Insolvenz der Germania - Infos für Fluggäste

Die deutsche Airline Germania hat Insolvenz angemeldet und den Flugverkehr daraufhin sofort eingestellt. Anders als bei dem ansonsten ähnlichen Fall der Insolvenz von Air Berlin ist derzeit nicht damit zu rechnen, dass der Staat mit einem Notkredit einspringt, um zumindest einen Teil der Flüge noch zu sichern. Für die Fluggäste bedeutet das, dass bereits gebuchte und bezahlte Flugtickets ungültig werden und Flüge dementsprechend nicht angetreten werden können.

Passagiere, die eine Pauschalreise gebucht haben, sind dabei von der Germania-Insolvenz nur mittelbar betroffen. Bei Pauschalreisen ist nämlich nicht die Fluggesellschaft, sondern der Reiseveranstalter der Vertragspartner. Die Reiseveranstalter sind anders als die Airlines dazu verpflichtet, eine Versicherung gegen Insolvenzen abzuschließen. Betroffene Passagiere sollten sich also sofort an ihren Reiseveranstalter wenden und die Umbuchung auf einen anderen Flug verlangen.

Deutlich problematischer ist die Lage für Passagiere, die ihr Ticket direkt bei der Germania gekauft haben oder sich das Ticket über ein Reisebüro oder eine Online-Plattform vermitteln ließen. Das Geld für den Flug ist mit großer Wahrscheinlichkeit weg und ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Daher sollten auch diese Passagiere unverzüglich handeln.

Die Kosten für das Ticket müssen beim Insolvenzverwalter als Teil der Insolvenzmasse angemeldet werden. Zeigt sich im Laufe des Insolvenzverfahrens, dass die Germania doch noch Mittel hat, dann kann zumindest ein Teil nach Abschluss des Verfahrens zurückerstattet werden. Das ist jedoch erfahrungsgemäß unwahrscheinlich. Zum genauen Verfahren für die Meldung im Insolvenzverfahren wird sich der Insolvenzverwalter der Germania mit betroffenen Passagieren direkt in Verbindung setzen.


Bei einer Buchung über eine Vermittlungsplattform oder das Reisebüro kann es sein, dass der Kaufpreis für das Ticket noch nicht an die Fluggesellschaft weitergeleitet wurde. Dann ist immerhin noch eine Rückerstattung möglich. Auch Passagiere, die ihren Flug mit Kreditkarte bezahlt haben, können womöglich den Reisepreis über die Kreditkartengesellschaft oder über eine Versicherung erstattet bekommen. Hier hilft ein Blick in die Vertragsbedingungen der Kreditkartengesellschaft.

Wer auf einen Germania-Flug gebucht war und nun an seinem Urlaubsort festsitzt, muss sich auf jeden Fall ein neues Ticket bei einer anderen Fluggesellschaft kaufen. Condor und die Lufthansa-Gesellschaften bieten Passagieren, die von der Germania-Pleite betroffen sind, deutlich verbilligte Tickets an.