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Ladehofstr. 26/I 93049 Regensburg Deutschland

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Unsere Leistungen:

Den Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Janson bildet das Strafrecht. Neben den Schwerpunkten

- Betäubungsmittelstrafrecht
- Jugendstrafrecht und
- Verteidigung bestimmter Berufsgruppen in Straf- und Disziplinarverfahren

steht Herr Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Janson Ihnen als Strafverteidiger bei sämtlichen strafrechtlichen Fragestellungen zur Verfügung. So unter anderem auch bei

- Kapitalstrafrecht
- Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Umweltstrafrecht
- Arzt- und Medizinstrafrecht
- Rechtsmittel (Berufung / Revision)
- Strafvollzug und Strafvollstreckung
- Erstellung von Rechtsgutachten

Aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse sowie praktischen Erfahrungen auf diesem Gebiet hat die Rechtsanwaltskammer Nürnberg Herrn Rechtsanwalt Janson die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.

In Umfangsverfahren verteidigt Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Janson auch im Team ebenso mit weiteren Rechtsanwälten der Kanzlei, wie auch mit anderen spezialisierten Kollegen.

Stets sind auch die Nebenfolgen eines Strafverfahrens Teil unserer Tätigkeit. Über die strafrechtliche Ahndung hinaus sind in vielen Bereichen erhebliche Konsequenzen – bis hin zur Verhängung eines Berufsverbotes – für den Betroffenen möglich.

Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis und der Anordnung einer Sperrfrist oder auch dem Entzug der Berufspilotenlizenz können massive Folgen für Erlaubnisträger, wie unter anderem für Inhaber eines Jagd-, Spreng- oder Waffenscheins sowie für Selbstständige und Gewerbetreibende auftreten, die bereits zu Anfang in die Verteidigung mit einbezogen werden müssen. Ärzten, Rechtsanwälten und Steuerberatern kann der Entzug der Zulassung drohen. Ein Strafverfahren kann für den Betroffenen zudem erhebliche ausländerrechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Nicht zuletzt drohen Angehörigen des öffentlichen Dienstes in Sonderstatusverhältnissen, wie Richtern, Soldaten, Staatsanwälten, Polizeibeamten oder auch Lehrern berufsrechtliche Maßnahmen und disziplinarrechtliche Verfolgung. Bereits zu Anfang werden sämtliche Aspekte berücksichtig und fließen in eine effektive Verteidigung ein. Auch in berufsrechtliche Verfahren und Disziplinarverfahren werden Sie von Herrn Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Janson engagiert verteidigt.

Die für den Beschuldigten oftmals erheblichen Belastungen strafrechtlicher Verfolgung sind uns bewusst. Insoweit sehen wir unsere Rolle nicht nur als Verteidiger, sondern auch als Beistand und Ansprechpartner des Mandanten.

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