssenkung profitieren die Arbeitgeber, die ja die Hälfte der Kosten für die Arbeitslosenversicherung zu tragen haben.

Für einen Durchschnittsverdiener kommen über das Jahr so immerhin fast 80 Euro mehr in der Tasche zusammen.

Allerdings steigt gleichzeitig der Beitrag für die Pflegeversicherung um den gleichen Betrag.



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Wer haftet bei einem Gemeinschaftskonto?

von Rechtsanwalt Dr. Fischer - am 26.09.2018 - 12:36:15

Bankkonto Probleme PaarPartner müssen beachten, dass die Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos stets gesamtschuldnerisch haften. Das gilt, wenn das Konto überzogen wird, aber auch für Zinsen, die von allen beteiligten Parteien, die Zugriff auf das Konto haben, in Anspruch genommen werden können.



Haftung bei Gemeinschaftskonten

Oder-Konten lassen sich einfacher handhaben als klassische Und-Konten. Sie werden deshalb zumindest bei den Gemeinschaftskonten bevorzugt. Allerdings gibt es Risiken. Zunächst haften beide Parteien für etwaige Schulen. Wird das Konto ausgereizt oder sogar überzogen, sind beide Partner zuständig, den Rückstand auszugleichen. Eine Kontopfändung würde ebenfalls beide Parteien betreffen, die das Konto gemeinsam führen.

Freibetrag berücksichtigen

Es haften also immer beide Partner. Umgekehrt können die Parteien frei auf die Bestände zugreifen. Wenn einer der Partner eine hohe Geldsumme einzahlt, werden bisweilen eine Schenkungssteuer fällig. Der Fiskus kann diese geltend machen, was für die Kontoinhaber mit erheblichen Kosten verbunden ist. Einzige Ausnahme sind Oder-Konten, die von einem Ehepaar geführt werden. Dann gilt automatisch ein Steuerfreibetrag von 500.00 Euro, weshalb die eingezahlten Beträge in der Regel keine zusätzlichen Kosten verursachen, wenn der Partner darauf zugreift. Auch für Geschwister gilt ein Freibetrag, welcher aktuell 20.000 Euro beträgt. Die Schenkungssteuer wird fällig, wenn dieser Betrag überzogen wird – im Falle von 20.000 Euro sind das immerhin 43 Prozent.

Oder-Konto im Erbfall

Im Erbfall gelten besondere Regelungen. Das Gemeinschaftskonto geht dann automatisch auf die anderen Kontoinhaber über, die weiterhin über die Beträge verfügen dürfen und somit auch etwaiges Erbe zugreifen können. Anders beim Und-Konto, wo die Erben stets die Priorität haben. Sie führen nach dem Tod des Kontoinhabers das Gemeinschaftskonto und können frei darüber verfügen. Wer vermeiden möchte, dass der Partner das Konto überzieht, kann die Ermächtigung jeder entziehen. Dann müssen beide Parteien zustimmen, bevor Abbuchungen vorgenommen werden können.
Das ändert sich für Mieter 2018

von Jens Braun Rechtsanwalt - am 26.09.2018 - 08:21:33

entgangene UrlaubsfreudePünktlich zum 1. Januar ändern sich für Mieter und Vermieter einige Dinge. Im Jahr 2018 muss unter anderem ein erneuter Blick auf die Rauchmelder-Pflicht und geworfen werden.

Rauchmelder sind ab 2018 Pflicht

Seit dem 1. Januar 2018 gilt die Rauchmelder-Pflicht auch in Bayern. Zum Stichtag müssen Mietwohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Die Regelung gilt für Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungsweg genutzt werden. In Berlin und Brandenburg ist die Installation der Warngeräte in sämtlichen Aufenthaltsräumen Pflicht. Die Kosten hierfür übernimmt der Vermieter. In anderen Bundesländern gelten abweichende Regelungen, weshalb sich für Bewohner ein Blick in die Regularien empfiehlt. Nicht nur im Hinblick auf die Installation, sondern auch auf etwaige Wartungen. Der Mietvertrag kann entsprechend angepasst werden, sodass dem Mieter die Verantwortung für den korrekten Schutz übertragen wird – insofern dieser sich dafür bereiterklärt. Nur für Sachsen gilt weiterhin eine freiwillige Installation. In dem Bundesland ansässige Mieter, die zusätzlichen Schutz möchten, müssen den Rauchmelder auf eigene Kosten anbringen.

