Fridays for Future: Schüler demonstrieren für den Klimaschutz

In vielen Städten Deutschlands und Europas engagieren sich Schüler derzeit für den Klimaschutz. Veranlasst von der 16-jährigen Schwedin Greta Thunberg finden auch in vielen deutschen Großstädten seit November 2018 Demonstrationen statt, auf denen entscheidende Fortschritte beim Bemühen um die Einhaltung der Klima-Ziele gefordert werden. Dabei verlassen Tausende von Schülern den Unterricht, um ihre Forderungen unter dem Motto "#FridaysForFuture" lautstark zu vertreten. Die Medien sprechen bereits von der insgesamt größten Demonstration unter Jugendlichen seit der Friedensbewegung in der Bundesrepublik. Insbesondere wird die Einhaltung und zügige Umsetzung des Pariser Klimaabkommens eingefordert, der Ausstieg aus der Energieerzeugung aus Kohle und die verstärkte Förderung von erneuerbaren Energien. Organisationsmächtig sprechen sich die Schüler dabei in den großen deutschen Städten über die sozialen Medien wie WhattsApp und Instagram ab.

Der Tabubruch des "Schulschwänzens" wird dabei bewusst einkalkuliert. Denn ein generelles Streikrecht wie Arbeitnehmer besitzen Schüler nicht. Mit dem Verlassen der Schulbänke soll Aufmerksamkeit geschaffen werden. Die Debatte, ob Schüler für ein politisches Anliegen vom Unterricht befreit sein könnten, soll die Argumente für den Klimaschutz transportieren.

Aber kann der Staat die friedlichen Proteste der Schüler unterbinden? Immerhin gibt es den Artikel 8 des Grundgesetzes, nachdem jede Person das Recht besitzt, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Die höchsten Gerichte werten dieses Demonstrationsrecht verbunden mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung regelmäßig als wichtigstes Freiheitsrecht, das für die freiheitliche Demokratie in Deutschland schlechthin konstituierend sei.

Diese Grundrechte können jedoch nicht von jedem zu jeder Zeit wahr genommen werden. Sie werden durch andere Pflichten begrenzt. So besteht nach Art. 7 Abs. 1 des Grundgesetzes die allgemeine Schulpflicht. Kinder und Jugendliche müssen am Unterricht teilnehmen, die Details dazu sind in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt. Nur in Ausnahmefällen und im Einzelfall kann ein Schüler aus wichtigem Grund von dieser allgemeinen Schulpflicht befreit werden. Natürlich ist dies zum Beispiel bei Krankheit gegeben, aber eben nicht bei dem Wunsch, regelmäßig zu demonstrieren.

Weil die Schüler dennoch nicht am Unterricht teilnehmen, müssen die Schulen und die Aufsichtsbehörden die Teilnahme an den Demonstrationen als unentschuldigtes Fehlen werten. Dies kann durchaus ernste Folgen haben. Die Schulgesetze der Bundesländer überlassen es zunächst den Schulen selbst, welche Maßnahmen sie als Konsequenz für die Verletzung der Schulpflicht ergreifen.
Das kann von einer Note "Ungenügend" für die ausgebliebenen Leistungen über das klassische Nachsitzen bis hin zu schriftlichen Verweisen gegenüber den Erziehungsberechtigten oder im Schulzeugnis reichen.

Bei beharrlichen Verstößen gegen die Schulpflicht können die Behörden aber auch sehr viel massiver werden. So sind Bußgelder gegen die Eltern vorstellbar, wenn sie ihre Kinder nicht zum Schulbesuch anhalten. Theoretisch können die Schüler auch von der Polizei in den Unterricht zurückgeführt werden. Allerdings sind solche harten Maßnahmen wohl nicht zu erwarten, zumal den Schülern auch aus der Politik für ihr Vorgehen Sympathie entgegengebracht wird. Auch aus der Wissenschaft findet das Anliegen schließlich viel Unterstützung.

Mancherorts kommen die Schulen auch auf trickreiche Lösungen: Der Kundgebungsbesuch wird zum Beispiel als Wandertag deklariert. Dennoch wird die Debatte weitergehen, ob vermeintlich höhere Ziele über der Schulpflicht stehen können. Und damit die Debatte über den Klimaschutz auch.