Kanzlei für Immobilien- und Umweltrecht - Rechtsanwalt Georg Beil in Augsburg
Ihr Weg zu uns:
Unsere Leistungen:
Bei der Beratung und Vertretung meiner Mandanten kann ich auf eine mehr als drei Jahrzehnte währende Berufserfahrung als Rechtsanwalt, Chef einer Kommunalverwaltung, als Abteilungsleiter in einer Obersten Bundesbehörde und einem großen Industriekonzern zurückgreifen. Meine Spezialgebiete sind das Vertragsrecht, insbesondere bezüglich aller wesentlichen immobilienspezifischen Verträge, das Öffentliche und Private Baurecht, das Umwelt- und Vergaberecht.
Zentrales Anliegen bei meiner anwaltlichen Tätigkeit im Großraum Augsburg ist das Bemühen, die Interessen meiner Mandanten umfassend, fachlich kompetent und seriös zu vertreten, auf das „Massengeschäft“ bewusst zu verzichten, um dadurch Raum für eine ganz individuelle und persönliche Beratung und Vertretung der rechtlichen Interessen meiner Mandanten zu ermöglichen.
Ich biete meine anwaltlichen Dienste deshalb bewusst als „Einzelanwalt“ und nicht als Mitglied einer großen Sozietät an, mit dem Ziel, diese Nähe zwischen dem Mandanten und „seinem Anwalt“ deutlich zu machen. Dabei bedeutet für mich seriöse Beratung auch, den Wünschen der Mandanten nicht kritiklos nachzukommen sondern z. B. auch sicherzustellen, dass unnötiger oder mit hohen Risiken und Kosten verbundener Streit vermieden wird.
Zentrales Anliegen bei meiner anwaltlichen Tätigkeit im Großraum Augsburg ist das Bemühen, die Interessen meiner Mandanten umfassend, fachlich kompetent und seriös zu vertreten, auf das „Massengeschäft“ bewusst zu verzichten, um dadurch Raum für eine ganz individuelle und persönliche Beratung und Vertretung der rechtlichen Interessen meiner Mandanten zu ermöglichen.
Ich biete meine anwaltlichen Dienste deshalb bewusst als „Einzelanwalt“ und nicht als Mitglied einer großen Sozietät an, mit dem Ziel, diese Nähe zwischen dem Mandanten und „seinem Anwalt“ deutlich zu machen. Dabei bedeutet für mich seriöse Beratung auch, den Wünschen der Mandanten nicht kritiklos nachzukommen sondern z. B. auch sicherzustellen, dass unnötiger oder mit hohen Risiken und Kosten verbundener Streit vermieden wird.