Was ist das Online- /Internetrecht?

Wenn es gerade neue Debatten über die Entwicklungen im Netz gibt, wird besonders von Politikern oftmals eingefordert, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein dürfte. Daneben gibt es zahlreiche Nutzer, die in der Tat glauben, dass das World Wide Web in Hinblick auf Gesetze zumindest geringfügig anarchische Zustände bietet. Das liegt zumeist daran, dass es kein klar definiertes Onlinerecht gibt. Es bedeutet aber nicht, dass es nicht zahlreiche bereits bestehend Gesetze geben, die entweder im Internet anwendbar sind oder sich sogar direkt darauf beziehen.

Rechtsfreier Raum Internet - was ist dran?

Das Internet ist natürlich kein rechtsfreier Raum und sollte auch als solcher nicht behandelt werden. In den vergangenen Jahren mussten viele Nutzer feststellen, dass ihre Handlungen, Aussagen und auch Webseiten durchaus rechtlich bestandet werden können. Das liegt daran, dass der Gesetzgeber in den meisten Fällen einfach auf bestehende Gesetze im Strafgesetzbuch verweist, wenn er entsprechende Dinge im Internet sanktionieren möchte. Genau hier liegt aber auch das Problem: Nicht jeder Fall lässt sich eins zu eins auf den Raum Internet anwenden. Durch die scheinbare Anonymität und die weltweite Vernetzung sind Entwicklungen nicht so, wie es sich der Gesetzgeber vorgestellt hat, als die entsprechenden Vorschriften erlassen worden sind.

Welche Bereiche unterliegen im Internet einer besonderen juristischen Aufmerksamkeit?

Die meisten Diskussionen werden beim Thema Recht im Internet gerne über die Meinungsfreiheit, die Verbreitung von Nachrichten oder das Urheberrecht geführt.

Dabei gibt es viele Bereiche, in denen sich die Gerichte schon heute jeden Tag mit Fällen aus dem Internet beschäftigen müssen und die von weniger starker Tragweite für die Gesellschaft, wohl aber für den Einzelnen sind. Einige Beispiele dafür, welche Rechtsbereiche besonders im Internet abgefragt werden:

  • Handelsrecht: E-Commerce ist inzwischen sehr verbreitet und stelle Gerichte vor neue Herausforderungen. Der Handel zwischen Nutzern und Shops im Internet ist aber durchaus geregelt.
  • Strafrecht: Beleidigungen, Betrügereien und strafrechtliche Hacker-Angriffe sind die Realität und werden von entsprechenden Paragraphen im Strafrecht geregelt.
  • Urheberrecht: Gerade in Hinblick auf illegal hochgeladene Inhalte dominiert das Urheberrecht die Debatte. Durch die Novelle, die unter dem Artikel 13 bekannt wurde, dürfte sich das verschärfen.

Es wird also deutlich, dass es bereits heute eine Vielzahl von Bereichen im Web gibt, die in der einen oder anderen Form durch bestehende Gesetze geregelt werden. Es braucht kein präzisiertes Onlinerecht oder Internetrecht, das sich ausschließlich mit Handlungen aus dem Netz beschäftigt. Interessant wird aber vor allem der Vergleich zwischen den Rechtsangelegenheiten der Benutzer und der Webseitenbetreiber.

Nutzer gegen Dienstleister - der Betrieb und die Nutzung von Seiten im Internet

Das erste Mal, dass sich der Gesetzgeber umfangreich mit dem Internet beschäftigt und bestehende Gesetze dahingehend angepasst hat, war die Reformierung des Telemediengesetzes. Bis heute werden hier klare Vorschriften für den Betrieb von Seiten im Internet, ob nun private Homepage, Blog, Online-Shop oder die Seite von Unternehmen definiert. So gibt es zum Beispiel die Impressumspflicht, die dafür sorgt, dass die Betreiber von Webseiten stets mit einer ladungsfähigen Anschrift aufgefunden werden können - eben um Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Internet zu sanktionieren.

Für die Benutzer und die Betreiber von Webseiten geht die Schere in den nächsten Jahren weiter auseinander. Während die Benutzer vor allem darauf achten müssen, dass sie nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen, müssen die Betreiber von Seiten sich immer mehr mit Gesetzen beschäftigen, die tatsächlich für das Internet entwickelt worden sind. Die Novellen gegen Hatespeech oder gegen Verstöße beim Urheberrecht sind dafür nur einige Beispiele. Trotz dessen, dass viele Dinge bereits jetzt über die anderen Gesetze geregelt sind, dürfte man aber erwarten, dass es in den kommenden Jahren zu einem eigenen Gesetzesbuch kommen wird, das sich ganz konkret mit den Problemen und Anforderungen aus dem Netz beschäftigt.