Krankheit kann jeden treffen. Nicht immer ist es aber so schlimm, dass gleich Arbeitsunfähigkeit eintritt. Auch Nachsorge oder Routinekontrollen erfordern Arztbesuche. Meist sind die Termine in den Praxen jedoch knapp. Nur selten wird auf die besonderen Wünsche von Patienten eingegangen, besonders bei speziellen Fachärzten. Arbeitnehmer stehen dann vor der Frage, ob ein Arzttermin auch während der Arbeitszeit wahrgenommen werden kann.
Liegt jedoch ein weniger dringendes Problem vor, das keine sofortigen ärztlichen Maßnahmen erfordert, muss ein Termin außerhalb der Arbeitszeit gesucht werden.
Dementsprechend muss er auf die Interessen seines Arbeitgebers Rücksicht nehmen, wenn er zum Arzt möchte. Der Arbeitgeber darf verlangen, dass Arztbesuche im Rahmen der Freizeit erfolgen und dass flexible Arbeitszeiten entsprechend eingeteilt werden, um außerhalb der Arbeitszeit zum Arzt zu gehen. Anderes gilt wiederum, wenn die Beschwerden so akut sind, dass eine sofortige Behandlung angezeigt ist. Dann darf auch im Gleit- oder Teilzeitarbeitsverhältnis eine Freistellung während der Arbeitszeit beansprucht werden.