Verschärfung der Mietpreisbremse ab 2019 für Vermieter

Seit dem 1. Januar gilt die verschärfte Mietpreisbremse. Für Vermieter und Mieter soll die neue Regelung ein erleichtertes Verfahren bei der Anpassung der Mietkosten ermöglichen. Außerdem soll ein gezieltes Herausmodernisierungen der Mieter unterbunden werden. Insbesondere in den Ballungsgebieten ist es in den letzten Jahren zu einem erheblichen Anstieg der Mieten gekommen.

Der Mieter muss frühzeitig informiert werden

Die verschärfte Mietpreisbremse soll Vermietern die Möglichkeit bieten, die Mieten über den lokalen Mietspiegel hinaus zu erhöhen. Darüber müssen die Mieter jedoch frühzeitig schriftlich informiert werden. Erfolgt keine Mitteilung an den Mieter, so hat der Vermieter nicht die Möglichkeit, sich auf die Neuregelung zu berufen.
Problematisch ist dies vor allem bei einer notwendigen Anhebung der Miete, wie sie vor allem in Ballungsgebieten erforderlich ist, um die steigenden Kosten auszugleichen.

Modernisierungsumlage beträgt nun acht Prozent

Für die Modernisierungsumlage wurde eine Höchstgrenze von acht Prozent festgelegt. Das sind drei Prozent weniger als noch zuvor. Außerdem darf die Miete nach der Modernisierung maximal um drei Euro je Quadratmeter Fläche ansteigen; in Ausnahmefällen sogar nur um maximal zwei Euro. Eine Modernisierung mit Mietpreiserhöhung darf alle sechs Jahre durchgesetzt werden.
Neu ist auch der Paragraf zur gezielten Modernisierung, um Preiserhöhungen durchzusetzen. Dies gilt als ab sofort als Ordnungswidrigkeit, insbesondere wenn die Mieter durch die Preiserhöhung zur Kündigung gedrängt werden. Die Mieter haben in diesem Fall sogar Anspruch auf Schadenersatz. Um dies zu vermeiden, sollten Vermieter alle Details schriftlich festhalten.

Mietpreis-Details schriftlich festhalten

Die erwähnte Zwei-Jahres-Frist gilt nur dann, wenn der Mieter nicht bereits über die Regelung informiert wurde. Der Mieter muss schriftlich aufgeklärt werden, damit die genannte Regelung ihre Gültigkeit behält.
Vermietern ist deshalb empfohlen, die wichtigen Details schriftlich festzuhalten und gegebenenfalls direkt in den Mietvertrag aufzunehmen. Der Vermieter kann sich dann im Zweifel auf das schriftliche Dokument beziehen und sich so vor negativen rechtlichen Konsequenzen schützen. Alternativ können die erforderlichen Informationen dem Mieter bereits beim ersten Gespräch ausgehändigt werden. In beiden Fällen ist der Mieter über die Sachlage informiert und der Vermieter abgesichert.