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Die BEBK Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist Spezialist im Bereich Wirtschafts- und Insolvenzrecht. Insbesondere bietet die Kanzlei Rechtsberatung auf den Gebieten Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, ESUG sowie Sanierung und Restrukturierung. Vertreten werden Mandaten im Hinblick auf Arbeitsrecht in der Insolvenz, Anfechtungsrecht und Insolvenzrecht.


Die Leistungen der Kanzlei im Einzelnen

Beraten werden Mandanten im Anfechtungsrecht bezüglich der Möglichkeit zur Anfechtung von Vertragsabschlüssen oder anderen rechtlichen Vorgehensweisen. Die Beratung erfolgt im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu Themen wie nachteiligen rechtlichen Handlungen und Geschäften sowie Gesellschafter-Darlehen und vergleichbare Forderungen.

Die Regelungen rund um das Insolvenzrecht erweitern das Arbeitsrecht in dieser Hinsicht. Eine Beratung erfolgt bei Fragen zum allgemeinen und spezifischem Kündigungsschutz, Kündigungsfristen oder Kündigungserleichterungen. Ebenso zum Interessenausgleich, Arbeitsrecht bei der Eigenverwaltung und im vorläufigen Insolvenzverfahren, Sanierung und Restrukturierung. Des Weiteren werden Mandanten zum Arbeitsrecht im Schutzschirmverfahren beraten und bei Verfahren vertreten.

Das Wirtschaftsrecht ist ein weiteres Spezialgebiet der Kanzlei. Hier agieren die Verantwortlichen als Insolvenzberater und unterstützen und beraten Mandanten bei Problemen bezüglich des Insolvenzrechts. Dazu zählen Themen wie Insolvenzgründe, Pflicht zur Insolvenz für Gesellschafter und Geschäftsführer. Außerdem erfolgt die Beratung zur Haftung in der Insolvenz oder zur Erleichterung im Hinblick auf die Sanierung von Unternehmen. Auch Fragen zu Planverfahren und Verträgen werden beantwortet.

Die Sanierung und Restrukturierung werden ebenfalls behandelt. Es gibt im überarbeiteten Insolvenzverfahren für Unternehmen neue Wege zum Handeln. Damit Unternehmer erfahren können, welche das sind und welche Risiken, aber auch Chancen vorhanden sind, sollten sie sich von den Experten der Kanzlei beraten lassen.

Zudem gibt es große Risiken im Insolvenzrecht, speziell sind das Handlungsrisiken für Gesellschafter, Geschäftsführer oder Handlungsbevollmächtigte. Wichtig ist es, sich früh genug beraten zu lassen, um diese Risiken auszuschließen oder zu minimieren. Hier werden Fragen zur Sanierung, Insolvenzantragspflicht und zum Insolvenzplanverfahren beantwortet.

Das Insolvenzrecht birgt zusätzliche Regelungen bezüglich des Arbeitsrechts im Insolvenzverfahren. Auch dieses Thema wird komplett von der BEBK Rechtsanwaltsgesellschaft mbH behandelt. Die Beratung und Vertretung erfolgt zum Beispiel bei Fragen zu den Kündigungsfristen, den Kündigungserleichterungen, zum allgemeinen und speziellen Kündigungsschutz oder zum Interessenausgleich. Weitere Beratungsgebiete sind das Arbeitsrecht bezüglich Eigenverwaltung, vorläufigem Insolvenzverfahren und Schutzschirmverfahren. Obendrein werden Mandanten vor dem Arbeitsgericht vertreten.

Wenn es um die Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren geht, gibt es seit 2012 neue Regelungen, die ihrerseits weitere Perspektiven eröffnen. Hier werden Mandaten ebenfalls zu speziellen Themen beraten und vor Gericht vertreten. Zu diesen Bereichen zählen die Antragsstellung und die Erfolgsfaktoren, die es bei dieser zu beachten gilt. Die Rechtsanwälte begleiten ihre Mandanten auf dem gesamten Weg.

Das Schutzschirmverfahren ist eine Abwandlung der Eigenverwaltung. Es erlaubt Schuldnern in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten nach Antrag bis zur Eröffnung, einen Plan zur Sanierung zu erstellen. Dabei steht ihnen ein vorläufiger Sachverwalter zur Seite. Während dieser Zeit werden keine Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Das Unternehmen ist geschützt. Daher der Name des Verfahrens.

Die Antragsstellung ist jedoch nur möglich, wenn eine Bescheinigung eines Steuerberaters, Rechtsanwalts oder Wirtschaftsprüfer vorliegt, der als Experte im Insolvenzverfahren tätig ist. Diese beinhaltet, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist und der Antrag Aussicht auf Erfolg hat.

Zu den Sanierungsmethoden gehört die übertragende Sanierung. Gemeint ist hiermit der Unternehmensverkauf oder bestimmter Teile, durchgeführt vom Insolvenzverwalter.

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