Ab dem Sommer wurde in Deutschland die politische Debatte unter anderem von der Diskussion rund um das Urheberschutz-Richtlinie aus der Europäischen Union bestimmt. Die unter dem Begriff "Artikel 13" bekannt gewordene Novelle beschäftigt sich mit der Angleichung der verschiedenen Gesetze für den Urheberschutz in Europa auf einen gemeinsamen Entwurf. Ein Fokus lag dabei natürlich auf dem Internet. Trotz zahlreicher Proteste von Bürgern wurde das Gesetz schließlich verabschiedet. Aber was genau ist denn nun eigentlich der Inhalt?
Darüber hinaus sollte es für die Inhaber von Urheberrrechten einfacher werden, Verstöße im Netz zu ahnden und beispielsweise die Löschung zu verlangen, wenn geschütztes Material auf Plattformen wie Facebook oder YouTube auftaucht.
Ein wichtiger Aspekt in der Richtlinie war dabei der Wechsel bei der Haftung. War es bisher so, dass die Inhaber gezwungen waren, eine Plattform zu kontaktieren, um die Inhalte entfernen zu lassen, sieht das neue Gesetz vor, dass die Plattformen selbst dafür sorgen müssen, dass die Inhalte gar nicht erst auf ihren Seiten landen. Genau an diesem Punkt entstand der wichtigste Ansatz für die lautstarke Kritik gegen die Initiative.