Die Architekten in Deutschland müssen sich auf Veränderungen einstellen. Die Mindestsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist längst nicht mehr der Maßstab. Private Bauherren wird es freuen, fiel so manche Rechnung vom Architekten doch sehr großzügig aus. Nicht jeder Architekt informiert seine Kunden über die Regularien der HOAI. Problematisch ist das vor allem, wenn im Vorfeld eine feste Honorarsumme vereinbart wurde.
Architekten hatten bislang die Möglichkeit, bei Honoren auch dann den Mindestsatz zu verlangen, wenn zuvor eine andere Regelung getroffen wurde. Die Mindest- und Höchstsätze waren gesetzlich festgelegt und von allen Parteien einzuhalten. Das hat in der Vergangenheit des Öfteren zu Streit zwischen Architekten und Kunden geführt. Problematisch ist eine zu hohe Rechnung vor allem dann, wenn die Leistungen nicht stimmen. Deshalb hat das EuGh die Mindest- und Höchstpreisregelungen der HOAI nun infrage gestellt.