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Der Rechtsanwalt Klaus Farke führt eine Anwaltskanzlei mit Sitz in Schloß Holte-Stukenbrock. Er berät, vertritt und unterstützt seine Klienten bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten der Rechtsgebiete des Arbeitsrechts, Erbrechts, Insolvenzrechts und Zivilrechts. Der Anwalt ist in all diesen Rechtsgebieten sehr erfahren und hat bereits eine Vielzahl an Prozessen in diesem Bereichen begleitet und durchgeführt. Er bietet seinen Klienten vollumfängliche rechtliche Beratung an und unterstützt diese individuell und entsprechend derer persönlichen Situation. Im Umgang mit den Klienten pflegt der Anwalt einen regelmäßigen und persönlichen Austausch und erläutert diesen die jeweilige rechtliche Sachlage nachvollziehbar. In der Zusammenarbeit legt die Kanzlei großen Wert auf Vertrauen, Diskretion und Verlässlichkeit. Der Anwalt bildet sich in seinen Rechtsgebieten regelmäßig fort und ist dadurch stets über die neuesten Rechtsprechungen und aktuellsten Entwicklungen informiert. Dieses Wissen gibt er an seine Klienten weiter und lässt sie davon profitieren. Sollte Interesse an einer Zusammenarbeit mit dem Anwalt bestehen, kann mit der Kanzlei telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufgenommen werden. Im nächsten Schritt wird dann meist ein Termin vor Ort vereinbart, bei welchem die jeweilige Rechtslage besprochen wird. Im Anschluss entwickelt der Anwalt gemeinsam mit seinen Klienten ein rechtliches Konzept und erläutert diesen das weitere Vorgehen in den jeweiligen Prozessen. Der Anwalt übernimmt für seine Klienten die Vertretung vor den jeweils relevanten Gerichten, sollte es zu gerichtlichen Prozessen kommen.

Im Bereich des Arbeitsrechts berät und unterstützt der Anwalt sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten. Dies beinhaltet sämtliche Fragestellungen rund um Arbeitsverträge und die Prüfung von rechtskonformen Dokumenten. Er erstellt für seine Klienten sämtliche Verträge entsprechend derer Anforderungen. Außerdem berät er Firmen hinsichtlich Arbeitszeugnissen und sonstiger Prozesse des Arbeitsrechts. Im Bereich des Erbrechts erstellt und prüft der Anwalt für seine Klienten jegliche Dokumente, wie beispielsweise Testamente. In diesem Bereich ist er sehr erfahren und hat bereits eine Vielzahl an Mandanten dahingehend unterstützt.

Zudem bietet der Anwalt rechtliche Beratung, Vertretung und Unterstützung in sämtlichen Anliegen des Insolvenzrechts und Zivilrechts an. In allen Gebieten ist RA Farke entsprechend ausgebildet und kann seine Klienten vollumfänglich und kompetent beraten. Zudem verfügt er über ein gutes Netzwerk zu verschiedensten Unternehmen und anderen juristischen Kanzleien und kann dadurch auch in übergreifenden Rechtsgebieten beratend tätig sein. Der Anwalt informiert seine Klienten fortlaufend über den aktuellen Status der jeweiligen Rechtsprozesse und bindet diese vollends ein. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Mandanten die rechtliche Sachlage vollständig verstehen und leben können. Bei Fragen oder Anliegen stehen der Anwalt und sein Team den Mandanten jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

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