Mietmangel: Wenn es zu heiß in der Wohnung wird

Im Sommer entstehen im Innenraum schnell hohe Temperaturen. Vor allem im Dachgeschoss und in schlecht belüfteten Bereichen, heizt sich die Luft auf. Wird es in der Wohnung zu heiß, liegt unter Umständen ein Mietmangel vor. Dann muss der Vermieter bauliche Anpassungen vornehmen oder eine Mietkürzung hinnehmen. Die gesetzlichen Bedingungen sind jedoch eng gesteckt. Gesetzlich festgelegt ist die maximale Innentemperatur, die ein Mieter hinnehmen muss, nicht. Wenn die Temperatur in der Wohnung ansteigt, handelt es sich demnach nicht immer um einen Mangel, der behoben werden muss.

Dies gilt selbst für Dachgeschosswohnungen, in denen es aufgrund der baulichen Lage oft besonders heiß wird. Eine Mietminderung ist erst bei extremen Temperaturen möglich. Dann kann unter Umständen sogar fristlos gekündigt werden. Entscheidend sind die technischen Regeln für Arbeitsstätten. Diese legen fest, dass die Maximaltemperatur in Wohnräumen bei 26 Grad Celsius liegt.

Wie der Mieterverein mitteilt, lassen sich diese Zahlen ohne Weiteres auch auf Mietwohnungen übertragen. Grundsätzlich gilt: eine zu hohe Temperatur beeinträchtigt die Wohnqualität und berechtigt deshalb auch zu einer Mietminderung. Jedoch ist dies nur in den Sommermonaten und auch nur in Ausnahmefällen möglich.

Notfalls Zeuge hinzuziehen

Mieter, die eine zu hohe Temperatur in der Wohnung feststellen, sollten ein Beschwerdetagebuch anlegen. Ein Zeuge sollte bestätigen, an wie vielen Tagen im Monat die Höchsttemperaturen überstiegen wurden. Ebenfalls sollte ein Thermometer mit Aufzeichnungsfunktion vorhanden sein, möchte man die Temperatur messen, um einen Mietmangel geltend zu machen. Zunächst gilt es jedoch, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Oft lässt sich im Dialog eine Einigung erzielen, mit der alle Parteien zufrieden sind. Eine vorzeitige Mietminderung führt dagegen oftmals zum Streit.

Vermieter muss Hitzeschutz installieren

Der Vermieter ist dazu verpflichtet, einen modernen Wärmeschutz zu installieren. Dabei kann es sich um Jalousien oder um eine Klimaanlage handeln, die in der Wohnung für eine angenehme Temperatur sorgt. Welche Art des Hitzeschutzes installiert wird, ist immer Sache des Vermieters. Bei extremen Temperaturen können Mieter auch selbst tätig werden, sollten aber zunächst den Vermieter um Erlaubnis bitten. Denn dieser muss die Sicherheit in der Wohnung garantieren und eventuell auch für die Kosten der Installation aufkommen.