Im Sommer entstehen im Innenraum schnell hohe Temperaturen. Vor allem im Dachgeschoss und in schlecht belüfteten Bereichen, heizt sich die Luft auf. Wird es in der Wohnung zu heiß, liegt unter Umständen ein Mietmangel vor. Dann muss der Vermieter bauliche Anpassungen vornehmen oder eine Mietkürzung hinnehmen. Die gesetzlichen Bedingungen sind jedoch eng gesteckt. Gesetzlich festgelegt ist die maximale Innentemperatur, die ein Mieter hinnehmen muss, nicht. Wenn die Temperatur in der Wohnung ansteigt, handelt es sich demnach nicht immer um einen Mangel, der behoben werden muss.
Dies gilt selbst für Dachgeschosswohnungen, in denen es aufgrund der baulichen Lage oft besonders heiß wird. Eine Mietminderung ist erst bei extremen Temperaturen möglich. Dann kann unter Umständen sogar fristlos gekündigt werden. Entscheidend sind die technischen Regeln für Arbeitsstätten. Diese legen fest, dass die Maximaltemperatur in Wohnräumen bei 26 Grad Celsius liegt.
Wie der Mieterverein mitteilt, lassen sich diese Zahlen ohne Weiteres auch auf Mietwohnungen übertragen. Grundsätzlich gilt: eine zu hohe Temperatur beeinträchtigt die Wohnqualität und berechtigt deshalb auch zu einer Mietminderung. Jedoch ist dies nur in den Sommermonaten und auch nur in Ausnahmefällen möglich.