Berliner Mieter erhalten höhere Zuschüsse

Für Menschen, die in Berlin zur Miete leben und Mietzuschüsse vom Amt erhalten, gibt es ab 2018 höhere Zuschüsse. Wer beispielsweise in einer 50-Quadratmeter-Wohnung lebt und sich über die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II vom Amt bezuschussen lässt, kann ab dem 1. Januar 2018 einen um 39,50 Euro höheren Mietzuschuss geltend machen. Zweipersonenhaushalte, die 60 Quadratmeter Wohnfläche nutzen, erhalten 34,80 Euro zusätzlich.

Mietspiegel wird überarbeitet

Nicht nur zum Jahresanfang wurde der Mietspiegel für Deutschlands Großstädte überarbeitet. Der Überblick über die aktuellen Mietkosten wird regelmäßig angepasst, um Mietern und Vermietern eine Orientierung zu bieten. Zuletzt wurden unter anderem in Bamberg, Regensburg und Frankfurt am Main neue Daten eingeholt, um dem Mietspiegel ein Update zu geben. Die Miete, die darin angeführt ist, darf von Vermietern um maximal zehn Prozent überschritten werden.

Wer Mietpreiserhöhungen befürchtet oder umziehen möchte, zieht den aktuellen Mietpreisspiegel zurate. Bald sollen Vermieter jedoch ohnehin dazu verpflichtet sein, neue Mieter über die vorherigen Mietkosten zu informieren. Das besagt ein Gesetzentwurf zur Mietrechtsänderung 2018, der kürzlich von Union und SPD verabschiedet wurde und schon im kommenden Jahr aktiv werden soll.

Damit einhergehend soll es Mietern künftig leichter möglich sein, Verstöße gegen die Mietpreisbremse geltend zu machen. Eine einfache Rüge soll demnach ausreichen, um die gesetzlich geregelte Miete durchzusetzen. Frühere Mietbeträge können nicht zurückgefordert werden.
Entgangene Urlaubsfreude – wann ist Schadenersatz fällig?

von Rechtsanwalt Dr. Brunner - am 25.09.2018 - 07:37:39

entgangene UrlaubsfreudeEs kann sehr ärgerlich sein, wenn Urlauber erst vor Ort mitgeteilt bekommen, dass ihr Zimmer belegt ist, das Hotel renoviert wird oder die Lage nicht den gebuchten Wünschen entspricht. Auch durch Lärm, Schmutz, Unfreundlichkeit und mangelhafte Qualität wird den Urlaubern die verdiente Pause gerne vermiest. Aber ab wann ist Schadenersatz bei einem schlechten Urlaub gerechtfertigt?

Viele Menschen arbeiten lange Zeit auf eine gemeinsame Reise oder einfach einen entspannten Urlaub im Ausland hin. Besonders zur Urlaubshauptsaison sind die Preise immer besonders hoch und sorgen für Frustration bei einfachen, hart arbeitenden Leuten. Um für eine kurze Zeit einfach den gesamten Stress und die Arbeit zu vergessen, werden dann meist doch die hohen Summen gezahlt. An diese Zeit werden dann natürlich auch entsprechende Forderungen gestellt, die der Urlaub nicht immer erfüllen kann.

Wann zählt die Urlaubsfreude als entgangen?

Beim Buchen einer Pauschalreise willigt der Urlauber gemäß des deutschen Reiserechts einen Vertrag ein, in dem bestimmte Mängel teilweise schon eingearbeitet sind und deshalb kompensiert werden. Darunter zählen auch die entgangene Urlaubsfreude oder vertane Urlaubszeit.

Eine Entschädigung kann es allerdings doch geben, wenn die Reisemängel den eigentlichen Preis mindestens halbieren müssten. Die Kündigung oder der Abbruch einer Reise ist allerdings erst bei einer Reise mit Mängeln einer Preisminderung von 20% möglich. Eine Entschädigung entgangener Urlaubsfreude ist dabei grundsätzlich nie höher als der Gesamtpreis des Urlaubs, weil es sich dabei maximal um einen Ausgleich des Finanziellen für immaterielle Schäden handelt. Materielle Schäden werden bei Bedarf allerdings auch finanziell ausgeglichen.

Voraussetzungen für den Entschädigungsanspruch

Um vor Gericht einen Entschädigungsanspruch geltend zu machen, sind die folgenden Voraussetzungen zu beachten:

Reisemängel

Entschädigungen sind nur bei einem vorhandenen Mangel gerechtfertigt. Ohne triftigen Grund lassen sich Urlaube nicht so einfach kündigen. Ein Mangel entsteht zudem nur durch eine eindeutige Abweichung des abgeschlossenen Vertrages mit der Unterkunft.

Pauschalreisen

Ein finanzieller Ausgleich kann nur für Pauschalreisende geltend gemacht werden. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Gesetzespassage zum Schadenersatz aufgrund entgangener Urlaubsfreude aus dem Pauschalreiserecht hervorgeht.

