a das Arbeitszeugnis rechtlich anfechtbar ist, stellt es per se auch ein juristisches Dokument dar. Das bedeutet jedoch zwangsläufig nicht, dass es von einem Volljuristen auch ausgestellt wurde.
Prinzipiell ist dies aber nicht verboten. In Großkonzernen, das bedeutet auch in vielen Zeitarbeitsfirmen, ist es absoluter Usus, dass Rechtswissenschaftler an der Redaktion beteiligt sind. Selbst auch die Frage, ob die Untersuchung eines Arbeitsbulletins, was die internationale Ebene anbetrifft, von einem Diplom-Juristen oder von einem Rechtsgelehrten mit Staatsexamen zum Beispiel vollführt wird, repräsentiert einen nicht ganz unsignifikanten "Tatbestand" im positiven sowie auch im negativen Sinne.
Vielleicht hat dieser Umstand aber auch gar keine Bedeutung, und es ist alles als neutral zu bewerten "in letzter Instanz", um die Sprache des Gerichtes in dezenter Manier dann auch explizit mit einfließen zu lassen, bevor dieser Absatz hier endet.
Auch die Kollegen des Arbeitnehmers können noch Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Nachhinein darauf klagen, dass im Report, zum Beispiel was das Sozialverhalten anging und angeht, geschwindelt wurde. Dabei kann es um vielerlei Dinge gehen: Unter anderem kann moniert werden, dass der anbetreffende Mitarbeiter sich vorübergehend im Gefängnis aufgehalten hat, und dies nicht offenkundig mitgeteilt wurde.
In diesem Zusammenhang gibt es übrigens auch noch andere ungewöhnliche wissenschaftliche Aspekte wie diesen hier zum Beispiel: Es gab sogar schon einmal Mitarbeiter, die darauf bestanden, wieder in Kontakt mit den damaligen Kollegen zu kommen, weil da "die Arbeit flüssiger vonstatten ging". Der einfache Grund: "'Rechts und links sind nicht weit voneinander entfernt, sagt die Politikwissenschaft'" — Ehemalige politische Gefangene des rechten Randes verstanden sich ganz einfach nur mit den ehemalig politischen Gefangenen des linken Randes. — Man wußte ganz einfach früher nur nicht, dass das bizarrerweise so ist. Last not least kann natürlich auch der nachfolgende oder übernächste Arbeitnehmer klagen, wenn es Fehler im Arbeitszeugnis gab: Ein Fehler in der Namensrechtschreibung ist schon statthaft und rechtens, nachdem der anbetreffende Mitarbeiter 7000 Teile als Vierzigjähirger wissentlich fehlproduziert hat.
Oder aber: Wenn er 17 Mal einen Kugelschreiber am Ende der Woche versehentlich "hat mitgehen lassen", nachdem er beim 7 Mal diesbezüglich schriftlich angemahnt wurde vom Chef.