E-Scooter / Elektroroller: Neue Regeln im Straßenverkehr

E-Scooter (Elektroroller) werden vom Gesetzgeber im Sommer 2019 gesetzlich erlaubt sein, wenn auch mit einigen Einschränkungen. In vielen Ländern, wie beispielsweise in Frankreich, den skandinavischen Ländern oder Israel, haben die umweltfreundlichen mit Elektroantrieb fahrenden Roller schon seit längerem einen Boom ausgelöst. Sie werden bereits als eine umweltfreundlichere Variante zum Auto sowie eine sinnvolle Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr angesehen.

Pflichtausstattung, Versicherung, Straßenzulassung

Auf Radwegen oder auch auf der Straße, falls keine Radwege vorhanden sind, beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h. Das Befahren von Gehwegen ist nicht gestattet. Je nach Streckenlänge und Fahrverhalten ergibt sich eine effektive Reichweite von 20 Kilometern. Geplant ist ein neues Verkehrsschild, ein “E-Scooter Freischild”, damit das Fahren auf Strecken ohne Fahrradweg realisiert werden kann..

Zur Pflichtausstattung von E-Scootern gehören eine Lenk- oder Haltestange, zwei voneinander autonome Bremsen, Klingel, Seitenreflektoren, Rückstrahler, Schlussleuchte und Scheinwerfer. Das entspricht einer Fahrradausrüstung nach § 67 StVZO.

Wer einen Elektroroller fahren möchte, muss ein Mindestalter von vierzehn Jahren haben. Das Erlangen eines Führerscheins ist nicht notwendig. Nach § 21a Absatz 2 StVO besteht keine Helmpflicht, obwohl es ratsam wäre, zumindest am Anfang einen Schutzhelm zu tragen, bis sich eine gewisse Routine einstellt.

Für das Fahren von Elektrorollern besteht eine Versicherungspflicht. Dafür wird eine Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge in Form eines Aufklebers benötigt. Das Bundesverkehrsministerium schätzt die Kosten einer Versicherungsplakette für jüngere Fahrer auf 90 Euro und für Fahrer ab dreiundzwanzig Jahren auf 60 Euro im Jahr.

Was sind E-Scooter (Elektroroller)?

E-Scooter verfügen über einen elektrischen Antriebsmotor und zählen zu den Elektrokleinstfahrzeugen. Da Elektrokleinstfahrzeuge mit Elektromotor als Kraftfahrzeuge gelten, unterliegen sie einer Vielzahl von Regeln.

Die Gesamtbreite von akkubetriebenen E-Scootern beträgt 70 Zentimeter. Die Gesamthöhe von 140 Zentimetern sowie eine Gesamtlänge von 200 Zentimetern darf nicht überschritten werden.
Das Scootergewicht inklusive Akku sollte nicht mehr als 20 Kilogramm betragen.

Worauf ist beim Kauf eines Elektrorollers zu achten?

Das Herzstück eines Elektrorollers ist der Akku. Die Anzahl möglicher Wiederaufladungen, die Reichweite und die Option, den Akku auswechseln zu können, sollten beim Kauf in Erwägung gezogen werden.

Bei der Bereifung gibt es Reifengrößen von 10 bis 26 Zoll. Für den Fahrkomfort sollte beim Kauf darauf geachtet werden, welche Geländestrecken hauptsächlich in Betracht kommen, wie beispielsweise Radweg, Straße, Waldweg oder Kopfsteinpflaster. Außerdem sollte ein Elektroroller ein rutschfestes Trittbrett besitzen und beiden Füßen ausreichend Platz bieten.

Für die Teilnahme am Straßenverkehr und dem Eigenschutz sind gut funktionierende Bremsen unerlässlich. Hier haben sich bisher hydraulische Scheibenbremsen am Besten bewährt.