Abmahnungen auf Instagram: Was können Influencer jetzt tun?
Seit einiger Zeit erhalten Influencer auf Instagram zunehmend Abmahnungen. Urheber ist meist der Verband Sozialer Wettbewerb, der vor allem gegen nicht gekennzeichnete Werbung vorgeht. Doch nicht jede Anzeige muss gekennzeichnet werden. Abmahnungen auf Instagram: was Influencer tun können.
Abmahnungen auf Instagram
Wenn auf Instagram Marken verlinkt werden, muss dies als „Werbung“ gekennzeichnet werden. Zu diesem Schluss kommt ein Urteil des Landgerichts Berlin, welches klarstellt: „kommerzielle Inhalte“ im geschäftlichen Verkehr müssen entsprechend als Werbung markiert werden.
Als kommerzielle Inhalte gelten all jene Inhalte, von denen der Influencer profitiert. Dazu zählen Geld, aber auch Vergünstigungen oder kostenlose Produkte von dem beworbenen Unternehmen. Eine geschäftliche Handlung liegt vor, wenn durch den Instagram-Beitrag der Absatz des beworbenen Unternehmens steigt.
Betroffen sind nicht nur professionelle Influencer, sondern gegebenenfalls auch private Nutzer.
Die Follower-Zahl entscheidet
Werbung auf Instagram muss gekennzeichnet werden. Nicht jedem Verstoß wird allerdings nachgegangen. Private Nutzer mit wenigen Followern können ohne Weiteres auf interessante Produkte verlinken oder Werbung für ein Unternehmen machen. Professionelle Influencer gehen schnell das Risiko von Schleichwerbung ein, wenn sie auf die wichtige Markierung verzichten. Selbst, wer privat genutzte Produkte präsentiert, läuft bei entsprechend hoher Follower-Zahl Gefahr eine Abmahnung zu erhalten. Umso wichtiger ist es, auf die kommerziellen Inhalte hinweisen. Sämtliche Beiträge sollten jedoch nicht als Werbung gekennzeichnet werden. Es dürfen ausschließlich jene Unternehmen involviert werden, mit denen tatsächlich eine Zusammenarbeit besteht. Andernfalls besteht die Gefahr einer Abmahnung.<
Das ist bei einer Abmahnung zu tun
Wenn eine Abmahnung im Briefkasten auftaucht, gilt es zügig zu handeln. Die Fristen sind meist relativ kurz gesteckt und bei Verstreichen der Frist drohe hohe Bußgelder bis hin zur einstweiligen Verfügung. Am besten wird die Abmahnung umgehend einem Fachanwalt für Werberecht vorgelegt. Bei der Gelegenheit kann der Anwalt die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung prüfen und bei Bedarf neu aufsetzen, da die vom Gegner erstellte Unterlassungserklärung womöglich zu weitreichend formuliert ist.
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