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Frau Dr. Ulrike Männlein führt eine Kanzlei mit Sitz in Erlangen. Die Rechtsanwältin bietet primär rechtliche Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des Miet- und Wohneigentumsrecht und des Familienrechts an. Dabei übernimmt sie die Vertretung ihrer Mandanten vor den jeweiligen Gerichten, sollte es zu einem gerichtlichen Prozess kommen. In der Zusammenarbeit mit den Mandanten pflegt die Anwältin einen engen und persönlichen Austausch und informiert diese fortlaufend über die jüngsten Entwicklungen in den jeweiligen Rechtsprozessen. In diesem Zuge haben für die Kanzlei Vertrauen, Verlässlichkeit und Diskretion in der Zusammenarbeit höchste Priorität.

Über die Rechtsanwältin Dr. Ulrike Männlein und ihre Tätigkeitsschwerpunkte

RA Männlein ist seit 1987 als Rechtsanwältin in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Sie arbeitete zunächst in Bielefeld, bis sie 1988 in Erlangen angestellt war. Im Januar 1992 absolvierte sie ihre Promotion im Bereich des Strafprozessrechts. Kurz darauf gründete Dr. Ulrike Männlein ihre eigene Kanzlei im Jahr 1994. Seit dem Jahr 2000 ist sie zudem Fachanwältin für Familienrecht und seit 2005 solche für das Miet- und Wohneigentumsrecht. Seit 2018 ist sie zudem als Testamentsvollstreckerin zugelassen. Neben den Tätigkeiten in der eigenen Kanzlei engagiert sich die Anwältin zudem im Erlanger Haus- und Grundbesitzerverein. Sie ist als erste Vorsitzende dieses Vereins tätig und ist dadurch stets über die jüngsten Entwicklungen und Rechtsprechungen in ihren Rechtsgebieten informiert. Im Bereich des Wohnungs- und Gewerbemietrechts und des Wohneigentumsrechts unterstützt die Anwältin ihre Mandanten bei jeglichen Angelegenheiten rund um Mietverträge, Mieterhöhungen, Abrechnungen von Nebenkosten und bei Fragestellungen hinsichtlich Instandsetzungen. Im Familienrecht berät Frau Dr. Ulrike Männlein ihre Klienten in Sachverhalten des Unterhaltsrechts, Sorge- und Umgangsrechts und hinsichtlich Regelungen des Versorgungsausgleichs. Auch im Bereich des Rechts der nichtehelichen Gemeinschaften berät sie ihre Mandanten umfassend und verständlich. Zudem unterstützt die Rechtsanwältin die Mandanten der Kanzlei fachkundig im angrenzenden Rechtsgebiet des Erbrechts.

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