Fachanwältin für Familienrecht:

Hammer Str. 39 48153 Münster Deutschland

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Unsere Leistungen:

Die Rechtsanwältin Gabriele Ostermeier bietet ihren Mandanten rechtliche Beratung und Unterstützung in sämtlichen Angelegenheiten des Familienrechts an. Sie betreibt eine Kanzlei mit Sitz in Münster und ist seit über 20 Jahren als Rechtsanwältin tätig. Ostermeier ist zudem Fachanwältin für Familienrecht und verfügt in diesem Rechtsbereich über einen großen Erfahrungsschatz, von welchem die Klienten profitieren können. Die Anwältin bietet ihren Mandanten vollumfängliche rechtliche Beratung entsprechend derer individueller Lebenssituation an. In der Zusammenarbeit mit ihren Mandanten haben Verlässlichkeit, Vertrauen und Diskretion für die Anwältin zu jeder Zeit höchste Priorität. Sie bietet ihren Mandanten sowohl Beratungstermine vor Ort, als auch telefonische Orientierungsgespräche an. Dabei wird die jeweilige rechtliche Situation besprochen und den Mandanten die Rechtslage erläutert. Sollte Interesse an einem solchen Termin bestehen, kann dieser unkompliziert mit der Praxis vereinbart werden. Dies ist sowohl telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Homepage möglich. Die Praxis setzt sich dann umgehend mit den Mandanten in Verbindung und vereinbart mit diesen einen kurzfristigen Termin.

Die Anwältin berät und unterstützt ihre Mandanten in jeglichen rechtlichen Sachverhalten. Zudem übernimmt sie die Vertretung dieser bei gerichtlichen Prozessen vor den jeweils relevanten Gerichten. Zu den Leistungen gehört die Unterstützung und Hilfe bei Trennungen und Scheidungen. Dies beinhaltet jegliche Anliegen rund um den Unterhalt für Kinder, Versorgungsausgleich, das Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder, sowie die Klärung von Rechtsverhältnissen an der Ehewohnung und an Haushaltsgegenständen. Dabei ist die Anwältin eine verlässliche Ansprechpartnerin, die ihren Mandanten individuelle Unterstützungen anbietet. Sollten während der jeweiligen Rechtsprozesse Fragen oder Anliegen bei den Klienten auftreten, können sie die Anwältin jederzeit kontaktieren. Außerdem bietet sie ihren Mandanten Unterstützungen im Bereich des Familienvertragsrecht an. Dahingehend prüft sie Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen und errichtet und erstellt Eheverträge für ihre Klienten. Auch Trennungsvereinbarungen und Unterhaltsvereinbarungen werden von der Anwältin rechtssicher erstellt. Dies gilt auch für Vereinbarungen zur Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens.

Außerdem bietet die Anwältin Unterstützung hinsichtlich Abstammungsverfahren an. Dazu gehört das Anfechten von Vaterschaften, sowie die Feststellung von Vaterschaften und genetische Abstammungsverfahren. Weitere Tätigkeitsgebiete der Anwältin sind rechtliche Beratung im Bezug auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften. Dabei unterstützt sie bei Aufhebungsvereinbarungen, sowie der Aufhebung von Lebenspartnerschaften und der Eintragung dieser.


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Besuchen Sie auch:

www.arbeitsrecht-ostermeier.de

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