Eigenverschulden des Veranstalters

Der Mangel muss grundsätzlich vom Reiseveranstalter verschuldet sein. Fehler aufgrund höherer Gewalt wie akute Krankheitsfälle, Lebensrisiken oder Naturgewalten wie beispielsweise Waldbrände oder Vulkanausbrüche, sind häufig kein Grund für eine Entschädigung.

Mängelanzeige vor Ort

Um im Nachhinein auch wirklich etwas wiederzubekommen, müssen die Mängel noch vor Abreise der Reiseleitung gemeldet werden. Erfolgt dies nicht, entfällt automatisch auch der Anspruch auf Schadenersatz, da die Reiseleitung dann auch keine Möglichkeit hat, den Schaden zu beseitigen. Spätestens nach zwei Jahren muss anschließend der Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden, damit dieser nicht verjährt.

So erfolgt die Berechnung des Schadenersatzes

Laut Artikel 651f Absatz 2 BGB ist bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise eine angemessene Entschädigung in Geld zu tätigen.

"(1) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat."

"(2) Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen."

Durch folgende Methoden wird diese Entschädigung berechnet:

Arbeitseinkommen-Methode

Das Einkommen des Urlaubers kann als Orientierung zur Schadenersatzhöhe für entgangene Urlaubsfreude dienen. Die Grundlage ist dabei das Gehalt, welches durch das Nehmen der Urlaubstage verdient worden wäre. Von dieser Summe soll der Betroffene die Möglichkeit haben, seinen Urlaub wiederholen zu können.

Reisepreis-Methode

Falls der Urlauber über kein festes oder angemessenes Einkommen verfügt, kann auch der gezahlte Reisepreis berücksichtigt werden. Besonders bei Hausfrauen mit Kindern oder Studenten wird diese Variante gerne angewendet, damit auch sie angemessen entschädigt werden können. Auch bei kurzfristigen Hinweisen des Reiseveranstalters kann der Erstattungsanspruch auf den vollen Reisepreis geltend gemacht werden.

Mischsatzeinkommen

Sowohl das Nettoeinkommen als auch Reisepreis werden bei dieser Berechnungsmethode berücksichtigt. Somit steigt der Grundbetrag in Höhe von 25€ entsprechend an.

Pauschalmethode

Die einfachste, jedoch nicht sehr häufig gewählte Methode ist die Erstattung eines festen Betrages. Das Landgericht Frankfurt am Main veranlagte diesen in Höhe von 65€.

Welche Methode unter welchen Umständen angewendet wird, lässt sich nicht pauschal festlegen und ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Ein Urlaub soll die Möglichkeit bieten, neue Gebiete zu erkunden, sich gut zu erholen und eine entspannte, schöne Zeit zu verbringen. Falls Sie mit Ihrem Urlaub nicht zufrieden waren und die entsprechenden Mängel der Reiseleitung mitgeteilt haben, sollten Sie jetzt Ihr Recht auf Schadenersatz prüfen. Überprüfen Sie deshalb genaustens, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und machen Ihren Anspruch geltend. Mit etwas Glück bekommen Sie somit den vollständigen Reisepreis ersetzt und können Ihren Urlaub einfach an einem anderen Ort wiederholen.
Das sollten Sie über das Grundbuch wissen!

von Jens Braun Rechtsanwalt - am 25.09.2018 - 03:48:43

entgangene UrlaubsfreudeWer in Deutschland ein Grundstück kaufen möchte, wird früher oder später zwangsläufig mit dem sogenannten Grundbuch in Kontakt kommen. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema vertraut zu machen, um zu wissen, worum es sich dabei genau handelt. Grundsätzlich gilt: Ein Eintrag in das Grundbuch ist dann erforderlich, wenn der Eigentümer eines Grundstücks wechselt. Weitere wichtige Informationen zum Thema stellen wir Ihnen im folgenden Artikel vor.

Der Grundbucheintrag - was hat es damit auf sich?

Wer eine Immobilie oder ein Grundstück erwerben möchte, muss dies ins Grundbuch eintragen lassen - denn beim Kauf ändert sich natürlich der Eigentümer des jeweiligen Objekts. Zudem wird der Kaufvertrag erst dann rechtswirksam, wenn er notariell beglaubigt worden ist und ein Eintrag ins Grundbuch vorgenommen wird. Erst danach darf man sich Eigentümer nennen. Doch es gibt noch weitere Situationen, in denen der Grundbucheintrag nötig ist: Er muss auch dann erfolgen, wenn man bei einer laufenden Baufinanzierung die Bank wechselt. Hier wird dann die alte Grundschuld aus dem Grundbuch entfernt und durch eine neue ersetzt.

