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Die Rechtsanwaltskanzlei Falke und Collegen in 30823 Garbsen hat sich auf die Tätigkeitsschwerpunkte Kollektives und Individuelles Arbeitsrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht spezialisiert.

Der Rechtsanwalt und Kanzleigründer Michael Falke ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit den Schwerpunkten kollektives Arbeitsrecht und Individualarbeitsrecht tätig.
Herr Falke vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie bundesweit Betriebsräte und Gesamtbetriebsräte vor verschiedenen Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Weitere Interessenschwerpunkte bilden zudem TVöD und Beamtenrecht.

Herr Rechtsanwalt Ralf Lüddecke bereichert die Kanzlei Falke und Collegen bereits seit dem Jahre 2000 als Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie mit langjähriger Erfahrung in den Fachgebieten Ordnungswidrigkeiten, Baurecht, Erbrecht und Versicherungsrecht.

Herr Rechtsanwalt Thomas Klapproth ist seit 2019 als Strafverteidiger in der Kanzlei tätig. Er steht ihnen mit langjähriger Erfahrung und juristischem Fachwissen in allen Fragen des Strafrechts sowie in strafrechtlichen Gerichtsverfahren zur Verfügung.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Homepage über den oben angegebenen Link oder wählen Sie die oben angegebene Telefonnummer.

Öffnungszeiten

Mo
08:30-13:00 und 15:00-18:00
Di
08:30-13:00 und 15:00-18:00
Mi
08:30-13:00 und 15:00-18:00
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08:30-13:00 und 15:00-18:00
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