Rechtsanwaltskanzlei:

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Rechtsanwalt Klaus Wieckhorst
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Die Rechtsgebiete der Kanzlei:

Das Zivilrecht im privaten wie kommerziellen Bereich, das Handels- und Wirtschaftsrecht und der Gewerbliche Rechtschutz sind Kerngebiete der Kanzlei.

Im Gewerblichen Rechtsschutz liegen die Schwerpunkte beim Wettbewerbsrecht (UWG), Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht.

Das Wettbewerbsrecht des UWG erfasst direkt und über § 3a UWG (früher § 4 Nr. 11 UWG) indirekt kurz gesagt das gesamte Recht, das für den geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) wie auch zwischen Unternehmen (B2B) regelt. Dazu gehören etwa die Preisangabenverordnung, die Ladenschlussgesetze, das Heilmittelwerberecht, technische Regeln wie DIN-Normen, das Straßen- und Wegerecht, ebenso die vielfältigen EU-Verordnungen und delegierten Verordnungen der EU-Kommission, etwa im Bereich der Energieeffizienz-Kennzeichnungen. Mit Aufgaben aus diesen Bereichen bin ich ständig befasst. Damit verfüge ich auch über die Kenntnisse und Fähigkeiten, um in neuen Bereichen Aufgaben erfolgreich zu bewältigen.

Das Internetrecht ist vor vielen Jahren als weiteres Tätigkeitsfeld hinzugekommen. Dazu gehören neben den spezifischen Gesetzen wie etwa für elektronischen Geschäftsverkehr und Telemedien auch die oben angesprochenen Rechtsbereiche.

Das Sekretariat ist werktags zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag bis Freitag: 08:45 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr

Besprechungstermine nur nach Vereinbarung,
wobei die Besprechung dann auch außerhalb der Sekretariatszeiten stattfinden kann.

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