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Das Thema Arbeit wird oftmals mit dem Begriff "Pflicht" verbunden. Doch unbestritten ist, dass Sie als Arbeitsnehmer neben Pflichten unveräußerliche Rechte innehaben, auf die Sie sich berufen können und auch stets sollten.

Die Kanzlei Hohmann & Dankowski Rechtsanwälte freut sich, Sie in den Münchner Räumlichkeiten begrüßen zu dürfen, um Ihnen bei juristischen Anliegen zur Seite zu stehen.

Unsere Kanzlei, die 1982 mit zivilrechtlicher Ausrichtung durch Rechtsanwalt Manfred Hohmann übernommen wurde, hat sich über die Jahrzehnte hinweg thematisch spezialisiert und besteht heute aus drei Fachanwälten, die Arbeitnehmer kompetent in Sachen Arbeitsrecht vertreten.

Juristische Konflikte zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie bereichsübergreifende Fälle zwischen Arbeits- und Sozialrecht gehören zu unseren täglichen Aufgabenbereichen.
Das Individualarbeitsrecht liegt uns am Herzen, darüber hinaus wenden Sie sich gerne auch in Sachen Arbeitssicherheit und Tarifrecht vertrauensvoll an unsere Kanzlei. Durch langjährige Erfahrung wissen wir diese rechtlichen Felder ebenso fachgerecht zu behandeln.

Neben Rechtsanwalt Manfred Hohmann, der die Kanzlei neu strukturierte, gehört Rechtsanwalt Dieter Dankowski zum heutigen Team an Experten für Arbeitsrecht. Er trat nach langjähriger Bereichsleitung offiziell in die Kanzlei ein. Rechtsanwalt Marcus Schneider als der Dritte im Bunde vervollständigt die Gruppe aus Juristen, die aus verschiedenen Generationen stammen und über ihre beruflichen Werdegänge heute die gemeinsame Leidenschaft teilen - den rechtlichen Schutz für Arbeitnehmer.

Unsere Stärke als Kanzlei liegt in der individuell ausgerichteten Kompetenz der Rechtsanwälte. Je nach inhaltlicher Ausrichtung übernimmt ein Mandat derjenige Anwalt mit dem entsprechenden Kern wissen. Somit gelingt uns die Abdeckung eines gesamten Rechtsbereichs, ohne qualitative Abstriche machen zu müssen. Außergerichtliche Mandate werden von uns ebenso professionell gehandhabt wie arbeits- oder verwaltungsgerichtliche Vertretungen. Wir begleiten Sie durch alle Instanzen hindurch und sind bundesweit im Einsatz. Englisch und Französisch in Wort und Schrift stellen für uns kein Hindernis dar.

Bildet die Arbeit bei Gericht den Kern unserer Arbeit, so wollen wir eine weitere Berufung nicht außer Acht lassen - die der Fortbildungstätigkeit. Unsere Kanzlei bietet Seminare in den Themenbereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts an. Diese finden in Form von Fortbildungen in unseren kanzleieigenen Räumlichkeiten statt. Unser langjährige Erfahrung im Arbeits- und Vertriebsverfassungsrecht vermitteln wir den Teilnehmern umfassend und anschaulich.
Kontaktieren Sie uns, wenn wir Ihnen bei arbeitsrechtlichen Problemen oder Fortbildung mit fachlichem Rat behilflich sein können.

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