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Rechtsanwalt Rico Ritter

Der Rechtsanwalt Rico Ritter bietet seinen Mandanten rechtliche Beratung und Unterstützung in verschiedenen Sachverhalten und Rechtsgebieten an. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Fürstenfeldbruck und berät Mandanten primär in Angelegenheiten des Familienrechts, Erbrechts und Baurechts. Der Rechtsanwalt Rico Ritter absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilian-Universität in München. Im Anschluss an dieses Studium wurde RA Ritter im Jahr 1992 als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. In seinen Rechtsgebieten verfügt der Anwalt über langjährige Erfahrung und hat bereits viele gerichtliche und außergerichtliche Prozesse begleitet. Neben seinen Tätigkeiten der eigenen Kanzlei ist Rechtsanwalt Ritter zudem in verschiedenen Vereinen und Verbänden tätig. Dazu gehört die deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V., und AdvoGant. Zudem verfügt er über verschiedene Fortbildungszertifikate, wie beispielsweise eine Bescheinigung der englischen Rechtssprache. Der Anwalt bildet sich in seinen Rechtsgebieten ständig fort und ist somit hinsichtlich jüngster Entwicklungen und Rechtsprechungen bestens informiert.

Die Rechtsgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte des Anwalts Rico Ritter im Überblick

Im Bereich des Familienrechts unterstützt der Anwalt in jeglichen Sachverhalten. Dazu gehören Scheidungen, Sorgerechtsprozesse und die Klärung von Unterhaltsansprüchen. Er betreut seine Mandanten in diesem Zuge eng und pflegt einen regelmäßigen Austausch mit diesen. Grundsätzlich stehen für die Kanzlei Zuverlässigkeit, Vertrauen und Diskretion in der Zusammenarbeit mit den Klienten an erster Stelle. Im Bereich des Erbrechts berät die Kanzlei ihre Mandanten in allen relevanten Sachverhalten, wie beispielsweise der Testamentserstellung und Durchsetzung oder bei der Erstellung oder Prüfung von Erbverträgen. Jegliche Regelungen hinsichtlich Vermächtnissen oder Enterbungen wickelt die Kanzlei für ihre Mandanten ebenfalls ab. Im Bereich des Baurechts unterstützt der Anwalt seine Mandanten beispielsweise beim Hauskauf oder Hausverkauf. Dahingehend berät er hinsichtlich Baumängeln oder Bauschäden oder erstellt lediglich die jeweiligen Verträge für seine Mandanten. Vertragsvorschläge der Gegenpartei prüft der Anwalt in diesem Zuge auf Plausibilität. Sollten Mandanten in der Zusammenarbeit Rückfragen haben können Sie die Kanzlei jederzeit kontaktieren.

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