E-Scooter (Elektroroller) werden vom Gesetzgeber im Sommer 2019 gesetzlich erlaubt sein, wenn auch mit einigen Einschränkungen. In vielen Ländern, wie beispielsweise in Frankreich, den skandinavischen Ländern oder Israel, haben die umweltfreundlichen mit Elektroantrieb fahrenden Roller schon seit längerem einen Boom ausgelöst. Sie werden bereits als eine umweltfreundlichere Variante zum Auto sowie eine sinnvolle Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr angesehen.
Wer einen Elektroroller fahren möchte, muss ein Mindestalter von vierzehn Jahren haben. Das Erlangen eines Führerscheins ist nicht notwendig. Nach § 21a Absatz 2 StVO besteht keine Helmpflicht, obwohl es ratsam wäre, zumindest am Anfang einen Schutzhelm zu tragen, bis sich eine gewisse Routine einstellt.
Für das Fahren von Elektrorollern besteht eine Versicherungspflicht. Dafür wird eine Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge in Form eines Aufklebers benötigt. Das Bundesverkehrsministerium schätzt die Kosten einer Versicherungsplakette für jüngere Fahrer auf 90 Euro und für Fahrer ab dreiundzwanzig Jahren auf 60 Euro im Jahr.