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Beratend und prozessführend steht Ihnen Rechtsanwältin Christine Geistdörfer-Hoch als Fachanwältin für Sozialrecht in Berlin Friedrichshain zur Seite. Die Räumlichkeiten teilt sich die Berlinerin mit ihrer Rechtsanwaltskollegin Brigitte Giesbier. Ihre gemeinsamen Kanzleimitarbeiterinnen in Sekretariat und Organisation ermöglichen umfassende Dienstleistungen für Mandanten aus Berlin und dem angrenzenden Berliner Umland.

Die Anwaltskanzlei von Rechtsanwältin Christine Geistdörfer-Hoch zeichnet sich jedoch nicht nur durch den ihr verliehenen Titel als Fachanwältin für Sozialrecht aus. Als Kanzlei mit familienrechtlichem Schwerpunkt konzentrieren sich die beiden Berliner Rechtsanwältinnen ganzheitlich und ineinander übergehend schwerpunktmäßig auf die Fachbereiche: Familienrecht, Erbrecht, Sozialrecht, Immobilienrecht, Mietrecht, Wohneigentumsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht und Vertragsgestaltung sowie Arbeitsrecht.

Während das Arbeitsrecht die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelt, verweist das Sozialrecht auf alle sozialrechtlichen Belange. Als Fachanwältin für Sozialrecht weiß Rechtsanwältin Christine Geistdörfer-Hoch um die speziellen Sachverhalte, die sich aus diesem doch sehr umfangreichen Rechtsgebiet ergeben können. Diese greifen nicht nur häufig in andere Rechtsbereiche ein, sondern gehen teilweise nahtlos ineinander über. So ist das Familienrecht eng mit dem Erbrecht verbunden und greift auch in die Rechtsgebiete des Sozialrechts, Immobilien- und Mietrechts sowie Wohneigentumsrechts über. Sich aus den benannten Rechtsgebieten ergebenden Vertragsrechte zählen ebenso dazu wie der Übergang zum Strafrecht.

Das Sozialrecht setzt sich aus 12 Gesetzbüchern (SGB I - XII) zusammen. Zahlreiche Nebengesetze regeln die soziale Kompetenz der Mandanten. Als Fachanwältin für Sozialrecht weiß Rechtsanwältin Christine Geistdörfer-Hoch einmal mehr um die speziellen Fallstricke, die sich aus den umfangreichen Regelungen ergeben können. Um in diesem Bereich eine dauerhaft fachlich kompetente Beratung zu gewährleisten, hat sich die Berliner Kanzlei auf die Tätigkeit im Sozialrecht sowie deren angrenzende Nebenrechtsgebiete spezialisiert.

Der Erwerb des Titels "Fachanwältin für Sozialrecht" macht nicht nur fachkundiges Wissen erforderlich, sondern auch regelmäßige Weiterbildung zu Gesetzesänderungen und möglichen Fallkonstellationen. Im Bereich des Sozialrechts und damit einhergehend Familien- und Erbrechts steht Ihnen Rechtsanwältin Christiane Geistdörfer-Hoch als kompetente Ansprechpartnerin beratend und prozessführend zur Seite. Mandantengespräche werden in dieser Kanzlei auf emotionaler Basis geführt, denn hinter jedem Fall steckt in erster Linie ein sehr persönliches Schicksal.

Insbesondere im Familienrecht zeichnet sich die Rechtsanwaltskanzlei Christine Geistdörfer-Hoch durch ihre individuelle Beratung aus. Angepasst an Ihre persönlichen, teils sehr emotionsgeladene Situation erfolgt die Erstberatung ganzheitlich und nicht ausschließlich unter juristischen Aspekten. Jeder Fall birgt seine eigene Geschichte. Ob Ehescheidung oder Scheidungsfolgesachen im Verbund wie beispielsweise Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, elterliche Sorge, nachehelicher Unterhalt, Umgangsrecht, Zugewinn- und Versorgungsausgleich sowie Zuweisung der Ehewohnung mit Aufteilung des Hausrates Rechtsanwältin Christine Geistdörfer-Hoch berät zu jedem Schicksal individuell.

Umfassend und angepasst an die aktuelle Rechtsprechung erfolgt die Bearbeitung mietrechtlicher Probleme jederzeit mit fachlicher Kompetenz. Sich ergebende Fragen zur jährlichen Betriebskostenabrechnung, zu einem Mieterhöhungsverlangen oder die Ankündigung zur Modernisierung prüfen die auf diesem Rechtsgebiet erfahrenen Rechtsanwältinnen stets umfassend.

Auf dem Rechtsgebiet des Strafrechts liegt die Befähigung der Rechtsanwaltskanzlei Christine Geistdörfer-Hoch vor allem im Bereich des Vorwurfes eines etwaigen Sozialbetrugs. Die fachlich versierte Verteidigung in Strafverfahren zählt ebenso zur Kompetenz der Kanzlei wie die Abwehr möglicher, sich daraus ergebender Schadenersatzansprüche.

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