Nicht zurfieden mit den Noten?

Es ist wichtig, die eigenen Handlungsmöglichkeiten im Bezug auf Schulnoten zu kennen. Dies resultiert daraus, da sie hin und wieder die eine oder andere Träne verursachen. Aufgrund dessen ist es auch so wichtig, über den rechtlichen Rahmen der Schulnoten Bescheid zu wissen. Zeugnisse können angefochten werden und auch gegen einzelne Noten kann in einigen Fällen vorgegangen werden. Dieser Beitrag vermittelt Ihnen das Wichtigste in Kürze.

Haben Schulnoten eine rechtliche Bedeutung?

Grundsätzlich ist es so, dass jede Schulnote einer unterschiedlichen Kategorie zugeordnet werden kann. Die einzelnen Kategorien haben eine verschieden hohe Bedeutung. Das Kriterium „Regelungswirkung nach außen“ spielt bei der Eingliederung in die Kategorien eine wesentliche Rolle. Es muss jedoch beachtet werden, dass bei einer Anfechtung die Schulnoten einen unmittelbar negativen Einfluss auf den Betroffenen haben. Im Kontext der Schulnoten wäre dies zum Beispiel der Fall, wenn die Versetzung des Schülers dadurch gefährdet werden würde oder die Note den Schüler außerschulisch beeinträchtigen würde. Ein typisches Beispiel wäre hier, wenn ein Schüler aufgrund einer schlechten Note in Englisch auf seinen gewünschten Ausbildungsplatz verzichten muss.

Dies bedeutet also, es muss zwischen den einzelnen Noten unterschieden werden.

Folgende Noten sind zu unterscheiden:

  • Einzelne Klausurnoten
  • Mündliche Noten
  • Noten im Halbjahreszeugnis
  • Noten im Jahreszeugnis
  • Halbjahreszeugnis
  • Jahreszeugnis
  • Abschlusszeugnis

Die rechtliche Einordnung der Noten sieht folgendermaßen aus:

Klausurnoten bewerten lediglich eine einzelne Leistung des Schülers oder der Schülerin und weisen aufgrund dessen keine Wirkung nach außen hin auf. Mündliche Noten lassen sich in zwei Gruppen gliedern. Die eine Gruppe umfasst die mündliche Note während des Schuljahres und die andere Gruppe umfasst die mündliche Note bei einer Abschlussprüfung. Hierbei kann erkannt werden, dass die Noten aus der ersten Gruppe keine unmittelbare Auswirkung nach außen haben.

Bei der zweiten Gruppe sieht das ganz anders aus. Hier besteht eine Auswirkung nach außen, da es sich um eine Note bei der Abschlussprüfung handelt. Die Noten im Halbjahreszeugnis zeigen lediglich den Leistungsstand des Schülers auf. Aufgrund dessen besteht keine unmittelbare Wirkung nach außen. Eine Ausnahme stellen hierbei allerdings die Noten in der Oberstufe dar. Dies resultiert daraus, da die Halbjahresnoten hier ab der Qualifikationsphase direkt in die Abiturnote fließen und aufgrund dessen auch eine unmittelbare Wirkung nach außen zeigen. Noten im Jahreszeugnis vermitteln die Leistung des Schülers während des gesamten Schuljahres. Sie haben nur dann eine unmittelbare Wirkung nach außen, wenn sie das Leben des Schülers beeinträchtigen. Bei dem Halbjahreszeugnis handelt es sich um eine Leistungseinschätzung ohne Außenwirkung.

Eine Ausnahme stellt hierbei lediglich das letzte Halbjahreszeugnis dar, wenn es für Bewerbungen benutzt wird. Bei dem Jahreszeugnis als auch dem Abschlusszeugnis handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Aufgrund dessen ist eine Anfechtung möglich.

Ist es möglich, gegen ein Schulzeugnis vorzugehen?

Wie bereits erwähnt, muss zwischen den Schulnoten unterschieden werden. Das ist aber nicht alles. Es muss nämlich auch zwischen einem Halbjahres- und Jahreszeugnis unterschieden werden. Gegen das Halbjahreszeugnis kann gerichtlich nicht vorgegangen werden, da es, ausgenommen in der Oberstufe, keine Wirkung nach außen aufweist. Es ist lediglich eine Beschwerde bei der Schule möglich. Bei Abschluss- und Jahreszeugnissen sieht dies anders aus, da es sich um Verwaltungsakte handelt. Ein Widerspruch kann bei der Schule eingereicht werden. Wenn dieser Widerspruch erfolglos bleibt, besteht die Möglichkeit eine Klage bei dem Verwaltungsgericht zu erheben. Insbesondere wenn es um die Versetzung in die nächste Klasse geht, sollte ein Eilverfahren angesetzt werden. Wenn ein Halbjahreszeugnis für eine Bewerbung benutzt wird, lohnt sich eine genaue Überprüfung des Zeugnisses. Dies resultiert daraus, da das Zeugnis in diesem Falle eine Außenwirkung aufweisen würde.

Können einzelne Noten angefochten werden?

Grundsätzlich kann auch gegen einzelne Noten vorgegangen werden. Hierfür muss die Note den Schüler jedoch negativ beeinträchtigen. Das Gericht überprüft in diesem Falle nur, ob die Note vorschriftsmäßig vergeben wurde. Mündliche Noten können auch angefochten werden, da hier die Überprüfungsmöglichkeit des Gerichts jedoch gering ausfällt, sollte man eher nicht auf eine Besserung der Note hoffen.