Lärm im Urlaub ist wirklich das Letzte, was sich ein Urlauber wünscht, der schon sehnsüchtig auf den entspannenden und möglicherweise teuren Urlaub gewartet hat. Umso ärgerlicher ist es, wenn im eigenen Hotel die Entspannung durch Lärm unterbrochen wird. Dieser Artikel gibt einen kleinen Überblick über dieses Thema und erklärt, wann der Baulärm am Urlaubsort zu einem echten Reisemangel wird und der Urlauber Anspruch auf Minderung des Reisepreises hat.
Denn nur so kann sich der Urlauber dann entscheiden, ob er dennoch an den Urlaubsort fahren möchte oder nicht. Sollte der Baulärm allerdings den Urlaub stark einschränken und damit auch die Reise deutlich beeinträchtigen, so kann der Reisepreis deutlich gemindert werden. In einigen Fällen hatte das Landgericht eine Minderung des Reisepreises von 50 Prozent ausgesprochen.
Dabei kann nicht nur Baulärm Grund für eine Minderung sein. Sollten in unmittelbarer Näher auch Flugzeuge landen, können auch diese die Ruhe am Urlaubsort beeinträchtigen.
Auch hier stellt sich das Landgericht aufseiten des Urlaubers und verspricht diesem eine Minderung der Reisekosten.
Einige Lärmquellen können dabei allerdings nicht reklamiert werden. Dabei handelt es sich um sogenannte landestypische Lärmquellen, wie zum Beispiel der Ruf des Muezzin in den islamischen Ländern. Solche Lärmquellen kann der Reiseveranstalter nicht kontrollieren, sodass diese auch nicht eingeklagt werden können.