Gleiches gilt, wenn der Eigentümer an seinem Grundstück deutliche Änderungen vornehmen möchte. Soll das Grundstück zum Beispiel aufgeteilt oder sollen mehrere Grundstücke zusammengefasst werden, dann muss dies ebenfalls eingetragen werden. Unter Umständen ist neben der Beglaubigung durch einen Notar noch die Unterschrift weiterer Sachverständigen erforderlich.

Im Normalfall kümmert sich jedoch der Notar darum, dass sämtliche Genehmigungen zum Grundbuchamt weitergeleitet werden. Dies ist natürlich mit Notarkosten verbunden, welche unter anderem die Gebühren für die Eintragung, für den Wechsel des Eigentümers und für das Grundbuchamt beinhalten. Wichtig: Der neue Eigentümer muss für die Eintragung ins Grundbuch einen Ausweis bzw. Reisepass mitbringen.

Was steht im Grundbuch?

Obgleich Tag für Tag viele Menschen mit dem Grundbuch in Kontakt kommen, wissen längst nicht alle, was eigentlich genau drin steht. Prinzipiell setzt sich der Eintrag aus mehreren Teilen zusammen, die im Folgenden näher erläutert werden.

Die Aufschrift ist eine Art elektronisches Informationsblatt, in dem sowohl das jeweilige Amtsgericht als auch die Aktennummer und weitere Daten über den Bezirk enthalten sind. Darüber hinaus gibt es das Bestandsverzeichnis im Grundbuch, in dem Informationen zur genauen Lage und Größe des Objekts vermerkt sind. Diese Daten werden aber nicht vom Eigentümer oder Notar ausgefüllt, sondern vom Vermessungsamt festgelegt. Weiterhin sind auch Daten zum neuen Eigentümer sowie eventuelle Wegrechte oder Hypotheken notiert.

In den Abteilungen 1-3 sind unter anderem der Eigentümer des Grundstücks oder der Immobilie, etwaige Belastungen bzw. Beschränkungen und weitere relevante Daten vermerkt.

Prinzipiell bleibt eine Grundschuld so lange im Grundbuch erhalten, bis das komplette Baudarlehen vom Eigentümer abbezahlt ist. Erst wenn keine Schulden mehr bestehen, kann die Grundschuld gelöscht werden - hierfür muss jedoch erst eine Löschungsbewilligung beim Grundbuchamt beantragt werden.

Wer kann Einsicht in das Grundbuch erhalten?

Möchte man sich genauere Informationen über einen bestimmten Eintrag im Grundbuch einholen, wendet man sich am besten direkt an das örtliche Grundbuchamt. Dieses ist eine interne Abteilung des lokalen Amtsgerichts. Natürlich kann nicht jeder einfach so einen Blick in das Grundbuch werfen, sondern nur Berechtigte. Dazu zählen beispielsweise Kaufinteressen, die ein bestimmtes Objekt erwerben möchten. Hierfür muss dann eine entsprechende Bestätigung vorgelegt werden, wie zum Beispiel eine Bestätigung vom Makler oder ein Vorvertrag zwischen Käufer und Verkäufer. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass Unbeteiligte sich willkürlich Informationen über etwaige Hypotheken und andere Belastungen einholen können.

Worauf beim Grundbucheintrag außerdem geachtet werden muss

Im Folgenden geben wir Ihnen noch einige wichtige Tipps, die für die Eintragung ins Grundbuch hilfreich sein können: - Beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie sollten sich neue Eigentümer in jedem Fall eine Kopie aus dem entsprechenden Grundbuchauszug aushändigen lassen. Auf diese Weise kann in Erfahrung gebracht werden, ob das Objekt mit Hypotheken belastet ist. - Der Eintrag in das Grundbuch muss in der Regel von einem Notar beglaubigt werden - es gibt in Deutschland nur sehr wenige Ausnahmen. - Der Eintrag in das Grundbuch ist erst dann rechtskräftig, sobald der Kaufvorgang vollständig abgeschlossen worden ist. Das bedeutet, dass sowohl der Verkäufer als auch der Käufer sich über den Eigentümerwechsel einig sind und diesen vertraglich fixiert haben.
KAUTZ - Ihr Rechtsanwalt in Hürth

von Monika Kautz Rechtsanwalt - am 19.10.2017 - 08:57:41

Seit 2000 Rechtsanwalt und Anwalt-Mediatorin in Hürth. juristische Beratung Außergerichtliche Vertretung Gerichtsverfahren Zwangsvollstreckung